IPSASB schlägt Änderungen vor, um die IPSAS im Einklang mit den IFRS zu halten

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20.08.2018

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat den Entwurf Nr. 66 'Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Änderungen an IPSAS 36) and Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Änderungen an IPSAS 41)' veröffentlicht.

Die vorgeschlagenen Änderungen an IPSAS 36 würden die IPSAS in Enklang mit den Änderungen an IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures bringen, die der IASB mit Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Änderungen an IAS 28) im Oktober 2017 vorgenommen hat.

Die vorgeschlagenen Änderungen an IPSAS 41 würden die IPSAS in Enklang mit den Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente bringen, die der IASB mit Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Änderungen an IFRS 9) ebenfalls im Oktober 2017 vorgenommen hat.

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 22. Oktober 2018 erbeten. Er ist hier auf der Internetseite des IPSASB verfügbar.

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