DRSC-Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital

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28.12.2018

Das DRSC hat zum im Juni 2018 veröffentlichten Diskussionspapier DP/2018/1 'Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital' des IASB Stellung genommen.

In der Stellungnahme werden die Befassung mit der Bilanzierung von Ansprüchen gegen ein Unternehmen sowie die Ansätze des IASB zur Vermittlung von Informationen über Ausweis und Angaben grundsätzlich positiv gewürdigt.

Der im IASB-Diskussionspapier vorgestellte Klassifizierungsansatz wird vom DRSC allerdings abgelehnt. So bemängelt das DRSC z.B. die hohe Komplexität des bevorzugten Ansatzes, wenngleich dieser nach der IASB-Zielsetzung nicht zu wesentlichen Änderungen in der Bilanzierungspraxis führen soll.

Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der im Diskussionspapier explizit angesprochenen Klassifizierungsänderungen müssten nach Meinung des DRSC sorgfältiger evaluiert und berücksichtigt werden.

Auch in konzeptioneller Hinsicht übt das DRSC Kritik, denn der Eigenkapital-Ausweis bestimmter Put-Optionen über ausgegebene Anteile (wie z.B. bei deutschen Personenhandelsgesellschaften) wäre unter dem neuen Ansatz weiterhin nur über eine Ausnahme vom Grundprinzip möglich.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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