April

Schwerpunkte für die Durchsicht der Halbjahres- und Jahresabschlüsse 2018 an der Schweizer Börse

11.04.2018

Die SIX Exchange Regulation hat die Mitteilung Nr. 1/2018 herausgegeben, die die Schwerpunkte für die Überprüfung der Halbjahres- und Jahresabschlüsse 2018 beinhaltet.

Die SIX Exchange Regulation beabsichtigt, bei der Durchsicht der Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2018 schwerpunktmäßig die Einhaltung der folgenden IFRS-Bestimmungen zu überprüfen:

  1. Relevanz und Verständlichkeit von Rechnungslegungsmethoden sowie Angaben über Schätzungsunsicherheiten (Rahmenkonzept/IAS 1)
  2. Finanzinstrumente (IFRS 9/IFRS 7)
  3. Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

Bei der Durchsicht von Swiss GAAP FER-Abschlüssen für das Geschäftsjahr 2018 steht schwerpunktmäßig die Einhaltung der folgenden Bestimmungen im Fokus:

  1. Geldflussrechnung (FER 4)
  2. Langfristige Aufträge (FER 22)

Die entsprechende Mitteilung mit weiteren Erläuterungen finden Sie hier auf der Internetseite der SIX Exchange Regulation.

ASBJ übernimmt IFRS 9 unverändert als JMIS

11.04.2018

Der ASBJ hat das fünfte Paket von Änderungen an Japan’s Modified International Standards (JMIS) finalisiert und veröffentlicht.

Das fünfte Paket von Änderungen umfasst die Änderungen, die sich aus IFRS 9 (2014) ergeben haben, sowie die Standards, die vom IASB bis 30. Juni 2017 herausgegeben wurden und am oder nach dem 1. Januar 2018 in Kraft treten, mit Ausnahme von IFRS 16 Leasingverhältnisse und IFRS 17 Versicherungsverträge.

Nach sorgfältiger Erwägung ist der ASBJ zu dem Schluss gekommen, dass in dieser Übernahmerunde keine 'Streichungen oder Änderungen' erforderlich sind, sodass die vorgenommenen Änderungen nur die Aufnahme der Standards in den JMIS-Kanon widerspiegeln.

Auf der Internetseite des ASBJ haben Sie Zugang zu allen einschlägigen Dokumenten (alle Dokumente in englischer Sprache verfügbar).

EFRAG sucht Interviewpartner zu IFRS 17

11.04.2018

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) möchte Ansichten sowohl von spezialisierten Adressaten einholen, die hauptsächlich Versicherungsunternehmen analysieren, als auch von Adressaten, die eine Reihe von Unternehmen in ihren Analysen einbeziehen. Erfragt werden soll jeweils die Sichtweise zu den Änderungen der Rechnungslegung, die sich aus der Anwendung von IFRS 17 'Versicherungsverträge' ergeben.

Zu diesem Zweck sollen strukturierte Interviews durchgeführt werden, die nicht länger als 30 Minuten dauern sollten.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Neue ausführliche Ausgabe der 'Investor Perspectives' zum neuen Versicherungsstandard

11.04.2018

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine weitere Ausgabe seiner 'Investor Perspectives' freigegeben. Darin erörtert IASB-Mitglied Darrel Scott die wesentlichen Merkmale des neuen Versicherungsstandards.

Am 18. Mai 2017 hat der IASB IFRS 17 Versicherungsverträge, den neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen, veröffentlicht. Der Standard verfolgt das Ziel einer konsistenten, prinzipienbasierten Bilanzierung für Versicherungsverträge und erfordert eine Bewertung von Versicherungsverbindlichkeiten mit einem aktuellen Erfüllungswert.

In dieser Ausgabe der Investor Perspectives erläutert Darrel Scott zunächst die neuen Informationen über die Erfolge von Versicherern, die zur Verfügung stehen werden, wenn IFRS 17 angewendet wird. Insbesondere geht er dabei auf die Buchungseinheit und ihre Bedeutung für Anleger ein. Erläuternde Beispiele verdeutlichen die Ausführungen.

Accounting to reflect economics steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

10.04.2018

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei CDSB, CDSB/WBCSD, CDSB/CDP, GRI/RMI, IÖW, Green Finance Taskforce und CSA.

Der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) hat eine aktualisierte Version seines Rahmenkonzepts für die Berichterstattung über Umweltinformationen, natürliches Kapital und damit verbundene Geschäftsauswirkungen veröffentlicht, das damit an die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) angeglichen wurde. Das neu veröffentlichte Rahmenkonzept stellt eine klare Verbindung zwischen den Prinzipien und den Berichtsanforderungen des CDSB und den TCFD-Empfehlungen und empfohlenen Angaben her. Das aktualisierte Rahmenkonzept steht Ihnen auf der Internetseite des CDSB zur Verfügung.

Der CDSB und der Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development, WBCSD) haben neue Forschungsergebnisse veröffentlicht, die sich mit den Möglichkeiten der weiteren Harmonisierung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen und dabei die Corporate Governance-Anforderungen in 60 Ländern berücksichtigt und den entsprechenden Harmonisierungsbedarf in diesem Bereich abbildet. Den Forschungsbericht finden Sie auf der Internetseite des CDSB.

