Override-Verordnung veröffentlicht

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11.12.2018

Das österreichische Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hat im Zusammenhang mit der Anpassung der Sterbetafeln eine Verordnung über die Nichtanwendung einer Rechnungslegungsvorschrift veröffentlicht.

Die Aktuarvereinigung Österreich (AVÖ) hat im August 2018 die Sterbetafeln angepasst. Es ist mit einer deutlichen Erhöhung der betroffenen Rückstellungen zu rechnen. Liegt eine Unterdotierung der Personalrückstellungen vor, sind diese grundsätzlich im Wirtschaftsjahr der erstmaligen Anwendung der aktualisierten Sterbetafeln unternehmensrechtlich ergebniswirksam anzupassen. Mit der Override-Verordnung wird es Unternehmen ermöglicht, den – bisher auf einmal – rückzustellenden Betrag gleichmäßig auf längstens fünf Jahre zu verteilen. Dabei kann entweder die Rückstellung ratierlich aufgestockt werden oder eine Passivierung in voller Höhe bei gleichzeitiger Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgen.

Die Verordnung ist zum 20. November 2018 in Kraft getreten und auf Geschäftsjahre anwendbar, die nach dem 31. Dezember 2017 enden, sofern der Jahresabschluss am Tag nach der Verlautbarung der Verordnung im Bundesgesetzblatt noch nicht festgestellt wurde.

Die Override-Verordnung finden Sie hier auf der Internetseite des Bundeskanzleramts.

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