EFRAG berichtet über mögliche Auswirkungen der IFRS 9-Vorschriften auf langfristige Anlagen

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18.01.2018

Auf Ersuchen der Europäischen Kommission untersucht die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) derzeit die möglichen Auswirkungen der Anforderungen von IFRS 9 'Finanzinstrumente' auf langfristige Anlagen in Eigenkapitalinstrumente. EFRAG hat nun die erste Phase des Projekts abgeschlossen und der Europäischen Kommission einen Bericht vorgelegt.

Die erste Phase des Projekts bestand aus der Erhebung quantitativer Daten über den aktuellen Bestand an Eigenkapitalinstrumenten und deren bilanzielle Behandlung sowie der Untersuchung, ob und inwieweit Unternehmen erwarten, dass die neuen Rechnungslegungsvorschriften ihre Entscheidungen über Investitionen in Eigenkapitalinstrumente beeinflussen.

In ihrer Übernahmeempfehlung zu IFRS 9, die auf den zum Zeitpunkt EFRAG vorliegenden begrenzten Erkenntnissen basierte, kam EFRAG zu dem Schluss, dass es unwahrscheinlich ist, dass langfristige Anleger ihre Anlagestrategie infolge der Umsetzung von IFRS 9 ändern würden. Die Bewertungsphase hat ergeben, dass die Mehrheit der Befragten zwar nicht damit rechnet, ihre Haltedauer für Aktien nach der Einführung von IFRS 9 zu ändern, aber einige Unternehmen erwarten, dass sie ihre Entscheidungen in Bezug auf Vermögensallokationen ändern werden (wobei sie auch einräumen, dass ihre Entscheidungen in Bezug auf Vermögensallokationen von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt werden). EFRAG betont auch, dass sich die Versicherungsunternehmen noch in einem frühen Stadium der Beurteilung befinden, da sie IFRS 9 erst im Jahr 2021 anwenden werden.

Der vollständige Bericht in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

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