Dezember

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Dezember 2018

18.12.2018

Der IASB ist vom 11. bis 13. Dezember 2018 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen, um zwölf Themen zu erörtern. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Der Board hat entschieden, einen Verweis auf das Rahmenkonzept in IFRS 3 zu aktualisieren.

Im Projekt zum dynamischen Risikomanagement hat der Board entschieden, dass eine Unternehmen das Bilanzierungsmodell des dynamischen Risikomanagements anwenden kann, wenn zwei Kriterien erfüllt sind. Zum einen muss eine wirtschaftliche Beziehung zwischen dem Zielprofil, dem Vermögensprofil und den im Bilanzierungsmodell des dynamischen Risikomanagements designierten Derivaten bestehen. Dieses Kriterium muss allerdings noch in Bezug darauf weiter entwickelt werden, wie gut oder stark diese Beziehung sein muss. Zum anderen darf keine Designierung ein Ungleichgewicht widerspiegeln, das zu einer Fehlangleichung führen würde, die zu einem Rechnungslegungsergebnis führen könnte, das nicht mit der Zielsetzung des Bilanzierungsmodells des dynamischen Risikomanagements im Einklang steht.

Der Board erörterte, ob ein Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle nach einem Ansatz zu bilanzieren ist, der auf der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse basiert, wenn er Auswirkungen auf nicht beherrschende Anteile hat. Die Boardmitglieder äußerten verschiedene Bedenken bezüglich der Empfehlung des Stabs.

Für das Projekt zu primären Abschlussbestandteilen entschied der Board, dass die Verwendung von Spalten verboten ist, um Informationen über von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen in der Darstellung der finanziellen Leistung darzustellen. Er entschied außerdem, die Zwischensumme 'Betriebsergebnis vor Abschreibungen' in der Darstellung der finanziellen Leistung zu gestatten, aber nicht vorzuschreiben. Ein Unternehmen müsste jede andere ähnliche Kennzahl (wie bspw. das EBITDA) auf diese Zwischensumme überleiten. Die IFRS werden der Verwendung von EBIT und EBITDA keine Beschränkungen auferlegen.

Der Board entschied, das IBOR-Projekt in sein aktives Standardsetzungsprogramm zu überführen und sich auf Fragen der Finanzberichterstattung im Vorfeld der IBOR-Reform und bei der Umsetzung der Reform zu konzentrieren.

Bei der Sitzung im Oktober 2018 diskutierte der Board die Bedenken und Umsetzungsprobleme der Adressatengruppen bezüglich der Vorschriften in IFRS 17 Versicherungsverträge. Auf dieser Sitzung hat der Board 12 dieser Themen erwogen. Er entschied, IFRS 17 in Bezug auf die Darstellung von Versicherungsverträgen in der Darstellung der finanziellen Lage zu ändern, jedoch keine Änderungen in den anderen Punkten vorzunehmen. Die restlichen neun Themen werden bei einer zukünftigen Sitzung behandelt.

Bei der Angabeninitiative entschied der Board, die Textziffern 117-124 von IAS 1 zu ändern, um von den Unternehmen zu verlangen, dass sie ihre wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und nicht ihre maßgeblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angeben. Diese Änderung würde zusammen mit den Leitlinien und Beispielen, die für die Aufnahme in das Leitliniendokument zu Wesentlichkeit entwickelt werden, veröffentlicht.

Im Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen hat der Board Empfehlungen des Stabs in Bezug auf den Abzinsungssatz erwogen, der bei der Bewertung regulatorischer zeitlicher Differenzen zu verwenden ist. Es gab ausführliche Diskussionen, und der Board war geteilter Ansicht.

Der Stab hat außerdem über die Projekte zu Rückstellungen und zu Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen, sowie über das Forschungsprogramm berichtet.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

Wir nehmen Stellung zum IASB-Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital

17.12.2018

Wir haben zum im Juni 2018 veröffentlichten Diskussionspapier DP/2018/1 'Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital' des IASB Stellung genommen.

