Indien will IFRS 17 übernehmen, schlägt leicht früheren Anwendungszeitpunkt vor

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13.02.2018

Der indische Standardsetzer Accounting Standards Board des indischen Wirtschaftsprüferinstituts (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) hat den Entwurf ED/Ind AS/2018/03 Versicherungsverträge' veröffentlicht. Die Änderungen im Vergleich zu IFRS 17 'Versicherungsverträge' sind geringfügig.

In einem Anhang des Entwurfs werden diese beiden Änderungen im Vergleich zu IFRS 17 aufgeführt:

Vergleich mit IFRS 17 Versicherungsverträge

  1. IFRS 17 Versicherungsverträge ist ab dem 1. Januar 2021 global anzuwenden. In Indien wurde jedoch beschlossen, den entsprechenden Ind AS mit Wirkung zum 1. April 2020 einzuführen. Im Falle von Versicherungsunternehmen ist eine vorzeitige Anwendung des Standards nur zu Konsolidierungszwecken zulässig.
  2. In Textziffer 7(b) von IFRS 17 heißt es, dass der Standard nicht auf Pensionsverpflichtungen anwendbar ist, die von leistungsorientierten Pensionsplänen gemeldet werden, und es wird auf IAS 26 Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen verwiesen. Obwohl diese Ausnahme vom Anwendungsbereich beibehalten wird, wurde der Verweis auf IAS 26 in Ind AS 117 weggelassen, da ein IAS 26 entsprechender Ind AS in Indien nicht eingeführt wurde.

Der englischsprachige Entwurf steht Ihnen auf der Internetseite des ICAI zur Verfügung. Stellungnahmen werden bis zum 31. März 2018 erbeten.

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