IPSASB schlägt neue Vorschriften für die Leasingbilanzierung vor

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31.01.2018

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat den Entwurf 64 'Leasingverhältnisse' veröffentlicht. Im Entwurf werden neue Anforderungen an die Bilanzierung von Leasingverträgen vorgeschlagen, die sowohl Leasinggeber als auch Leasingnehmer umfassen und IPSAS 13 'Leasingverhältnisse' ersetzen sollen.

Der IPSASB schlägt ein einheitliches Nutzungsrechtsmodell für die Bilanzierung von Leasingverträgen vor, das die Risiken und Chancen, die mit dem Eigentumsmodell in IPSAS 13 verbunden sind, ersetzt.

Für Leasingnehmer schlägt der IPSASB vor, das Nutzungsrechtsmodell in IFRS 16 Leasingverhältnisse zu übernehmen.

Im Entwurf ist jedoch eine Abweichung von den Anforderungen in IFRS 16 für die Bilanzierung als Leasinggeber vorgesehen. Da die Konvergenz mit den Anforderungen an Leasinggeber nach IFRS 16 "eine Reihe von spezifischen Fragen des öffentlichen Sektors aufwerfen würde", schlägt der IPSASB auch ein Nutzungsrechtsmodell für die Bilanzierung von Leasinggebern vor, das speziell für die Rechnungslegung im öffentlichen Sektor entwickelt wurde.

Vorschläge für neue, für den öffentlichen Sektor spezifische Leitlinien für konzessionäre Leasingverträge sowohl für Leasinggeber als auch für Leasingnehmer sind ebenfalls im Entwurf enthalten.

Stellungnahmen werden bis zum 30. Juni 2018 erbeten. Eine Pressemitteilung und der vollständige Entwurf sind auf der Internetseite des IPSASB verfügbar.

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