Wir nehmen Stellung zu drei vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee
29.01.2018
Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu drei vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom November 2017 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IFRS 15 und IFRS 9.
Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:
Thema |
Agendaentscheidung unterstützt? |
Dokument |
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IFRS 9 — Ausweis von Zinsertrag bei bestimmten Finanzinstrumenten |
Ja. |
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IFRS 15 — Zahlungsanspruch für bereits erbrachte Leistung |
Ja; allerdings empfehlen wir, die in der vorläufigen Agendaentscheidung vorgenommene Analyse insofern auszuweiten, als dass spezifiziert wird, dass der Verkäufer im Zusammenhang mit dem Verkauf an einen neuen Kunden nicht als Agent des ursprünglichen Käufers tätig wird. |
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IFRS 15 — Erlöserfassung bei einem Immobilienvertrag mit Eigentumsübergang des Grundstücks |
Ja; allerdings empfehlen wir eine Formulierungsänderung im Zusammenhang mit dem Begriff der "transformativen Beziehung". |
All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.