EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital

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28.08.2018

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier DP/2018/1 'Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital' veröffentlicht.

Der IASB hat am 28. Juni 2018 ein Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital veröffentlicht, das bis zum 7. Januar 2019 kommentiert werden kann.

EFRAG begrüßt im Stellungnahmeentwurf zwar grundsätzlich, dass an IAS 32 Änderungen vorgenommen werden sollen, äußert aber verschiedene Vorbehalte in Bezug auf einzelne im Diskussionspapier vorgeschlagene Änderungen. Hierzu zählen:

  • das Kosten-Nutzen-Verhältnis der aus den Zuordungsansätzen resultierenden Informationen;
  • separater Ausweis von Derivaten, eingebetteten Derivaten und hybriden Instrumenten in der Bilanz und der Darstellung der finanziellen Leistung;
  • Bilanzierung von freistehenden Derivaten, um ein Eigenkapitalinstrument konsistent mit einem zusammengesetzten Instrument zu tilgen;
  • Änderung bei der Klassifizierung von Finanzinstrumenten, die in der Praxis keine Probleme bereitet haben.

Im Stellungnahmeentwurf wird auch die vom IASB im Diskussionspapier neu eingeführte Terminologie diskutiert:

EFRAG erkennt an, dass eine bessere Formulierung der IAS 32 zugrunde liegenden Prinzipien ein wirksames Mittel zur Verbesserung der Konsistenz, Klarheit und Vollständigkeit der Anforderungen sein könnte und eine neue Terminologie bedingen würde. Eine neue Terminologie würde jedoch die Überprüfung einer Vielzahl von in der Vergangenheit getroffenen Klassifizierungsentscheidungen erfordern. Dementsprechend würde dieser Ansatz nicht nur zur Behandlung diverser interpretationsbedürftiger Sachverhalte führen, sondern auch zu Brüchen, zusätzlichen Kosten für die Abschlussersteller und zu neuen Risiken und Unsicherheiten.

Des Weiteren regt EFRAG an, dass der IASB die Bilanzierung aller freistehender und eingebetteter Derivate sowie aller derivativen Vermögenswerte und Schulden im Anwendungsbereich von IFRS 9 berücksichtigt.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 3. Dezember 2018 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der  Stellungnahmeentwurf zugänglich. EFRAG hat außerdem ein vierminütes Video mit einer Einführung in den Stellungnahmeentwurf veröffentlicht.

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