Bundesrechungshof und IDW tauschen offene Briefe in Bezug auf die EPSAS aus
05.02.2018
Wie berichtet hat der Bundesrechnungshof einen Sonderbericht zu den europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) veröffentlicht, auf den das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) reagierte. In der Folge wurden zwei offene Briefe ausgetauscht.
Der Bundesrechnungshof verwahrt sich insbesondere gegen den IDW-Vorwurf vom Dezember, dass der Bundesrechnungshof in seinem Bericht den Nutzen der doppischen Buchführung – als Ausgangspunkt für die EPSAS-Harmonisierung – infrage stelle. Vielmehr hinterfrage der Rechnungshof die verpflichtende Einführung der EPSAS.
Das IDW begrüßte daraufhin, dass der Bundesrechnungshof die Doppik als solche nicht ablehne, und fordert, dass zumindest innerhalb der Bundesrepublik ein einheitlicher an doppischen Grundsätzen orientierter Standard gelten müsse, um ein Mindestmaß nationaler Transparenz und Rechenschaft sicherzustellen.
Beide Schreiben finden Sie unter den folgenden Verknüpfungen