Zwei Stellungnahmen von AFRAC zu Entwürfen des IASB

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15.01.2018

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat gegenüber dem IASB zu den Entwürfen ED/2017/5 und ED/2017/6 Stellung genommen.

Im Hinblick auf den Entwurf ED/2017/5 Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8) vertritt AFRAC die Ansicht, dass der IASB das Thema der Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und diesbezüglichen Änderungen durch den Vorschlag von Änderungen an IAS 8 (bzw. den zugehörigen Standards) angemessen adressiere. Die Praxis zeige, dass es oftmals schwierig sei, zu unterscheiden, ob – bei spezifischen Gegebenheiten – eine Änderung von Rechnungslegungsmethoden oder eine Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen vorliegt. Diese Entscheidung hat jedoch oft einen wesentlichen Einfluss auf die Steuerungskennzahlen der aktuellen Periode und jene der Zukunft. Zentrales Anliegen des Entwurfs ist es, die Unterscheidung zwischen einer Änderung der Rechnungslegungsmethoden und einer Änderung von Schätzungen klarzustellen. AFRAC möchte dies jedoch nicht – wie im ED vorgeschlagen – nur für einen Standard (IAS 2 Vorräte) klargestellt haben, sondern wünscht sich vielmehr einen prinzipienorientierten Zugang, der auch die Klassifizierung und Darstellung miteinschließt. Konkret findet AFRAC auch die zur Abgrenzung bei IAS 2 Vorräte getätigten Ausführungen nicht plausibel und macht Vorschläge für die weitere Vorgehensweise. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Im Hinblick auf den Entwurf ED/2017/6 Definition von wesentlich (vorgeschlagene Änderungen an IAS 1 und IAS 8) hält AFRAC fest, dass die überarbeitete Definition von wesentlich oder Wesentlichkeit eine Verbesserung darstelle und Erstellern und anderen interessierten Parteien nützliche zusätzliche Leitlinien biete. Allerdings macht AFRAC den IASB auf die offenkundige Tatsache aufmerksam, dass die neue Definition von Wesentlichkeit inmitten der Arbeiten am Rahmenkonzept erfolge. Wenn das Rahmenkonzept fertiggestellt sei, könnten weitere Änderungen an der Definition von wesentlich oder Wesentlichkeit notwendig sein. Eine Überarbeitung dieses grundlegenden Prinzips könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt als verfrüht angesehen werden. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

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