Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und IAS 8 in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit
23.01.2018
Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2017/6 'Definition von wesentlich (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1 und IAS 8)' veröffentlicht.
EFRAG unterstützt die Vorschläge des IASB in Bezug auf die Vereinheitlichung der Definition von 'wesentlich' im Rahmenkonzept und in den Standards und in Bezug auf die Einschränkung der Schwelle 'beeinflussen könnte' durch 'vernünftiger Weise zu erwarten ist'. EFRAG schlägt allerdings vor, 'wesentliche' Informationen direkter als Informationen zu definieren, bei denen vernünftiger Weise erwartet werden kann, dass sie die wirtschaftlichen Entscheidungen beeinflussen, die primäre Abschlussadressaten fällen. Schließlich schlägt EFRAG auch noch vor, dass der IASB die Leitlinien zur Wesentlichkeit in einem einzigen allgemeinen Standard zusammenfassen und bei Bedarf Querverweise von anderen IFRS-Standards auf diese Leitlinien verwenden sollte.
Die EFRAG-Stellungnahme und ein Bericht zur Berücksichtigung der Kommentare, die zum Stellungnahmeentwurf eingegangen sind, sind über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.