FASB gibt Regelungsänderungen zur Verbesserung der Anhangangaben bekannt

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29.08.2018

Der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) hat sein Regelwerk geändert, um die Qualität der Anhangangaben in Abschlüssen zu verbessern. Zum einen wurde das bestehende Rahmenkonzept um ein Rahmenkonzept für Angaben ergänzt und ein bestehendes Kapitel modifiziert. Zum anderen hatte der FASB zwei Standards im Hinblick auf das neue Rahmenkonzept für Angaben überprüft und hat nun entsprechende Änderungen an diesen beiden Standards vorgenommen.

Der FASB hat die folgenden Veröffentlichungen vorgenommen:

  • ASU 2018-13, Rahmenkonzept zu Angaben — Änderungen der Angabevorschriften im Rahmen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert — streicht, verändert und ergänzt bestimmte Angabevorschriften in ASC 820 auf Basis des neuen Rahmenkonzepts zu Angaben. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die nach dem 15. Dezember 2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
  • ASU 2018-14Rahmenkonzept zu Angaben — Änderungen der Angabevorschriften im Rahmen der Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsplänen — verändert bestimmte Angabevorschriften in ASC 715-20 auf Basis des neuen Rahmenkonzepts zu Angaben. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die nach dem 15. Dezember 2020 enden. Für nicht börsennotierte Unternehmen beginnt die verpflichtende Anwendung ein Jahr später. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
  • Kapitel 8 Anhangangaben des Rahmenkonzepts erläutert, welche Informationen der FASB im Rahmen der Standardsetzung im Anhang vorsehen sollte und beschreibt die Zielsetzung des Anhangs sowie sachgerechte Inhalte und Grenzen der Berichterstattung im Anhang. Enthalten sind darüber hinaus spezifische Ausführungen zu Anhangangaben in Zwischenabschlüssen.
  • Durch die Änderungen von Kapitel 3 des Rahmenkonzepts wird die vom FASB verwendete Definition von Wesentlichkeit aktualisiert, um Konsistenz mit der Definition herzustellen, die von anderen US-amerikanischen Institutionen wie bspw. der SEC, dem PCAOB oder der AICPA verwendet wird.

Weitere Informationen sind in der Presseerklärung und dem FASB in Focus Newsletter enthalten, die auf der Internetseite des FASB abrufbar sind.

Vergleich mit entsprechenden Entwicklungen beim IASB

Der IASB hat im März 2017 ein Diskussionspapier zu den Angabeprinzipien veröffentlicht, über das der IASB in seinen Sitzungen nach wie vor berät. Im Juli 2018 hat der IASB IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ausgewählt, um die Angabeprinzipen auf Standardebene gezielt zu überprüfen. Seinen Entwurf eines Rahmenkonzepts zu Angaben hatte der FASB bereits im Jahr 2014 vorgelegt und die dort enthaltenen Konzepte ebenfalls unter Heranziehung der Regelungen zur Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer und zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts überprüft. Der IASB beschreitet in dieser Hinsicht somit denselben Weg wie der FASB, der seine diesbezügichen Arbeiten mit den jüngst erfolgten Veröffentlichungen allerdings bereits abgeschlossen hat.

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