IASB schließt die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 ab

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14.12.2018

Der IASB hat seine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' abgeschlossen. Der jetzt veröffentlichte Abschlussbericht hält fest, dass der Standard wie beabsichtigt funktioniert.

Während der Überprüfung hat der Board insbesondere folgende Aspekte untersucht:

  • die Entscheidungsnützlichkeit von Informationen, die über Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts angegeben werden — um ein tieferes Verständnis der Perspektiven sowohl der Adressaten als auch der Ersteller über den Nutzen und die Kosten der Angaben zu Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts zu gewinnen;
  • ob die Inputfaktoren der Ebene 1 oder die Buchungseinheit priorisiert werden sollen — um Umfang und Auswirkung des Problems weiter zu bewerten und die aktuelle Praxis zu untersuchen;
  • Anwendung des Konzepts des höchsten und besten Nutzens bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts nichtfinanzieller Vermögenswerte — um die Herausforderungen bei der Anwendung dieses Konzepts besser zu verstehen und zu entscheiden, ob weitere Unterstützung hilfreich sein könnte; und
  • Ausübung von Ermessen in bestimmten Bereichen — um die Herausforderungen beim Treffen von Ermessensentscheidungen besser zu verstehen und zu entscheiden, ob weitere Unterstützung hilfreich sein könnte.

Die Schlussfolgerungen waren, dass die nach IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts geforderten Informationen für die Adressaten von Abschlüssen entscheidungsnützlich sind. Einige Bereiche von IFRS 13 stellen Umsetzungsprobleme dar, vor allem in Bereichen, die Ermessensausübung erfordern. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass sich in der Praxis Lösungen dieser Herausforderungen entwickeln. Aus der Anwendung von IFRS 13 sind keine unerwarteten Kosten entstanden. Daher kam der Board zu dem Schluss, dass der Standard wie beabsichtigt funktioniert.

Die Erkenntnisse aus der Überprüfung nach der Einführung in Bezug auf die Entscheidungsnützlichkeit der angegebenen Informationen werden in die Arbeit des Boards zu besserer Kommunikation einfließen, insbesondere in die Projekte zur gezielten Überprüfung von Angaben auf Standardebene und zu den primären Abschlussbestandteilen. Der Board wird auch weiterhin mit dem Bewertungssektor zusammenarbeiten, neue Entwicklungen in der Praxis beobachten und die Entwicklung und den Austausch von Wissen fördern. Darüber hinaus beabsichtigt der Board nicht, weitere Folgemaßnahmen als Reaktion auf die Erkenntnisse aus der Überprüfung nach der Einführung vorzunehmen.

Weiterführenden Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Abschlussbericht auf der Internetseite des IASB. Hintergrundinformationen finden Sie auf unserer Projektseite zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13.

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