Wir unterstützen den bevorzugten Klassifizierungsansatz im Diskussionspapier nicht. Unserer Ansicht nach ergeben sich viele der Schwierigkeiten bei der Anwendung von IAS 32 aus der Anwendung der Fest-gegen-fest-Regel, Schwierigkeiten, von denen wir glauben, dass sie sich in den neuen Kriterien des Betragskriteriums in der vorgeschlagenen Definition einer Schuld wiederfinden werden. Dies führt uns zu einer breiteren Fragestellung, ob Verträge über den zukünftigen Erhalt oder die Lieferung von Eigenkapitalinstrumenten vor der Lieferung oder dem Erhalt der Eigenkapitalinstrumente Eigenkapital sein sollten.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB

17.12.2018

Im Nachgang der Dezembersitzung des IASB haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Die Änderungen sind zahlreich, und viele Projekte verzögern sich.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 17. November 2018.

Standardsetzung

  • keine Änderungen

Standardpflege

  • Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen — eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung wurde auf das zweite Halbjahr 2019 verschoben (zuvor: Dezember 2018)
  • Änderungen von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden — nach Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf wird jetzt Entscheidung über die weitere Projektausrichtung als nächster Schritt genannt (kein Zeitpunkt angegeben)
  • Änderungen an IFRS 17 'Versicherungsverträge' — der IASB erkennt jetzt seine Entscheidungen vom November und Dezember an und hat ein neues Projekt seinem Arbeitsprogramm hinzugefügt; ein Entwurf wird im ersten Halbjahr 2019 erwartet
  • Gebühren im ‘10 Prozent’-Test zwecks Ausbuchung — ein Entwurf wird jetzt im ersten Halbjahr 2019 erwartet (zuvor kein Zeitpunkt angegeben)
  • Verbesserungen an IFRS 8 'Geschäftssegmente' — eine Zusammenfassung der Rückmeldungen wird jetzt im Februar 2019 erwartet (zuvor: Dezember 2018)
  • Leasinganreize — ein Entwurf wird jetzt im ersten Halbjahr 2019 erwartet (zuvor kein Zeitpunkt angegeben)
  • Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrags — nach Veröffentlichung des Entwurfs ED/2018/2 am 13. Dezember 2018 wird als nächster Schritt jetzt die Erörterung der Rückmeldungen angegeben (erstes Halbjahr 2019)
  • Tochtergesellschaft als Erstanwender — ein Entwurf wird jetzt im ersten Halbjahr 2019 erwartet (zuvor kein Zeitpunkt angegeben)
  • Besteuerung bei Bemessung des beizulegenden Zeitwerts — ein Entwurf wird jetzt im ersten Halbjahr 2019 erwartet (zuvor kein Zeitpunkt angegeben)
  • Aktualisierung eines Verweises auf das Rahmenkonzept — ein Entwurf (noch zu bestätigen) wird jetzt im ersten Halbjahr 2019 erwartet (zuvor kein Zeitpunkt angegeben)

Forschungsprojekte

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle — ein Diskussionspapier wird jetzt 2020 erwartet (zuvor: zweites Halbjahr 2019)
  • Abzinsungssätze — eine Projektzusammenfassung wird jetzt im Februar 2019 erwartet (zuvor: Dezember 2018)
  • Dynamisches Risikomanagement — das Kernmodell wird jetzt im zweiten Halbjahr 2019 erwartet (zuvor: erstes Halbjahr 2019)
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — ein Diskussionspapier oder ein Entwurf wird jetzt im zweiten Halbjahr 2019 erwartet (zuvor kein Zeitpunkt angegeben)
  • IBOR-Reform und Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung — ein Entwurf wird jetzt im ersten Halbjahr 2019 erwartet (zuvor: Dezember 2018)
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 — aus dem Arbeitsprogramm genommen, da ein Abschlussbericht am 14. Dezember 2018 herausgegeben wurde

Sonstige Projekte

  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie (Allgemeine Verbesserungen 2018) — eine vorgeschlagenen Aktualisierung wurde am 6. Dezember 2018 herausgegeben; der nächste Schritt ist jetzt eine Erörterung der erhaltenen Rückmeldungen (kein Zeitpunkt angegeben)
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie (Praxisergänzungen zu IFRS 13) — eine Analyse der Rückmeldungen wird jetzt im ersten Quartal 2019 erwartet (zuvor: Januar 2019)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen zum 17. November 2018 und zum 17. Dezember 2018 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

IASB schließt die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 ab

14.12.2018

Der IASB hat seine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' abgeschlossen. Der jetzt veröffentlichte Abschlussbericht hält fest, dass der Standard wie beabsichtigt funktioniert.

