Stellungnahme des DRSC zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 8 in Bezug auf Rechnungslegungsmethoden und -schätzungen

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03.01.2018

Das DRSC hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2017/5 'Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8)' Stellung genommen, der im September 2017 herausgegeben wurde.

Das DRSC ist der Meinung, dass die IASB-Vorschläge im Entwurf nur zum Teil zur Klarstellung hinsichtlich der Unterscheidung von „Änderungen in der Rechnungslegungsmethode“ in Abgrenzung zu „Änderungen in rechnungslegungsbezogenen Schätzung“ beitragen. Aus Sicht des DRSC besteht weiterer Klarstellungsbedarf in der Abgrenzung.

Zudem wird in der Stellungnahme vom DRSC betont, dass die Klarstellung in der Abgrenzung der Begrifflichkeiten nur ein Symptom aber nicht die eigentliche Grundursache adressiere. Die eigentlich konzeptionelle Klarstellung müsse vielmehr für die Fragestellung erfolgen, unter welchen Bedingungen rückwirkende Anpassungen der Vorperioden im IFRS-Abschluss vorzunehmen sind.

Mit dem Verweis, dass der Entwurf diese Grundsatzfrage nicht erörtert, schlägt das DRSC vor, dass der IASB als Lösung eine prinzipienbasierte Vorgabe entwickelt, wann rückwirkende Anpassungen der Vorperioden grundsätzlich vorzunehmen sind.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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