Februar

SEC veröffentlicht interpretierende Leitlinien zur Cybersicherheit

22.02.2018

Die zunehmende Zahl und Schwere von Cybersicherheitsvorfällen hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) veranlasst, interpretierende Leitlinien herauszugeben, um klarere und robustere Angaben von börsennotierten Unternehmen in Bezug auf ihre Cybersicherheitsrisiken und -vorfälle zu fördern.

Frühere Leitlinien in diesem Bereich hielten fest, dass Unternehmen zwar verpflichtet sein könnten, Cybersicherheitsrisiken und -vorfälle anzugeben, sie enthielten jedoch keine spezifischen Angabevorschriften. Mit den neuen Leitlinien wird klargestellt, dass die SEC erwartet, dass Unternehmen Cybersicherheitsrisiken und -vorfälle, die für Anleger wesentlich sind, angeben. Dazu gehören ausdrücklich auch Angaben zu finanziellen, rechtlichen und Reputationsfolgen.

In Deutschland wären solche Angaben nach DRS 20 Konzernlagebericht zu leisten.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und den neuen Leitlinien auf der Internetseite der SEC.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

16.02.2018

Der IASB wird am 20. und 22. Februar 2018 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Auf der Tagesordnung stehen acht Themen, wobei die beiden umfangreichsten Themen (Angabeninitiative - Angabeprinzipien und primäre Abschlussbestandteile) am ersten Sitzungstag abgehandelt werden.

Dienstag, 20. Februar

Angabeninitiative

Der Board wird die detaillierten Rückmeldungen zu dem Diskussionspapier Angabeninitiative - Angabeprinzipien erörtern. Es gibt 12 Agendapapiere für diesen Sitzungsteil sowie ein Überblickpapier.

Primäre Abschlussbestandteile

In diesem Sitzungsteil reagiert der Stab auf die Aufforderung des Boards von der Sitzung im Januar 2018, klarzustellen, was unter einer 'Schlüsselleistungskennzahl' und einer Kennzahl zu verstehen ist, 'die in den IFRS spezifiziert oder definiert ist'. Der Stab empfiehlt außerdem, dass bei der Angabe einer von der Unternehmensleitung definierten Leistungskennzahl auch ein angepasstes Ergebnis je Aktie anzugeben ist, dass im Einklang mit der von der Unternehmensleitung definierten Leistungskennzahl berechnet wird. Außerdem wären entsprechende Angaben zu leisten. Schließlich empfiehlt der Stab auch, innerhalb der Investitionskategorie der Kapitalflussrechnung zwischen Cashflows aus integralen und nicht integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures zu unterscheiden.

Donnerstag, 22. Februar

Dynamisches Risikomanagement

In diesem Papier beschreibt der Stab die Kriterien, nach denen ein Posten in das Vermögenswertprofil designiert werden kann, nach dem definiert ist, welche Posten in Bezug auf das Zinsänderungsrisiko gesteuert werden und daher einer Leistungsbeurteilung nach dem Modell des dynamischen Risikomanagements unterliegen. Er erläutert auch einige technische Einzelheiten über Designierung und Situationen, die eine Entdesignierung erfordern, sowie Anforderungen an die Dokumentierung.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Der Stab empfiehlt dem Board, die Erwerbsmethode in IFRS 3 als Ausgangspunkt für die Entwicklung von Vorschlägen zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen zu verwenden, bei denen alle an dem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle stehen.

Forschungsprogramm

Der Stab wird den Board über den aktuellen Stand seines Forschungsprogramms informieren. Der Stab empfiehlt dem Board, in den nächsten Monaten mit variablen und bedingten Gegenleistungen, Rückstellungen, extraktiven Aktivitäten, von Renditen abhängigen Pensionszusagen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die Tochtergesellschaften sind, zu beginnen. Die Arbeiten an der Equity-Methode, den Mechanismen zur Schadstoffbepreisung, Hochinflation (Anwendungsbereich von IAS 29) und den Überprüfungen nach der Einführung von IFRS 10-12 sowie IFRS 5 sollten 2019 oder Anfang 2020 beginnen.

Versicherungsverträge

Der Stab wird dem Board einen Überblick über die erste Sitzung der TRG zu Versicherungsverträgen geben.