Der CDSB und das CO2-Emissionsprojekt (Carbon Disclosure Project, CDP) haben Eine kurze Einführung in Klimaangaben in Frankreich veröffentlicht. Das kurze Papier ist Teil einer Serie der beiden Organisationen, die vorgeschriebene Klimaangaben in den G-20 Staaten untersucht. Das Papier steht Ihnen auf der Internetseite des CDSB zur Verfügung.

Die Global Reporting Initiative (GRI) und die Initiative für verantwortliche Mineralien (Responsible Minerals Initiative, RMI) haben ein Projekt zur Verbesserung der Berichterstattung über die Sorgfaltspflicht bei der Mineraliengewinnung deren Auswirkungen angekündigt, das auf international anerkannten Rahmenkonzepten aufbauen soll. Basierend auf den Ergebnissen des Projekts werden GRI und RMI eine konsolidierte Berichterstattungsressource für eine verantwortungsvolle Mineraliengewinnung entwickeln und den globalen Rat für Nachhaltigkeitsstandards (Global Sustainability Standards Board, GSSB) von GRI informieren. Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von GRI.

Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) hat Deutsche Unternehmen vor der CSR-Berichtspflicht – Monitoring zur nichtfinanziellen Berichterstattung herausgegeben. Die Untersuchung zeigt, dass viele Unternehmen gemessen an ihren Berichtsaktivitäten des letzten Jahres deutlich nachlegen müssen. Insbesondere die rund zwei Drittel der Unternehmen, die bislang lediglich in ihren Lageberichten sogenannte „nichtfinanzielle“ Aspekte integrieren, müssen größere Leerstellen füllen. Die Studie wurde gemeinsam mit der Unternehmensinitiative Future durchgeführt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Die Publikation steht Ihnen auf der Internetseite des IÖW zur Verfügung.

Eine von der britischen Regierung beauftragte unabhängige Arbeitsgruppe (Green Finance Taskforce) hat einen Bericht erarbeitet, der eine Reihe von Empfehlungen enthält, wie die Regierung und der private Sektor in Großbritannien zusammenarbeiten können, um grüne Finanzierung zu einem integralen Bestandteil der britischen Finanzbranche zu machen. Der Bericht enthält auch Empfehlungen, wie die TCFD-Empfehlungen in Großbritannien umgesetzt werden können. Der Bericht ist auf der Internetseite des britischen Regierung verfügbar.

Die kanadischen Wertpapieraufsichten (Canadian Securities Administrators, CSA) haben einen Bericht zu ihrem Projekt zu Angaben, die sich auf den Klimawandel beziehen, veröffentlicht. Das Projekt wurde im März 2017 angestoßen. Der Bericht umfasst Untersuchungsergebnisse und Informationen zu weiteren geplanten Maßnahmen. Sie können sich den Bericht von der Internetseite der Wertpapieraufsicht von Ontario herunterladen.

Indische Banken erhalten Aufschub bei der Ind AS-Anwendung

06.04.2018

Die indische Zentralbank hat die Ind AS-Anwendung durch indische Banken um ein Jahr aufgeschoben und verweist dabei auf fehlende rechtliche Änderungen und den Mangel an Vorbereitung durch indische Banken.

Banken, Versicherungsunternehmen und sonstige Finanzinstitute waren vom allgemeinen Fahrplan für die Einführung der Ind AS, die weitgehend mit den IFRS konvergiert sind, und hatten ihren eigenen Fahrplan, der eine gestufte Übernahme ab dem 1. April 2018 vorsah. In einer am 5. April 2018 von der Zentralbank veröffentlichten Erklärung zur Entwicklungs- und Regulierungspolitik heißt es jedoch: "Es wurde beschlossen, die Umsetzung von Ind AS um ein Jahr zu verschieben".

Die Erklärung steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite der Zentralbank zur Verfügung (s. unter Punkt 3).

EFRAG-Konsultation zur künftigen Forschungsagenda

06.04.2018

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein Konsultationsdokument veröffentlicht, um öffentliche Meinungen zur künftigen strategischen Ausrichtung der Forschungsaktivitäten einzuholen.

EFRAG hat vorläufig fünf mögliche Forschungsthemen identifiziert, die sich zwei Hauptthemen zuordnen lassen:

  • Adressierung neuer Entwicklungen
    • Bessere Informationen über immaterielle Vermögenswerte; und
    • Kryptowährungen;
  •  Verbesserung der aktuellen Finanzberichterstattung
    • Ausbuchung;
    • transaktionsbedingte Kosten; und
    • variable und bedingte Zahlungen.

Antworten werden bis zum 1. Juni 2018 erbeten. Sie können durch Beantwortung des Konsultationsdokuments oder durch eine Online-Umfrage übermittelt werden; beide können über die Pressemitteilung auf der Internetseite von EFRAG abgerufen werden.

