Übernahme von IFRIC 22 in europäisches Recht

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03.04.2018

Die Europäische Union hat IFRIC 22 'Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen' für die Anwendung in Europa übernommen.

IFRIC 22 wurde vom IFRS Interpretations Committee entwickelt, um die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen klarzustellen, die den Erhalt oder die Zahlung von Gegenleistungen in fremder Währung beinhalten.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem des IASB (1. Januar 2018).

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde im Amtsblatt vom 3. April 2018 veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir auch unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

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