Übernahme der Änderungen an IFRS 2 in europäisches Recht

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27.02.2018

Die Europäische Union hat die Änderungen an IFRS 2, die der Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung gelten, für die Anwendung in Europa übernommen.

Insbesondere adressieren die Änderungen, die der IASB im Juni 2016 herausgegeben hat, die folgenden Sachverhalte:

  1. Bilanzierung in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen, die eine Leistungsbedingung beinhalten;
  2. Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen, die mit Steuereinbehalt erfüllt werden; und
  3. Bilanzierung von Modifizierungen von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen von erfüllt in bar zu erfüllt in Eigenkapitaltiteln.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem des IASB.

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde im Amtsblatt vom 27. Februar 2018 veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir auch unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarungen für die Anwendung in Europa übernommen wurden.

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