Das DRSC begrüßt in einer Pressemitteilung die Konsultation und und sieht in diesem Zusammenhang auch die Chance für seine Mitglieder und die deutschen Wirtschaft, dem DRSC Rückmeldung zu geben, ob, bei welchen Themen und in welcher Form sich das DRSC in diese Tätigkeiten einbringen soll. Die Presseerklärung hier.

Video mit einer Erläuterung der Unterstützung bei der Umsetzung von IFRS 17

03.04.2018

Die IFRS-Stiftung hat eine kurzes Video erstellt, in dem die verschiedenen Wege vorgestellt werden, wie die IFRS-Stiftung die Umsetzung von IFRS 17 unterstützen möchte.

Genannt werden die TRG für IFRS 17, Lehrmaterialien und Schulungsveranstaltungen.

Das kurze Video (zwei Minuten), das eher Werbecharakter hat, wurde der Seite mit unterstützenden Materialien zu IFRS 17 hinzugefügt.

ASBJ veröffentlicht Erlöserfassungsstandard auf Grundlage von IFRS 15

03.04.2018

Der japanische Standardsetzer Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) hat einen Erlöserfassungsstandard veröffentlicht, der im Wesentlichen auf IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' basiert.

Der neue japanische Rechnungslegungsstandard Nr. 29 Rechnungslegungsstandard für Erlöserfassung baut auf dem Kernprinzip von IFRS 15 (ein Unternehmen hat Erträge zu erfassen, um die Übertragung von zugesagten Waren oder Dienstleistungen an Kunden in einer Höhe darzustellen, die die Gegenleistung widerspiegelt, auf die das Unternehmen als Gegenleistung für diese Waren oder Dienstleistungen Anspruch hat) und dem Hauptmodell zur Anwendung des Kernprinzips (das Fünf-Stufen-Modell) auf.

Der neue Standard ist jedoch nicht identisch mit IFRS 15, da der ASBJ bei seiner Entwicklung zwei Richtlinien befolgt hat: (1) Grundsätzlich alle Anforderungen des IFRS 15 berücksichtigen, aber (2) zusätzliche alternative Behandlungen in Erwägung ziehen, wo sie die Anwendung erleichtern würden (Kosten-Nutzen-Überlegungen). Ziel war es, einen Standard zu haben, der von den Unternehmen, die nach japanischen Rechnungslegungsstandards berichten, leichter angewendet werden kann, aber dabei einen Standard zu erhalten, der die internationale Vergleichbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigt.

Unter anderem gibt es Abfahrten in den folgenden Bereichen:

  • Die Vertragskostenrechnung ist im neuen Standard nicht enthalten.
  • Es gibt mehrere alternative Behandlungsmethoden, die anstelle von Anforderungen, die nach IFRS 15 anzuwenden wären, angewendet werden können. Einige sind praktische Hilfsmittel für Posten, die typischerweise unwesentlich sind (geringfügige Vertragsänderungen, geringfügige Zusagen, Versand und Bearbeitung, kurzfristige Verträge, Versand auf dem Seeweg, Erfassungszeitpunkte für Standardverkäufe im Inland usw.), andere sind Ausnahmen für bestimmte Arten von Transaktionen (belastende Bau-/Softwareentwicklungsverträge, Verkauf und Rückkauf von Materialien).
  • Die meisten Angabevorschriften von IFRS 15 sind derzeit nicht enthalten. Der ASBJ beabsichtigt, diesen Abschnitt bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Standards (Geschäftsjahre, die zum 31. März 2021 enden) weiterzuentwickeln.

Der ASBJ ist der Ansicht, dass diese Abweichungen die internationale Vergleichbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen werden, aber bis der Standard von den Unternehmen angewendet wurde und der Grad der Anwendung der alternativen Behandlungen bekannt ist, ist nicht ganz klar, in wieweit sich die Abweichungen am Ende aufsummieren werden.

Der neue Standard und die gleichzeitig herausgegebenen Umsetzungsleitlinien sind nur in japanischer Sprache verfügbar. Sie können Sie sich von der Internetseite des ASBJ herunterladen.

ESMA veröffentlicht Bericht zu den Aktivitäten der EU-Rechnungslegungsenforcer und ihren Erkenntnissen für das Jahr 2017

03.04.2018

Der Bericht bietet einen Überblick über die Aktivitäten der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) und der Rechnunglegungsenforcer in der EU im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der 2017 anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften in den Abschlüssen börsennotierter Unternehmen.

Europäische Rechnungslegungsenforcer haben die Abschlüsse von rund 1.100 IFRS-Emittenten geprüft, was 19% aller IFRS-Emittenten entspricht, deren Aktien in regulierten Märkten gehandelt werden (2016: 21%). Diese Überprüfungen führten zu 328 Durchsetzungsmaßnahmen, mit denen wesentliche Abweichungen von den IFRS adressiert wurden (2016: 311). Wie in den Jahren 2015 und 2016 wurden die meisten Mängel in den Bereichen Darstellung des Abschlusses, Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte und Bilanzierung von Finanzinstrumenten identifiziert.

Zugang zum vollständigen Bericht in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite von ESMA.

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