Februar

Rückmeldungen auf die IVSC-Konsultation zur künftigen Agenda

08.02.2018

Im Mai 2017 hat der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) eine öffentliche Konsultation angestoßen, um Rückmeldungen zu den Themen einzuholen, die der IVSC als Teil seiner laufenden Agenda adressieren sollte, und zu weiteren Themen, die nach Meinung der Anwender Prioritäten sein oder der Agenda hinzugefügt werden sollten. Der IVSC hat jetzt einen zusammenfassenden Bericht zu den erhaltenen Rückmeldungen sowie die einzelnen eingegangenen Rückmeldungen verfügbar gemacht.

Die meisten Befragten gaben an, dass sie mit der Priorisierung der im Konsultationsdokument vorgestellten Themen und der jeweilig vorgeschlagenen Kategorisierung als kritisch oder mittel- oder langfristig zu bearbeitenden Themen weitgehend einverstanden seien, auch wenn einige Befragte bei einzelnen Themen eine andere Priorisierung vorschlugen.

Es wurden allerdings auch die folgenden Punkte angesprochen:

  • Es wurde als zumindest ehrgeiziger Zeitplan angesehen, alle vom IVSC als "kritisch" eingestuften Themen in den für kritische Projekte vorgeschriebenen 0-2 Jahren abzuhandeln.
  • Es wurde auch vorgeschlagen, dass der IVSC auch Umsetzungsleitlinien zur Verfügung stellen sollte.
  • Es wurde angemerkt, dass der IVSC vorschlägt, sich auch mit Bewertungsfragen zu befassen, die sich auf kürzlich veröffentlichte IFRSs oder auf Projekte beziehen, die sich derzeit auf der Agenda des IASB befinden — für diese wurde vorgeschlagen, dass der IVSC-Beitrag effektiver sein könnte, wenn er im Rahmen der IASB-Arbeitsflüsse geleistet wird.

Den vollständigen Bericht finden Sie hier auf der Internetseite des IVSC. Die einzelnen Stellungnahmen wurden hier zur Verfügung gestellt.

Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf IFRS 17 hält erste fachliche Sitzung ab

07.02.2018

Die Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf IFRS 17 hat am 6. Februar 2018 ihre erste inhaltliche Sitzung abgehalten.

Die Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf IFRS 17 Versicherungsverträge des IASB wurde eingerichtet, um Probleme, die sich bei der Umsetzung von IFRS 17 ergeben, rasch identifizieren und klären zu können. Bei dieser Sitzung wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Trennung der Versicherungskomponenten eines einzelnen Vertrags
  • Vertragsgrenzen von Verträgen mit jährlichen Neubepreisungsmechanismen
  • Vertragsgrenzen von gehaltenen Rückversicherungsverträgen
  • Versicherungserwerb-Cashflows, die auf einen erstmalig geschriebenen Vertrag gezahlt werden
  • Bestimmung der Höhe des Nutzens für die Identifizierung von Abdeckungseinheiten
  • Versicherungserwerb-Cashflows bei der Verwendung eines Fair-Value-Übergangs
  • Bericht über andere eingereichte Fragen

Aufzeichnungen der Vormittags- und der Nachmittagssitzung stehen auf der Seite der Beratungsgruppe auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort soll in Kürze auch eine Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung gestellt werden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

EFRAG vereinfacht IFRS 17-Fallstudie

07.02.2018

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) beabsichtigt, im Zusammenhang mit ihrer Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 17 'Versicherungsverträge' anhand einer Stichprobe europäischer Versicherungskonzerne eine detaillierte Fallstudie zu den erwarteten Auswirkungen von IFRS 17 durchführen. Die entsprechende Fallstudie wurde nun vereinfacht.

Am 22. November 2017 hatte EFRAG um Teilnahme an einer detaillierten Fallstudie zu IFRS 17 geworben. Es wurden allerdings Bitten geäußert, diese Fallstudie für Teilnehmer zu vereinfachen, die nicht die Ressourcen hätten, an der detaillierten Fallstudie mitzuwirken. EFRAg lädt nun alle europäischen Versicherungskonzerne ein, die die IFRS nach der IAS-Verordnung anwenden und bisher nicht die detaillierte Fallstudie bearbeitet haben, an einer vereinfachten Version teilzunehmen.

Die Teilnahme wird bis zum 31. Mai 2018 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

IFRS-Stiftung benennt neuen Exekutivdirektor

07.02.2018

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben Lee White als neuen Exekutivdirektor der IFRS-Stiftung benannt. White folgt Yael Almog nach, die ihre Rolle 2017 aufgegeben hat. Es wird erwartet, dass White seinen Posten im April 2018 antritt.

Zuletzt war White Vorstandsvorsitzender von Chartered Accountants Australien und Neuseeland. Zuvor arbeitete er als Leiter Rechnungslegung bei der Australian Securities and Investment Commission und war Mitglied des Australian Financial Reporting Council, der International Organization of Securities Commissions und des International Forum of Independent Audit Regulators.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

IASB finalisiert Änderungen an IAS 19 in Bezug auf Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen

07.02.2018

Der IASB hat 'Planänderung, -kürzung oder -abgeltung (Änderungen an IAS 19)' herausgegeben und damit einen der zwei Sachverhalte in Bezug auf IAS 19 adressiert, die beim IFRS Interpretations Committee eingereicht und im Juni 2015 als gemeinsamer Entwurf veröffentlicht wurden.

 

Hintergrund

Im Juni 2015 hat der IASB den Entwurf ED/2015/5 Neubewertung bei einer Planänderung, -kürzung oder -erfüllung/Verfügbarkeit einer Erstattung aus einem leistungsorientierten Plan (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14) herausgegeben und darin zwei Sachverhalte in einem Paket eng umrissener Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung zusammengefasst.

