Wir nehmen Stellung zu drei vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee
21.08.2018
Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu drei vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom Juni 2018 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IAS 21 und IAS 23.
Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:
Standard |
Thema |
Agendaentscheidung unterstützt? |
Dokument |
---|---|---|---|
IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse |
Extrem langfristiger Mangel an Umtauschbarkeit |
ja; aber wir glauben, dass sich die Untersuchungen nicht nur auf die aktuelle Situation in Venezuela konzentrieren sollten, weil sich die wirtschaftlichen Bedingungen (wie in der vorläufigen Agendaentscheidung dargelegt) ständig weiterentwickeln und es in verschiedenen Rechtskreisen unterschiedliche Bedingungen gibt |
Stellungnahme von Deloitte |
IAS 23 Fremdkapitalkosten |
Aufwendungen für einen qualifizierenden Vermögenswert |
ja; aber wir glauben, dass der Wert der vorläufigen Agendaentscheidung erhöht werden könnte, indem die Aussage, dass "das Unternehmen die Ausgaben für den qualifizierten Vermögenswert, die getätigt wurden, bevor das Unternehmen die allgemeinen Kredite erhält, nicht unberücksichtigt lässt", weiter ausgeführt wird, um klarzustellen, dass dies darauf zurückzuführen ist, dass Kredite notwendig sein können, um Ausgaben zu finanzieren, die sowohl vor als auch nach der Inanspruchnahme dieser Kredite getätigt wurden |
Stellungnahme von Deloitte |
IAS 23 Fremdkapitalkosten |
Fremdwährungskosten für Land |
ja |
Stellungnahme von Deloitte |
All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.