Während der Überprüfung hat der Board insbesondere folgende Aspekte untersucht:

  • die Entscheidungsnützlichkeit von Informationen, die über Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts angegeben werden — um ein tieferes Verständnis der Perspektiven sowohl der Adressaten als auch der Ersteller über den Nutzen und die Kosten der Angaben zu Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts zu gewinnen;
  • ob die Inputfaktoren der Ebene 1 oder die Buchungseinheit priorisiert werden sollen — um Umfang und Auswirkung des Problems weiter zu bewerten und die aktuelle Praxis zu untersuchen;
  • Anwendung des Konzepts des höchsten und besten Nutzens bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts nichtfinanzieller Vermögenswerte — um die Herausforderungen bei der Anwendung dieses Konzepts besser zu verstehen und zu entscheiden, ob weitere Unterstützung hilfreich sein könnte; und
  • Ausübung von Ermessen in bestimmten Bereichen — um die Herausforderungen beim Treffen von Ermessensentscheidungen besser zu verstehen und zu entscheiden, ob weitere Unterstützung hilfreich sein könnte.

Die Schlussfolgerungen waren, dass die nach IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts geforderten Informationen für die Adressaten von Abschlüssen entscheidungsnützlich sind. Einige Bereiche von IFRS 13 stellen Umsetzungsprobleme dar, vor allem in Bereichen, die Ermessensausübung erfordern. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass sich in der Praxis Lösungen dieser Herausforderungen entwickeln. Aus der Anwendung von IFRS 13 sind keine unerwarteten Kosten entstanden. Daher kam der Board zu dem Schluss, dass der Standard wie beabsichtigt funktioniert.

Die Erkenntnisse aus der Überprüfung nach der Einführung in Bezug auf die Entscheidungsnützlichkeit der angegebenen Informationen werden in die Arbeit des Boards zu besserer Kommunikation einfließen, insbesondere in die Projekte zur gezielten Überprüfung von Angaben auf Standardebene und zu den primären Abschlussbestandteilen. Der Board wird auch weiterhin mit dem Bewertungssektor zusammenarbeiten, neue Entwicklungen in der Praxis beobachten und die Entwicklung und den Austausch von Wissen fördern. Darüber hinaus beabsichtigt der Board nicht, weitere Folgemaßnahmen als Reaktion auf die Erkenntnisse aus der Überprüfung nach der Einführung vorzunehmen.

Weiterführenden Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Abschlussbericht auf der Internetseite des IASB. Hintergrundinformationen finden Sie auf unserer Projektseite zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13.

Hochinflationäre Rechtskreise - aktualisierte Beobachtungsliste der IPTF verfügbar

14.12.2018

In IAS 29 'Rechnungslegung in Hochinflationsländern' werden allgemeine Leitlinien für die Beurteilung, ob die Volkswirtschaft eines bestimmten Rechtskreises als hochinflationär anzusehen ist, definiert und zur Verfügung gestellt. Allerdings nennt der IASB keine bestimmten Rechtskreise. Die International Practices Task Force (IPTF) des US-amerikanischen Instituts Zentrums für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) beobachtet den Status 'hochinflationärer' Länder. Die Kriterien der Task Force für die Identifizierung solcher Länder ähneln denen für die Identifizierung "hochinflationärer Volkswirtschaften" nach IAS 29.

Im Agendapapier für die Sitzung am 27. November 2018, das jetzt verfügbar ist, wird die folgende Sichtweise der Gruppe zum Ausdruck gebracht:

Länder, in denen die kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

  • Angola
  • Argentinien
  • Südsudan
  • Sudan
  • Surinam
  • Venezuela

Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

  • Demokratische Republik Kongo
  • Libyen

Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre über 100% betrug:

In dieser Katergorie finden sich in dieser Periode keine Einträge.

Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre nach einer Hochinflation in einer diskretionären Periode über 100% betrug:

  • Ukraine

Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation zwischen 70% und 100% liegt oder in denen in der laufenden Periode ein deutliche Steigerung (mehr als 25%) der Inflation auftrat:

  • Ägypten
  • Islamische Repubklik Iran
  • Jemen
  • Liberia

Das Agendapapier mit exakten Zahlen, detaillierten Erläuterungen der Berechnung und Anmerkungen der IPTF finden Sie auf der Internetseite des CAQ. Unseren Überblick über hochinflationäre Rechtskreise am Ende der Standardzusammenfassung von IAS 29 aktualisieren wir ebenfalls stets in Bezug auf die Einschätzungen der IPTF.

Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung von EFRAG-Board und TEG

14.12.2018

Der EFRAG-Board wird am 19. Dezember 2018 gemeinsam mit dem Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) in Brüssel tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Folgende Themen sollen erörtert werden:

  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Angabeninitiative: Gezielte Überprüfung auf Standardebene
  • Eigenkapitalinstrumente: Alternative Bewertung

Die Tagesordnung und Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Anmelden für die Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, sich für die Live-Übertragung zu registrieren.

Tagesordnung für die Sitzung von EFRAG-TEG

14.12.2018

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 20. Dezember 2018 in Brüssel tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Der längsten Sitzungsabschnitte sind diesmal dem IASB-Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital und alternativen Bewertungsmethoden von Eigenkapital gewidmet.

Die Tagesordnung und Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Anmelden für die Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, sich für die Live-Übertragung zu registrieren.

Öffentliche Diskussion zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital – Bericht von der Veranstaltung

13.12.2018

Wie bereits berichtet hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) am 20. November 2018 eine öffentliche Diskussionsrunde unter Mitwirkung der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und des International Accounting Standards Board (IASB) zum Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital abgehalten, die viel Anklang fand und rege Diskussionen erlebte.

Das DRSC hat jetzt einen umfassenden Bericht zu der Veranstaltung veröffentlicht, den Sie hier abrufen können. (Für die 74-seitigen Unterlage für die Veranstaltung verweisen wir noch einmal auf diese Verknüpfung.)

IASB entscheidet über erste mögliche Änderungen an IFRS 17

13.12.2018

Bei seiner Sitzung, die derzeit in London stattfindet, hat der IASB IFRS 17 'Versicherungsverträge' und 13 der 25 Bedenken in Bezug auf den Standard erörtert, die im Oktober 2018 als Kandidaten für mögliche Änderungen identifiziert worden waren.

Unter Anlegung der Kriterien für die Beurteilung der vorgeschlagenen Änderungen, die bei der Boardsitzung im Oktober festgelegt wurden, kam der Board zu folgenden Schlussfolgerungen (alle Entscheidungen wurden von mindestens 13 Boardmitgliedern unterstützt):

Thema

Sachverhalt

Agendapapier auf der Internetseite des IASB

Mögliche Änderung durch den Board erwogen?

Ausweis

Ausweis in der Darstellung der finanziellen Lage - Getrennte Darstellung von Gruppen von Vermögenswerten und Gruppen von Schulden

Agendapapier 2A

ja

Ausweis und Bewertung

Separater Ausweis und separate Bewertung von Prämienforderungen und Verbindlichkeiten aus Ansprüchen

nein

Bewertung

Verwendung von gesperrten Abzinsungssätzen zur Anpassung der vertraglichen Dienstleistungsmarge

