Stellungnahme des DRSC zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und IAS 8 in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit

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03.01.2018

Das DRSC hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2017/6 'Definition von wesentlich (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1 und IAS 8)' Stellung genommen, der im September 2017 herausgegeben wurde.

In der Stellungnahme des DRSC zum IASB-Entwurf werden grundsätzlich die Angleichungsvorschläge und der identifizierte Klarstellungsbedarf bei der Definition von „wesentlich“ in IAS 1 und IAS 8 unterstützt. Das DRSC gibt allerdings zu bedenken, dass keine Notwendigkeit bestehe, die Wesentlichkeit von Abschlussinformationen im Kontext einer Falschdarstellung, dem Unterlassen oder der Verschleierung von Information zu definieren. Daher wird dem IASB ein Änderungsvorschlag für die Definition von „wesentlich“ in der Stellungnahme unterbreitet.

Das DRSC mahnt zudem Klarstellungsbedarf hinsichtlich der Interpretation bzw. Abgrenzung von „not material information“ vs. „immaterial information“ an. Ebenso wird darauf verwiesen, dass die Vorschläge im IASB-Entwurf zur Duplikation von IFRS-Vorgaben in IAS 1 und IAS 8 führen. Diese Duplikation sollte durch Nutzung von Querverweisen vermieden werden.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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