Dezember

Standardsetzer aus Australien und Japan setzen bilaterale Treffen fort

05.12.2018

Am 4. Dezember 2018 trafen sich in Tokio Vertreter des australischen Standardsetzers Australian Accounting Standards Board (AASB) und des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ).

Die Standardsetzer informierten sich gegenseitig über ihre jeweiligen Rechnungslegungsrahmen und gegenwärtigen Aktivitäten und erörterten außerdem spezifische fachliche Themen, an denen beide Boards Interesse haben:

  • Angabeninitiative,
  • Lageberichterstattung,
  • immaterielle Vermögenswerte,
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten,
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle,
  • Abzinsungssätze und
  • Kryptowährungen.

AASB und ASBJ haben eine gemeinsame Presseerklärung veröffentlicht, die Sie auf der Internetseite des ASBJ finden.

Newsletter zur IBOR-Ersetzung

04.12.2018

Da sich die wichtigsten Interbankenangebotssätze (Interbank offered rates, IBOR) deutlich ändern werden, beginnen die Unternehmen mit der Planung des Übergangs, der in einigen Ländern bereits 2020 erfolgen wird. Die Abkehr von den IBOR wird sich auf das Risikomanagement, die Finanzberichterstattung und andere Systeme, Prozesse und Kontrollen auswirken.

Das IFRS Global Office von Deloitte hat deshalb einen Thinking allowed-Newsletter erarbeitet, der einen kurzen Überblick über den Stand der Ersetzung der IBOR in einigen Ländern bietet, sich aber in erster Linie auf einige der möglichen Rechnungslegungskonsequenzen der vorgeschlagenen Ersetzung der IBOR auf die Bilanzierung nach IFRS konzentriert.

Zugang zu dem englischsprachigen Newsletter haben Sie hier.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

04.12.2018

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei CDSB/CDP, CDP, PRI/ICGN, UNEP FI,GRI und der University of Oxford.

Der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) und das CO2-Emissionsprojekt (Carbon Disclosure Project, CDP) haben gemeinsam eine Überprüfung der Angaben von Klima- und Umweltinformationen in ganz Europa durchgeführt. Ihr Bericht First Steps: Corporate climate & environmental disclosure under the EU Non-Financial Reporting Directive zeigt die Berichtspraktiken von 80 Unternehmen, zeigt, welche Informationen Unternehmen derzeit angeben, und untersucht, ob Unternehmen die Empfehlungen der G20-Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) umsetzen. Die Pressemitteilung auf der Internetseite des CDSB bietet eine kurze Zusammenfassung und Zugang zum vollständigen Bericht.

Das CDP hat einen Aufruf europäischer Investoren veröffentlicht, in dem die politischen Entscheidungsträger der EU aufgefordert werden, die Regeln für die Unternehmensberichterstattung zu verbessern. Die unterzeichnenden Investoren fordern die politischen Entscheidungsträger der EU auf: (i) die Unternehmensberichterstattung an den Empfehlungen der TCFD auszurichten, um finanzielle Risiken zu mindern; (ii) EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, indem einheitliche Anforderungen an die Unternehmensberichterstattung wie die der Finanzberichterstattung umgesetzt werden; (iii) sektorspezifische Berichtsmetriken zu standardisieren, die die Vergleichbarkeit und Konsistenz verbessern und die Verfolgung von Fortschritten im Hinblick auf politische Ziele und klar definierte Zeithorizonte ermöglichen; und (iv) die Mängel des europäischen Rechtsrahmens für die Unternehmensberichterstattung zu beheben, indem die politische Kohärenz zwischen Investorenpflichten und Unternehmensberichterstattung betont wird. Bitte klicken Sie hier, um zum Aufruf zu gelangen.

Die Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investment (Principles for Responsible Investment, PRI) und das internationale Netzwerk zu Corporate Governance (International Corporate Governance Network, ICGN) haben ein Diskussionspapier zur ESG-Berichterstattung von Unternehmen herausgegeben, in dem sie argumentieren, dass trotz des wachsenden Konsenses, dass die Integration relevanter ESG-Faktoren in die Wertschöpfungsmodelle von Unternehmen und die Unternehmensberichterstattung wichtig ist, börsennotierte Unternehmen und Organisationen, die Berichtsstandards bereitstellen, sich noch nicht auf einen Ansatz zur Behandlung und Einbeziehung von ESG-Faktoren in die Angaben und Berichterstattung von Unternehmen geeinigt haben. Die Pressemitteilung auf der Internetseite von PRI bietet eine kurze Zusammenfassung und Zugang zum Diskussionspapier.

