Newsletter zur endgültigen DRSC-Interpretation Nr. 4
18.12.2018
Das DRSC hat am 5. September 2018 die DRSC Interpretation 4 (IFRS) 'Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS' verabschiedet, die im Dezember 2018 im Standardwerk der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) veröffentlicht wurde.
Die Interpretation beschränkt sich auf steuerliche Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO, die sich auf Ertragsteuern i.S.v. IAS 12.5 beziehen. In den IFRS ist die Bilanzierung derartiger Nebenleistungen nicht explizit geregelt. Daher finden sich in der Praxis derzeit zwei unterschiedliche Vorgehensweisen, nämlich die Anwendung von IAS 12 Ertragsteuern einerseits und die Anwendung von IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen andererseits.
In diesem Newsletter wird die Interpretation des DRSC näher erläutert.