Konsultationsdokumente

In diesem Papier werden die unterschiedlichen Zielsetzungen von Diskussionspapieren und Entwürfen betrachtet. Diese Sitzung findet im Vorgriff auf die Entscheidungen des Boards über die Veröffentlichung eines Diskussionspapiers oder Entwurfs als nächstes Konsultationsdokument bei den Projekten zu primären Abschlussbestandteilen, Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie preisregulierten Geschäftsvorfällen statt.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle

Der Stab empfiehlt, dass im Rahmen des zu entwickelnden Modells die Buchungseinheit als die einzelnen zeitlichen Differenzen (im Gegensatz zum Nettobetrag aller zeitlichen Differenzen), die sich aus der Regulierungsvereinbarung ergeben, identifiziert wird. Der Stab erläutert auch, warum er der Ansicht ist, dass die Rechte und Pflichten, die sich aus der Preisregulierung ergeben sind, den überarbeiteten Definitionen von Vermögenswerten und Schulden im kommenden Rahmenkonzept entsprechen.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Ergebnisse der 35. Sitzung HGB-Fachausschusses des DRSC und der 27. Öffentlichen Sitzung

16.02.2018

Der HGB-Fachausschuss hat am 8. Februar 2018 in Berlin getagt. Im Rahmen dieser Sitzung fand auch die 27. Öffentliche Sitzung des DRSC statt, um DRS 25 'Währungsumrechnung im Konzernabschluss' zu verabschieden. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während der Sitzung wurden folgende Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen waren bereits am 8. Februar zur Verfügung gestellt worden.

Deutschsprachiger Newsletter zu den Auswirkungen der US-Steuerreform

15.02.2018

Am 22. Dezember 2017 wurde die US-amerikanische Steuergesetzgebung 'Tax Cuts and Jobs Act', die umgangssprachlich einfach als US-Steuerreform bezeichnet wird, vom Präsidenten unterzeichnet.

Betroffen von den steuerlichen Änderungen sind nicht nur Unternehmen mit Sitz in den USA, sondern auch Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die z.B. Tochterunternehmen oder Zwischenholdinggesellschaften in den USA haben. Die neuen Steuervorschriften und Steuersätze sind zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2017 im Sinne von IAS 12 Ertragsteuern in Kraft getreten. Die Auswirkungen sind daher bei der Erstellung von IFRS-Abschlüssen zum 31. Dezember 2017 und der dazugehörigen Lageberichterstattung zu berücksichtigen.

Die IFRS-Abschlüsse müssen zutreffend die neue Gesetzeslage berücksichtigen, einschließlich einer ggf. erforderlichen Überarbeitung von Berechnungen sowie der Vornahme neuer Schätzungen und Beurteilungen und der Offenlegung der vorgeschriebenen Anhangangaben. So sind z.B. nach IAS 12 für die Bewertung der latenten Steueransprüche und -schulden die neuen Steuervorschriften und reduzierten Steuersätze heranzuziehen. Die Auswirkungen der steuerlichen Änderungen sind jedoch nicht auf dieses Beispiel oder den Anwendungsbereich von IAS 12 beschränkt. Auch im Rahmen der Anwendung anderer IFRS können die Auswirkungen der Steuerreform zu berücksichtigen sein.

Unseren erläternden IFRS fokussiert-Newsletter Bilanzierung der Auswirkungen der US-Steuerreformgesetzgebung nach IFRS finden Sie hier.

Tagesordnung für die kommende IFASS-Sitzung

15.02.2018

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) wird am 12. und 13. April 2018 in Mumbai tagen. Zu den zu erörternden Themen gehören die Strategie des IFRS Interpretations Committee hinsichtlich vorläufiger Agendaentscheidungen sowie Ansätze und Erfahrungen bei der Übernahme neuer Standards (IFRS 15, IFRS 16, IFRS 17).

Die vollständige Tagesordnung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Donnerstag, 12. April 2018 (8:45h-18:30h)

  • Eröffnung der Sitzung - Ansprachen verschiedener indischer Vertreter
  • Einführende Anmerkungen und administrative Sachverhalte
  • Fortführung der internen Diskussionen aus der letzten Sitzung
  • Vorschläge zum IASB-Projekt zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Strategie des IFRS Interpretations Committee - Vorläufige Agendaentscheidungen
  • Aktuelles aus den Rechtskreisen/von den Standardsetzern
    • Sollen Mutter- und Tochtergesellschaften von der Erstellung von Einzelabschlüssen bei der Erstellung von Konzernabschlüssen befreit werden?
    • Fragen und Antworten zum Arbeitsprogramm des IASB einschließlich der Projekte in der Forschungs-Pipeline
    • Jüngste Entwicklungen in der Arbeit der Arbeitsgruppe für nicht gewinnorientierte Unternehmen
  •  Erleichterung der Übernahme neuer IFRS - Ansätze und Erfahrungen
    • IFRS 15: Durchsetzbares Recht auf Zahlung: Verträge über nicht im Plan inbegriffene Errichtung von Apartmentkomplexen
    • IFRS 16: Erfahrungsaustausch
  • Zwei optionale Sitzungsteile (zeitgleich)
    • Erleichterung der Übernahme neuer IFRS - Ansätze und Erfahrungen: IFRS 17 - Erfahrungsaustausch
    • Konsolidierung nicht gewinnorientierter Unternehmen nach IFRS 10
  • Zwei optionale Sitzungsteile (zeitgleich)
    • Aktuelles zur IFRS-Taxonomie
    • Chancen, Herausforderungen und Wege für die Umsetzung der NFRS und des NFRS für KMU in Nepal