Die Finanzinitiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP FI) hat eine Partnerschaft mit 16 der weltweit größten Versicherer angekündigt, um eine neue Generation von Instrumenten zur Risikobewertung zu entwickeln, die es der Versicherungswirtschaft ermöglichen sollen, die Auswirkungen des Klimawandels auf ihr Geschäft besser zu verstehen. Die Pilotgruppe wird Analyseinstrumente entwickeln, mit denen sie die Angabe von Klimarisiken in der Versicherungsbranche vorantreiben wird, die mit den Empfehlungen der TCFD übereinstimmen. Weiterführenden Informationen finden Sie auf der Internetseite der UNEP FI.

Die Global Reporting Initiative (GRI) gibt bekannt, dass ihr kostenloses digitales Berichterstattungstool aktualisiert wurde, um die Navigation zu erleichtern und den Fortschritte sichtbarer zu machen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von GRI.

GRI gibt außerdem bekannt, dass die GRI Standards jetzt auch in arabischer Sprache verfügbar sind. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Die Saïd Business School der University of Oxford bietet am 11. Dezember 2018 in der Oxford Union eine Debatte zum Thema "Sollten FASB und IASB für die Setzung von Standards für nichtfinanzielle Informationen verantwortlich sein? Ein Grünbuch, das sich auf die Argumente für und gegen die Standardsetzung für nichtfinanzielle Informationen durch FASB und IASB konzentriert, wurde zur Vorbereitung der Debatte veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden.

Forschungspapier des KASB zur Entscheidungsnützlichkeit von Anhangangaben

04.12.2018

Der koreanische Standardsetzer Korean Accounting Standards Board (KASB) hat die Ergebnisse von Untersuchungen verfügbar gemacht, die in Auftrag gegeben wurden, um die Entscheidungsnützlichkeit der Bereitstellung von Finanzinformationen in der aktuellen Form des Jahresabschlusses zu eruieren.

Der KASB argumentiert, dass der Jahresabschluss derzeit aus einem zu sehr vereinfachten Hauptkörper und einem umfangreichen Anhang besteht, der eine Liste von ungeordneten Informationen enthält, die aber für die Entscheidungsfindung erforderlich sind. Da der KASB der Ansicht ist, dass dies zwangsläufig zu der anhaltenden Kritik führt, dass die Adressaten des Abschlusses die für die Entscheidungsfindung nützlichen Informationen nicht wirksam nutzen können, suchte er nach Wegen, den aktuellen Stand der Erstellung von Anhangangaben in Unternehmen besser zu verstehen und die Entscheidungsnützlichkeit der angegebenen Informationen durch eingehende Interviews mit den Abschlussadressaten zu analysieren. Der Forschungsbericht The Usefulness of Note Disclosures: Examination and Suggestions for Improvement wurde in der Hoffnung herausgegeben, die Ergebnisse der Forschung mit einem breiteren Spektrum von Interessengruppen in Korea und im Ausland zu teilen.

Zugang zum Bericht haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des KASB.

Hochrangige Konferenz zur Rolle des European Corporate Reporting Lab

03.12.2018

Im März 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Aktionsplan zu nachhaltigem Finanzwesen, der unter anderem die Einrichtung eines European Corporate Reporting Lab als Teil der Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) vorsah.

Dies sollte zu einem ähnlichen Organ wie dem Financial Reporting Lab des britischen FRC führen, allerdings unterscheidet sich die gefundene Lösung in Struktur und Aufgabenbereich erheblich.

EFRAG organisiert nun am Dienstag, den 5. März 2019 eine hochrangige Konferenz zum Thema Unternehmensberichterstattung und Rolle des Labors. Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie weiterführende Informationen.

Mitschnitte von den jüngsten Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC und Tagesordnung für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses

03.12.2018

Am 29. November 2018 hat vormittags der HGB-Fachausschuss und nachmittags der Gemeinsame Fachausschuss des DRSC getagt. Mitschnitte von diesen Sitzungen sind jetzt verfügbar. Außerdem wurde die Tagesordnung für die nächste Sitzung des IFRS-Fachausschusses bekanntgegeben, die am 17. Dezember 2018 in Berlin stattfinden wird.

Während seiner 40. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • Review DRS 18 Latente Steuern
  • Review DRS 3 Segmentberichterstattung

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während der 1. Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses (der Gemeinsame Fachausschuss besteht aus den Mitgliedern des IFRS- und des HGB-Fachausschusses und ist zuständig für die Berichterstattungsthemen, die sich nicht eindeutig und überschneidungsfrei kapitalmarkt- und nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen zuordnen lassen) wurden die folgenden Themen besprochen:

  • RefE Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
  • Bessere Kommunikation - Berichterstattung von Erfolgskennzahlen

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 71. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Anmeldeinformationen für Beobachter zu Teilnahme vor Ort sind hier verfügbar.

