Prüfungsschwerpunkte 2018 der FMA

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11.12.2018

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Prüfungsschwerpunkte für die kommende Enforcement-Saison veröffentlicht.

Für Geschäftsjahre, die zum 31.12.2018 oder später enden, werden die folgenden Schwerpunkte für Konzernabschlüsse nach IFRS festgelegt:

  • Finanzinstrumente (IFRS 9):
    IFRS 7 sieht umfangreiche Angaben bei der Erstanwendung von IFRS 9 vor; diese umfassen die Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden sowie die Überleitung der bisherigen Wertberichtigung nach IAS 39 auf die Wertberichtigung nach IFRS 9.
    In der Gesamtergebnisrechnung sind Zinserträge gemäß Effektivzinsmethode aus finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie Wertminderungsaufwendungen gemäß IFRS 9 gesondert auszuweisen.
    Hinsichtlich der Angaben zu Sicherungsbeziehungen ist zu beachten, dass die neuen Angaben gemäß IFRS 7 auch die Unternehmen betreffen, die Sicherungsbeziehungen weiterhin gemäß IAS 39 bilanzieren.
    Für Kreditinstitute sind aussagekräftige und detaillierte Angaben zu Annahmen, Ermessensentscheidungen und Schätzungen im Rahmen des Expected Credit Loss Models zu machen. Kreditinstitute mit wesentlichen wertberichtigten Vermögenswerten müssen die realistische und unvoreingenommene Schätzung der Cashflows aus diesen Vermögenswerten besonders beachten.
    Unternehmen haben relevante, wesentliche und unternehmensspezifische Angaben zu machen.
  • Erlöse aus Kundenverträgen (IFRS 15):
    Im Rahmen der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 steht neben diversen Sonderthemen vor allem die Umsetzung des „5-Schritte-Modells“ im Mittelpunkt. Dabei hat der Anwender nun besonders auf die Identifizierung und Erfüllung abgrenzbarer Leistungsverpflichtungen zu achten.
    Darüber hinaus müssen Unternehmen unter anderem aussagekräfte Angaben zur Erstanwendung sowie zu signifikanten Ermessensentscheidungen bei der Anwendung von IFRS 15 machen.
  • Leasingverhältnisse (IFRS 16):
    Vor dem Hintergrund der verpflichtenden Anwendung des IFRS 16 für Geschäftsjahre beginnend mit 01.01.2019 sind in Übereinstimmung mit IAS 8.30 f. Angaben im Anhang zu machen. Soweit IFRS 16 bereits angewendet wird, sind gemäß Anhang C zu IFRS 16 Angaben zur erstmaligen Anwendung erforderlich.
    Dies umfasst unternehmensindividuelle qualitative und quantitative Angaben.
  • Sachanlagen (IAS 16):
    Jeder Teil einer Sachanlage mit einem bedeutsamen Anschaffungswert im Verhältnis zum gesamten Wert des Gegenstands wird getrennt abgeschrieben (IAS 16.43). Dieser Komponentenansatz erfordert neben den Angaben zur Abschreibungsmethode und der Bestimmung der Nutzungsdauer ggf. zusätzliche Erläuterungen zu den Bewertungsgrundlagen (IAS 1.117 ff.) sowie zur Ermessensausübung (IAS 1.122 ff.) und den wichtigsten Annahmen und anderen Quellen von Schätzungsunsicherheiten (IAS 1.125 ff.).
    Bei Anwendung des Neubewertungsmodells ist dieses auf ganze Gruppen von Sachanlagen anzuwenden (IAS 16.36). Die Neubewertung ist regelmäßig vorzunehmen, um wesentliche Abweichungen zwischen Buchwert und beizulegendem Zeitwert zu vermeiden (IAS 16.31).
    Qualifizierten Vermögenswerten direkt zuordenbare Fremdkapitalkosten sind als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren (IAS 23.8). Ferner sind nach IAS 16.16 Rückbauverpflichtungen als Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten zu berücksichtigen. Für die Behandlung der Änderungen bestehender Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen ist IFRIC 1 zu beachten.
    Bei Anhaltspunkten für eine Wertminderung des Sachanlagevermögens (IAS 36.12 ff.) muss die Werthaltigkeit geprüft werden. Diesbezüglich ist auf die Bestimmung der Testebene (IAS 36.66) sowie die Wertuntergrenze des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Verkaufs- kosten des einzelnen Vermögenswerts zu achten.

Sie können die Prüfungsschwerpunkte, die auch Prüfungsschwerpunkte für Jahresabschlüsse nach UGB, den Lagebericht, den gesonderten nichtfinanziellen Bericht und allgemeine Hinweise umfassen, hier auf der Internetseite der FMA abrufen.

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