Freitag, 13. April 2018 (9:00h-16:15h)

  • Eigenkapitalinstrumente: Wertminderung & Recycling
  • Eine kritische Übersicht über die vorläufigen Entscheidungen des IASB zu primären Abschlussbestandteilen
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung: Nachbereitung der Diskussionen in London 2017
  • Erste Überlegungen zu immateriellen Vermögenswerten (FRC-Forschungsprojekt)
  • Abschließende Anmerkungen

 

Tagesordnung für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

14.02.2018

Der IFRS-Fachausschuss wird vom 28. Februar bis zum 2. März 2018 in Berlin tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 65. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Anmeldeinformationen für Beobachter sind hier verfügbar.

Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf IFRS 17 - Sitzungszusammenfassung, Podcast, IFRS in Focus

14.02.2018

Die Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf IFRS 17 hat am 6. Februar 2018 ihre erste inhaltliche Sitzung abgehalten. Der IASB stellt jetzt eine Sitzungszusammenfassung und einen Podcast über die Sitzung zur Verfügung, Deloitte hat einen 'IFRS in Focus'-Newsletter erstellt, in dem die Sitzung und ihre Ergebnisse ausführlich erläutert werden.

Indien will IFRS 17 übernehmen, schlägt leicht früheren Anwendungszeitpunkt vor

13.02.2018

Der indische Standardsetzer Accounting Standards Board des indischen Wirtschaftsprüferinstituts (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) hat den Entwurf ED/Ind AS/2018/03 Versicherungsverträge' veröffentlicht. Die Änderungen im Vergleich zu IFRS 17 'Versicherungsverträge' sind geringfügig.

In einem Anhang des Entwurfs werden diese beiden Änderungen im Vergleich zu IFRS 17 aufgeführt:

Vergleich mit IFRS 17 Versicherungsverträge

  1. IFRS 17 Versicherungsverträge ist ab dem 1. Januar 2021 global anzuwenden. In Indien wurde jedoch beschlossen, den entsprechenden Ind AS mit Wirkung zum 1. April 2020 einzuführen. Im Falle von Versicherungsunternehmen ist eine vorzeitige Anwendung des Standards nur zu Konsolidierungszwecken zulässig.
  2. In Textziffer 7(b) von IFRS 17 heißt es, dass der Standard nicht auf Pensionsverpflichtungen anwendbar ist, die von leistungsorientierten Pensionsplänen gemeldet werden, und es wird auf IAS 26 Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen verwiesen. Obwohl diese Ausnahme vom Anwendungsbereich beibehalten wird, wurde der Verweis auf IAS 26 in Ind AS 117 weggelassen, da ein IAS 26 entsprechender Ind AS in Indien nicht eingeführt wurde.

Der englischsprachige Entwurf steht Ihnen auf der Internetseite des ICAI zur Verfügung. Stellungnahmen werden bis zum 31. März 2018 erbeten.

DRSC veröffentlicht zwei Entwürfe von DRS

12.02.2018

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat die Entwürfe E-DRS 34 'Assoziierte Unternehmen' E-DRS 35 'Anteilmäßige Konsolidierung' zwecks öffentlicher Konsultation veröffentlicht.

E-DRS 34 Assoziierte Unternehmen gilt der Konkretisierung der Vorschriften zur Behandlung assoziierter Unternehmen gem. § 311 und 312 HGB, welche die Abbildung dieser Unternehmen entsprechend der Equity-Methode im Konzernabschluss normieren.

E-DRS 35 Anteilmäßige Konsolidierung konkretisiert die Vorschriften gemäß § 310 HGB, welche die Einbeziehung eines Gemeinschaftsunternehmens in den Konzernabschluss regeln.