Tagesordnung für die Dezembersitzung des IASB, erste mögliche Änderungen an IFRS 17 sollen erörtert werden

03.12.2018

Der IASB hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung, die vom 11. bis 13. Dezember 2018 in seinen Büros in London stattfinden wird, veröffentlicht. Auf der Tagesordnung stehen zwölf Themen, einschließlich ersten möglichen Änderungen von IFRS 17 'Versicherungsverträge'.

Von der Liste mit 25 möglichen Sachverhalten im Zusammenhang mit IFRS 17, die zuerst im Oktober 2018 erörtert wurden, hat der Stab 13 in sechs Agendapapieren für die Sitzung zusammengefasst. Die Papiere sind die folgenden (alle Verknüpfungen auf die Internetseite des IASB):

Der Stab empfiehlt, de Vorschriften in IFRS 17 in Bezug auf den Ausweis von Versicherungsverträgen in der Darstellung der finanziellen Lage wie in Agendapapier 2A beschrieben zu ändern, aber er ist der Meinung, dass der Board IFRS 17 in Bezug auf die anderen Sachverhalte, die in den Papieren für die Sitzung erläutert werden, nicht ändern sollte. 

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unserer Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im November 2018

03.12.2018

Das IFRS Interpretations Committee hat am Dienstag, den 27. November 2018 in London getagt. Das Committee hat sieben Themen erörtert, darunter fünf neue Bitten um Klarstellung.

Fortsetzung von Erörterungen

Das Committee hat die Diskussionen, die es im September geführt hat, darüber fortgesetzt, ob einige Cloud-Computing-Vereinbarungen einen immateriellen Vermögenswert darstellen. Das Committee entschied, die Angelegenheit nicht auf seine Agenda zu nehmen und eine entsprechende vorläufigen Agendaentscheidung diesen Inhalts zu veröffentlichen.

Im September finalisierte das Committee eine Agendaentscheidung zu IAS 21 und extrem langfristigem Mangel an Umtauschbarkeit. In dieser Sitzung hat das Committee Rückmeldungen zu einem Vorschlag des Stabs gegeben, IAS 21 zu ändern, um zusätzliche Leitlinien für die Schätzung eines Wechselkurses zu liefern.

Neue Sachverhalte

IFRS 11 — Ergebnisse, die ein gemeinsamen Betreiber erhält. Das Committee entschied, dass ein gemeinsamer Betreiber, wenn sich die Ergebnisse, die er in einem Berichtszeitraum erhält, von den Ergebnissen unterscheiden, auf die er Anspruch hat, Erlöse, die die Übertragung von Ergebnissen an seine Kunden widerspiegeln, in jeder Berichtperiode erfasst, d.h. Erlöserfassung nach IFRS 15.

IFRS 9 — Physische Erfüllung von Verträgen zum Kauf oder Verkauf eines nicht finanziellen Postens. Dass Committee entschied, dass, wenn ein Unternehmen einen Vertrag eingeht, einen nicht finanziellen Posten in Zukunft zu einem festen Preis zu kaufen oder zu verkaufen, es dann zum Zeitpunkt der physischen Erfüllung für ein Unternehmen nicht angemessen ist, (a) den zuvor in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten kumulierten Gewinn oder Verlust aus dem Derivat umzukehren und (b) eine entsprechende Anpassung entweder am Umsatz (im Falle eines Veräußerungsvertrags) oder an den Vorräten (im Falle eines Kaufvertrags) vorzunehmen.

IAS 23 — Erträge, die im Zeitablauf erfasst werden. Das Committee entschied, dass Fremdkapitalkosten nicht zu aktivieren sind, wenn sich die Fremdkapitalaufnahme auf den Bau einer Wohnanlage mit mehreren Einheiten bezieht, aus der Erträge über die Zeit hinweg erfasst werden.

IFRS 9 — Kreditverbesserung bei der Bewertung der erwarteten Kreditverluste. Das Committee entschied, dass, wenn eine Kreditverbesserung nach den IFRS separat anzusetzen ist, ein Unternehmen nicht die daraus erwarteten Cashflows in die Bewertung der erwarteten Kreditverluste einbeziehen kann.

IFRS 9 — Ausweis der vertraglichen Zinsen. Das Committee entschied dass die Umkehrung der Auflösung des Disagios als Umkehrung der Kreditwertminderung bei Heilung des Vermögenswertes dargestellt wird.

Das Committee entschied, keines dieser Themen auf die Agenda zu nehmen und diesbezügliche vorläufige Agendaentscheidungen zu veröffentlichen.

Sonstige laufende Arbeiten

Der Stab analysiert derzeit eine Einreichung in Bezug auf unterirdische Rechte.

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