Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 8

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08.01.2018

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2017/5 'Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8)' veröffentlicht.

EFRAG unterstützt im Wesentlichen die Vorschläge des IASB, empfiehlt aber die Entwicklung einiger zusätzlicher erläuternden Beispiele, um die Unterscheidung zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen weiter zu verdeutlichen. EFRAG erkennt auch die Notwendigkeit an, Abweichungen in der Praxis in Bezug auf die Verfahren zur Zuordnung der Anschaffungs- und Herstellungskosten für austauschbare Vorräte zu adressieren, schlägt aber vor, die vorgeschlagenen Leitlinien in IAS 2 Vorräte zu platzieren, um die Anwendung per Analogieschluss zu verhindern. Schließlich empfiehlt EFRAG, die vorgeschlagenen Änderungen aufzuschieben und mit anderen Änderungen an IAS 8 zusammenzufassen, die der IASB bereits vorläufig beschlossen hat, um wiederholte Änderungen des Standards in kurzer Zeit zu vermeiden.

Die EFRAG-Stellungnahme und ein Bericht zur Berücksichtigung der Kommentare, die zum Stellungnahmeentwurf eingegangen sind, sind über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

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