Wir nehmen Stellung zu drei vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

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29.01.2018

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu drei vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom November 2017 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IFRS 15 und IFRS 9.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

Thema

Agendaentscheidung unterstützt?

Dokument

IFRS 9 — Ausweis von Zinsertrag bei bestimmten Finanzinstrumenten 

Ja.

IFRS 15 — Zahlungsanspruch für bereits erbrachte Leistung

Ja; allerdings empfehlen wir, die in der vorläufigen Agendaentscheidung vorgenommene Analyse insofern auszuweiten, als dass spezifiziert wird, dass der Verkäufer im Zusammenhang mit dem Verkauf an einen neuen Kunden nicht als Agent des ursprünglichen Käufers tätig wird. 

IFRS 15 — Erlöserfassung bei einem Immobilienvertrag mit Eigentumsübergang des Grundstücks

Ja; allerdings empfehlen wir eine Formulierungsänderung im Zusammenhang mit dem Begriff der "transformativen Beziehung".

All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

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