AAOIFI-Standard zu Wertminderung und Kreditverlusten kann vorzeitig angewendet werden
24.01.2018
Im November 2017 hat die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI), ihren neuen Standard FAS 30 'Wertminderung, Kreditverluste und belastende Verpflichtungen' herausgegeben. Der Rechnungslegungsrat der AAOIFI hat jetzt Übergangsregelungen verabschiedet, nach denen es möglich sein wird, FAS 30 schon ab dem 1. Januar 2018 vorzeitig anzuwenden.
Übergangsregelungen waren notwendig, weil FAS 30 zwar im November herausgegeben wurde, der ergänzende Standard FAS 35 Risikorückstellungen sich aber noch im Entwurfsstadium befindet und noch einige Zeit brauchen wird, bis er veröffentlicht wird.
Die Übergangsregelungen sind in der Presserklärung auf der Internetseite der AAOIFI beschrieben.