AAOIFI veröffentlicht Rechnungslegungsstandard zu Risikorückstellungen

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17.08.2018

Die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI), die ein islamisches, autonomes und gemeinnütziges Gremium ist, das Rechnungslegungs-, Prüfungs-, Unternehmensführungs-, Berufsethik- und Scharia'a-Standards für islamische Finanzinstitute und die gesamte Branche erlässt, hat einen neuen Standard zu Risikorückstellungen herausgegeben.

Der Standard definiert die Rechnungslegungsgrundsätze für Risikorückstellungen in Übereinstimmung mit der besten ausgeübten Praxis in Finanzberichterstattung und Risikomanagement. Er ermutigt dazu, ausreichende Risikorückstellungen zu bilden, um die Zinsen der Gewinn- und Verlustbeteiligten insbesondere gegenüber verschiedenen Risiken wie Kredit-, Markt- und Beteiligungsrisiken sowie dem Renditerisiko zu schützen; vorgeschrieben wird dies aber nicht. Zusammen mit FAS 30 Wertminderung, Kreditverluste und belastende Verpflichtungen ersetzt der neue Standard FAS 35 Risikorückstellungen den früheren Standard FAS 11 Rückstellungen und Rücklagen und ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist.

Der neue Standard ist über die Pressemitteilung auf der Internetseite der AAOIFI zugänglich.

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