EU-Kommission billigt ESEF-Verordnung

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20.12.2018

Die Europäische Kommission hat den ESMA-Entwurf für ein einheitliches europäisches elektronisches Berichtsformat (ESEF) als delegierte Verordnung (Anhänge) verabschiedet. Diese Verordnung ist auf Jahresfinanzberichte anzuwenden, die Abschlüsse für Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach dem 1. Januar 2020 enthalten.

Der delegierte Rechtsakt ist noch nicht in Kraft getreten. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union können Einwände gegen technische Regulierungsstandards erheben; wenn sie dies tun, sollten die betreffenden Standards nicht in Kraft treten.

Das von der ESMA vorgeschlagene Format benutzt die eXtensible HyperText Markup Language (XHTML) zur für Menschen lesbaren Darstellung von Jahresfinanzberichten. Um die Zugänglichkeit, Analyse und Vergleichbarkeit der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellten konsolidierten Abschlüsse zu erleichtern, schlägt die ESMA die Einführung von Auszeichnungen in der eXtensible Business Reporting Language (XBRL) vor, die die darin offengelegten Angaben maschinenlesbar machen sollen.

Die anzuwendende Taxonomie baut auf der von der IFRS-Stiftung entwickelten IFRS-Taxonomie auf, da in der delegierten Verordnung festgehalten wird, dass die IFRS-Taxonomie eine gut eingeführte Taxonomie, ist, die zur Auszeichnung offengelegter Angaben nach IFRS entwickelt wurde, und ihre Benutzung die Vergleichbarkeit der Auszeichnungen von gemäß IFRS erstellten Abschlüssen auf einer globalen Ebene erleichtert.

Zugang zur delegierten Verordnung und ihren Anhängen haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.

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