Agendapapier 2B

nein

Bewertung

Subjektivität bei der Bestimmung von Abzinsungssätzen und Risikoanpassungen

nein

Bewertung

Risikoanpassung in einer Gruppe von Unternehmen

nein

Ausweis

Ausweis in der Darstellung der finanziellen Leistung - Option des sonstigen Gesamtergebnisses für Erträge oder Aufwendungen aus dem Versicherungsgeschäft

nein

Definierte Begriffe

Definition von Versicherungsverträgen mit direkten Partizipationsmerkmalen

Agendapapier 2C

nein

Bewertung

Eingeschränkte Anwendbarkeit der Ausnahme in Bezug auf Risikominderung

Vorschriften, die sich nicht auf Übergangsvorschriften beziehen: nein

Vorschriften, die sich auf Übergangsvorschriften beziehen: keine Abstimmung — verschoben in die allgemeinere Diskussion zu Übergangsvorschriften, insbesondere in Bezug auf das sonstige Gesamtergebnis

Bewertung

Unternehmenszusammenschlüsse: Klassifizierung von Verträgen

Agendapapier 2D

nein

Bewertung

Unternehmenszusammenschlüsse: Verträge, die während der Abrechnungsperiode erworben wurden

nein

Bewertung

Gehaltene Rückversicherungsverträge: Erwartete Cashflows aus zugrundeliegenden noch nicht ausgegebenen Versicherungsverträgen

Agendapapier 2E

nein

Bewertung

Zwischenabschluss: Behandlung von Schätzungen

Agendapapier 2F

nein

Die verbleibenden Themen, die im Oktober 2018 identifiziert wurden, sollen bei einer künftigen Sitzung erörtert werden.

Der IASB hat eine Presseerklärung veröffentlicht, dass man beabsichtigt, eine Änderungen IFRS 17 in Bezug auf den oben genannten Aspekt vorzuschlagen. Außerdem hat der IASB einen knapp achtminütigen Podcast erstellt, in dem Boardmitglied Darrel Scott die Entscheidungen des Boards im Interview erläutert.

IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IAS 37 in Bezug auf belastende Verträge

13.12.2018

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf 'Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 37)' herausgegeben, in dem es insbesondere um Kosten geht, die ein Unternehmen als Kosten für die Erfüllung eines Vertrages mit aufnehmen sollte, wenn es beurteilt, ob ein Vertrag belastend ist. Stellungnahmen werden bis zum 15. April 2019 erbeten.

 

Hintergrund

Beim IFRS Interpretations Committee ging eine Bitte um Klarstellung ein, welche Kosten ein Unternehmen berücksichtigt, wenn es beurteilt, ob ein Vertrag belastend ist. Die Untersuchungen des Committee ergaben, dass insbesondere in Bezug auf einige Verträge unterschiedliche Interpretationen der Vorschriften in Bezug auf belastende Verträge in IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen wesentliche Auswirkungen au die Unternehmen haben könnten, die solche Verträge eingehen. Daher empfahl das Committee, dass der Board die entsprechenden Vorschriften in IAS 37 klarstellt. Der Board stimmte der Empfehlung des Committee zu und hat heute einen Entwurf vorgeschlagener Klarstellungen veröffentlicht.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Mit den Änderungen im Entwurf ED/2018/2 Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 37) wird Folgendes bezweckt:

  • Spezifizierung, das die ‘Kosten für die Erfüllung’ eines Vertrags in Textziffer 68 von IAS 37 die ‘Kosten, die sich direkt auf einen Vertrag beziehen' beinhalten; und
  • Zurverfügungstellung von Beispielen von Kosten, die sich direkt auf einen Vertrag zur Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen beziehen oder nicht.

Der Board schlägt keine neuen Angabevorschriften in Bezug auf belastende Verträge vor.

Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen werden bis zum 15. April 2019 erbeten.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsbestimmungen

Im Entwurf ist kein vorgeschlagener Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen enthalten, weil der IASB darüber erst während der erneuten Erörterungen entscheiden will. Eine vorzeitige Anwendung wäre gestattet.

Unternehmen, die bereits nach IFRS Bericht erstatten, würden die vorgeschlagenen Änderungen auf Verträge anwenden, die zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode zum Zeitpunkt der Erstanwendung bestehen. Es erfolgt keine Neudarstellung von Vergleichzahlen ('modifizierter rückwirkender' Ansatz). Es gibt keine gesonderten Übergangsvorschriften für IFRS-Erstanwender.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.