Beide Entwürfe können bis zum 11. Mai 2018 kommentiert werden. Sie sind von der Internetseite des DRSC abrufbar:

EU-Kommission veröffentlicht Evaluierungsfahrplan für Fitness-Check zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen

12.02.2018

Die Europäische Kommission hat einen Evaluierungsfahrplan 'Fitness-Check zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen (Rechnungslegungsrichtlinie, Transparenzrichtlinie, Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung, Richtlinie über die Rechnungslegung von Banken und Versicherungen und IAS-Verordnung)' veröffentlicht.

Mit dem Fitness-Check soll beurteilt werden, ob die öffentlichen Berichtspflichten einschließlich der finanziellen und nichtfinanziellen Berichtspflichten für EU-Unternehmen ihren Zielen (Wirksamkeit, Relevanz und EU-Mehrwert) entsprechen. Sie wird verschiedene Berichtspflichten abdecken, darunter die Rechnungslegungsrichtlinie einschließlich der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung, die Verordnung über internationale Rechnungslegungsstandards (IAS-Verordnung), die Transparenzrichtlinie, die Richtlinie über die Rechnungslegung von Banken und die Richtlinie über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen.

Die Kommission will prüfen, ob der EU-Finanzberichterstattungsrahmen seinen Zielen noch gerecht wird. Aspekte in diesem Zusammenhang sind grenzüberschreitende Unternehmen in einem stärker integrierten Binnenmarkt und gut funktionierende Kapitalmärkte, die Entstehung neuer Geschäftsmodelle, die zunehmende Bedeutung von immateriellen Vermögenswerten in der digitalen Wirtschaft sowie die Rolle der IFRS und ihre Wechselwirkung mit dem umfassenderen EU-Rechnungslegungsrahmen. Die Kommission verweist auch auf die gestiegene Nachfrage nach öffentlicher Berichterstattung über ein breiteres Themenspektrum, wie z.B. die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen und langfristige Wertschöpfung. Die Interaktion und Integration der verschiedenen Arten der öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen (finanzielle, nichtfinanzielle und andere Berichte) wird ebenfalls untersucht. Und schließlich wird sich die Kommission mit der Digitalisierung und ihren langfristigen Herausforderungen und Chancen befassen.

Der erste Schritt in diesem Fitness-Check wird eine öffentliche Konsultation sein, die voraussichtlich im 1. Quartal 2018 beginnen und mindestens 12 Wochen dauern wird. Insbesondere sollen die Teilnehmer nach ihrer Meinung zu den folgenden Punkten gefragt werden:

  1. Ob der derzeitige Rahmen für die Finanzberichterstattung seinen Zielen entspricht und dies auch weiterhin in der digitalen Wirtschaft tun wird, ob der Grad der Harmonisierung und Vereinfachung den Bedürfnissen der großen grenzüberschreitenden Konzerne bzw. der KMU entspricht, welche Rolle die IFRS für nicht börsennotierte und börsennotierte Unternehmen einschließlich Governance-Aspekten spielen, um sicherzustellen, dass diese nicht zu Lasten langfristiger und nachhaltiger Investitionen gehen, und ob die Kohärenz der sektoralen Rechnungslegungsvorschriften für Banken und Versicherungsunternehmen mit anderen EU-Rechtsvorschriften für die Berichterstattung und Regulierung gewährleistet ist;
  2. Ob die finanziellen und nichtfinanziellen Angaben im Bereich der Umwelt-, Sozial- und Governance-Berichterstattung (ESG) von Unternehmen zweckmäßig sind, auch im Hinblick auf Nachhaltigkeitsangaben;
  3. Ob Experimente mit der integrierten Berichterstattung gefördert werden sollen, um den EU-Rahmen für die Berichterstattung effektiver und effizienter zu gestalten, und wenn ja, wie;
  4. Ob die öffentliche Unternehmensberichterstattung den technologischen Fortschritt ausreichend berücksichtigt - und zumindest nicht behindert - und wie diese neuen Instrumente optimal genutzt werden können, um mit weniger mehr zu erreichen.

Der vollständige Evaluierungsfahrplan steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Fahrpläne selbst auch kommentiert werden können - Rückmeldungen zu diesem Fahrplan werden bis zum 8. März 2018 erbeten.

Die hochrangige Expertengruppe (High-Level Expert Group, HLEG) zu nachhaltiger Finanzierung, die von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde, hat in ihrem abschließenden Bericht, der strategische Empfehlungen für ein Finanzsystem enthält, das nachhaltige Investitionen unterstützt, ebenfalls nahegelegt, dass es angemessen sein könnte, die IAS-Verordnung zu ändern.

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