Im April 2017 entschied der Board, die Änderungen an IAS 19 weiter zu verfolgen, und im September 2017 bestätigte er, dies tun zu wollen, obwohl die Änderungen an IFRIC 14 zunächst vertagt wurden. Obwohl seinerzeit ein gemeinsamer Entwurf veröffentlicht wurde, sind die Änderungen an IAS 19 unabhängig von den Änderungen an IFRIC 14.

 

Änderungen

Die Änderungen in Planänderung, -kürzung oder -abgeltung (Änderungen an IAS 19) sind die Folgenden:

  • Es wird zukünftig zwingend verlangt, dass bei einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für das restliche Geschäftsjahr unter Verwendung der aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu ermitteln sind, die zur erforderlichen Neubewertung der Nettoschuld (Vermögenswert) verwendet wurden.
  • Ferner wurden Ergänzungen zur Klarstellung aufgenommen, wie sich eine Planänderung, -kürzung oder -abgeltung auf die Anforderungen an die Vermögenswertobergrenze auswirkt.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsbestimmungen

Ein Unternehmen wendet die Änderungen auf Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen an, die am oder nach dem Beginn der ersten Jahresberichtsperiode eintreten, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnt. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, ist aber anzugeben.

 

Weiterführenden Informationen

Die folgenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

IASB-Internetseminar zum Umfang des Projekts zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle - Aufzeichnung verfügbar

07.02.2018

Am 31. Januar hat der IASB ein Internetseminar über den Umfang des Projekts zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle ausgestrahlt. Eine Aufzeichnung des Seminars, das etwa 35 Minuten dauerte, ist jetzt verfügbar.

Im Dezember 2017 hat der IASB seine Erörterungen zum Umfang des Projekts abgeschlossen, und das Internetseminar war zwei Themen gewidmet: (1) vom Board gefällte Entscheidungen und (2) erläuternde Beispiele zu den Geschäftsvorfällen, die in den Anwendungsbereich des Projekts fallen werden.

Die Aufzeichnung des Seminars ist auf der Internetseite des IASB verfügbar.

IPSASB schlägt Strategie und Arbeitsprogramm für 2019-2023 vor

06.02.2018

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat eine neue Strategie und ein neues Arbeitsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 vorgeschlagen.

Das strategische Ziel des IPSASB ist die Stärkung des öffentlichen Finanzmanagements durch die zunehmende Übernahme der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS). Der IPSASB beabsichtigt, dieses Ziel zu erreichen, indem er IPSAS und andere qualitativ hochwertige Leitlinien für die Rechnungslegung für den öffentlichen Sektor entwickelt und das Bewusstsein für IPSAS und die Vorteile der periodengerechten Abgrenzung schärft.

Um Standards für kritische Bereiche in der Rechnungslegung des öffentlichen Sektors zu entwickeln, schlägt das IPSASB vor, drei neue Großprojekte im öffentlichen Sektor aufzunehmen:

  • Bilanzierung natürlicher Ressourcen,
  • Abzinsungssätze und
  • gestufte Berichterstattung.  

Der IPSASB wird auch weiterhin danach streben, die Konvergenz mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufrechtzuerhalten.

Die vorgeschlagene Strategie, das geplante Arbeitsprogramm und entsprechende Begleitmaterialen finden Sie auf der Internetseite des IPSASB. Stellungnahmen werden bis zum 15. Juni 2018 erbeten.

Bundesrechungshof und IDW tauschen offene Briefe in Bezug auf die EPSAS aus

05.02.2018

Wie berichtet hat der Bundesrechnungshof einen Sonderbericht zu den europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) veröffentlicht, auf den das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) reagierte. In der Folge wurden zwei offene Briefe ausgetauscht.

Der Bundesrechnungshof verwahrt sich insbesondere gegen den IDW-Vorwurf vom Dezember, dass der Bundesrechnungshof in seinem Bericht den Nutzen der doppischen Buchführung – als Ausgangspunkt für die EPSAS-Harmonisierung – infrage stelle. Vielmehr hinterfrage der Rechnungshof die verpflichtende Einführung der EPSAS.

Das IDW begrüßte daraufhin, dass der Bundesrechnungshof die Doppik als solche nicht ablehne, und fordert, dass zumindest innerhalb der Bundesrepublik ein einheitlicher an doppischen Grundsätzen orientierter Standard gelten müsse, um ein Mindestmaß nationaler Transparenz und Rechenschaft sicherzustellen.

Beide Schreiben finden Sie unter den folgenden Verknüpfungen

Ergebnisbericht von der Januarsitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

05.02.2018

Der IFRS-Fachausschuss hat am 18. und 19. Januar 2018 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 64. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

FASB und ASBJ halten ihre halbjährliche gemeinsame Sitzung ab

04.02.2018

Am 31. Januar und 1. Februar 2018 fand in Tokyo die 23. gemeinsame Sitzung von Vertretern des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB) statt.

FASB und ASBJ tauschten sich über ihre Standardsetzungsaktivitäten aus sowie über Fachthemen, die für beide Boards von Interesse sind. Dazu gehörten diesmal das Rahmenkonzept, Erfolgsberichterstattung und Angaben, Wertminderung von Finanzinstrumenten und Leasing.

Die nächste gemeinsame Sitzung von FASB und ASBJ soll im August 2018 in Norwalk stattfinden.

Die Boards haben nach der Sitzung eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die Sie auf der Internetseite des FASB einsehen können.

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