Januar

EFRAG erbittet Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung zu den jährlichen Verbesserungen

28.01.2018

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die im Dezember 2017 herausgegebenen jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2015-2017) veröffentlicht.

Durch das am 12. Dezember 2017 veröffentlichte Abschlussdokument zu den jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2015-2017) hat der IASB Änderungen an insgesamt vier Standards vorgenommen (IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23).

EFRAG ist im Entwurf einer Übernahmeempfehlung zu dem Schluss gelangt, dass die vom IASB vorgenommenen Standardänderungen die Übernahmekriterien der EU erfüllen und bittet bis zum 26. Februar 2018 um Stellungnahmen der interessierten Öffentlichkeit.

Details zum Entwurf der Übernahmeempfehlung können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen. EFRAG hat außerdem den Bericht zum Status der IFRS-Übernahme entsprechend aktualisiert.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB

27.01.2018

Im Nachgang der Januarsitzung des IASB haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im Januar ergeben haben. Es lassen sich zahlreiche Änderungen und Präzisierungen ausmachen.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 18. Dezember 2017.

Standardpflege

  • Verfügbarkeit der Erstattung eines Überschusses eines leistungsorientierten Plans (Änderungen an IFRIC 14) — Nächster Schritt im Projekt soll weiterhin die endgültige Verabschiedung sein, wobei nun kein erwartetes Datum mehr für die Veröffentlichung genannt wird. Der IASB plant, zunächst die möglichen Auswirkungen der Änderungen weiter zu untersuchen.
  • Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderungen an IFRS 3) — Die Veröffentlichung der Standardänderungen wird nun im zweiten Quartal 2018 erwartet (zuvor: erstes Halbjahr 2018).
  • Verbesserungen an IFRS 8 (Änderungen an IFRS 8 und IAS 34) — Über den weiteren Fortgang des Projekts wird der IASB nun im März 2018 entscheiden (zuvor: Januar 2018).
  • Neubewertung bei einer Planänderung, -kürzung oder -erfüllung (Änderungen an IAS 19) — Die Veröffentlichung der Standardänderungen wird nun im Februar 2018 erwartet (zuvor: Januar 2018).

Standardsetzung

  • Definition von "wesentlich" (Änderungen an IAS 1 und IAS 8) — Die Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf soll jetzt im April 2018 beginnen (zuvor: März 2018).
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle — Ein Diskussionspapier oder Entwurf wird nun für das erste Halbjahr 2019 erwartet (zuvor: 2019).

Forschungsprojekte

  • Abzinsungssätze — Eine Zusammenfassung der Forschungsergebnisse wird nun für das zweite Quartal 2018 erwartet (bisher: erstes Halbjahr 2018).
  • Dynamisches Risikomanagement — Als nächster Schritt des Projekts ist nun nicht mehr ein Diskussionspapier, sondern die Entwicklung eines Kernmodells vorgesehen. Es wird für das erste Halbjahr 2019 erwartet.
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital — Ein Diskussionspapier wird nun für das zweite Quartal 2018 erwartet (zuvor: erstes Halbjahr 2018).
  • Goodwill und Wertminderung — Ein Diskussionspapier oder ein Entwurf ist nun für das zweite Halbjahr 2018 geplant (zuvor: erstes Halbjahr 2018).
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 — Im nächsten Schritt des Projekts werden die Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung erörtert. Der IASB hat hiermit im Rahmen seiner Januarsitzung begonnen.
  • Primäre Abschlussbestandteile — Ein Diskussionspapier oder ein Entwurf wird nun erst im ersten Halbjahr 2019 erwartet (zuvor: erstes Halbjahr 2018).
  • Angabeprinzipien — Die Erörterung der Rückmeldungen zum Diskussionspapier soll bereits im Februar 2018 erfolgen (zuvor: März 2018).
  • Anteilsbasierte Vergütung — Ein zusammenfassender Forschungsbericht wird nun im zweiten Quartal 2018 erwartet (zuvor: erstes Halbjahr 2018).

Sonstige Projekte

  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie in Bezug auf IFRS 17 — Auf Grund der Veröffentlichung der finalen Aktualisierung am 11 Januar 2018 ist dieses Projekt nicht mehr im Arbeitsplan des IASB enthalten.
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie in Bezug auf IFRS 13 — Der Entwurf einer Aktualisierung wird nun für das zweite Quartal 2018 erwartet (zuvor: erstes Halbjahr 2018).

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen zum 18. Dezember 2017 und zum 26. Januar 2018 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

EFRAG veröffentlicht Ausschreibung zur Unterstützung bei der Auswirkungsanalyse von IFRS 17

26.01.2018

Die europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite eine offene Ausschreibung zur Verfügung, mit der um Unterstützung bei der Analyse der Auswirkungen von IFRS 17 'Versicherungsverträge' geworben wird.

EFRAG sucht insbesondere nach Wirtschafts- und Verhaltensexpertise, um bei der Auswirkungsanalyse zu helfen. Die Ergebnisse werden dann in die Einschätzung von EFRAG für die Europäische Kommission einfließen, ob IFRS 17 dem öffentlichen Interesse der EU dient. 

EFRAG führt auch eigene Aktivitäten durch, die der Entwicklung einer Übernahmeempfehlung unterstützen, einschließlich Umfragen, Fallstudien und Einbindungsveranstaltungen.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

DRSC-Stellungnahme zum IDW-Modulentwurf zu IFRS 9

26.01.2018

Das DRSC hat gegenüber dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zu dessen Modulentwurf zu Kreditzusagen im Zusammenhang mit der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen genommen.

Das DRSC regt an, die Ausführungen im Modulentwurf um einige Aussagen zu ergänzen, weil nur so die Würdigung sinnvoll und sachgerecht erscheine.

Die Stellungnahme finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Übergang auf den neuen IFRS für Versicherungsverträge

26.01.2018

Der IASB hat einen Überblick über die Materialien und sonstigen Unterstützungsmöglichkeiten veröffentlicht, die nationalen Standardsetzern und Regulierungsbehörden zur Verfügung stehen, die die Umsetzung von IFRS 17 'Versicherungsverträge' planen.

Die Materialien, die das IASB-Mitglied Amaro Gomes vorstellt, sind die folgenden:

  • Die Szene einrichten:
    • Verstehen und erläutern, warum IFRS 17 entwickelt wurde
    • Adressatengruppen mit dem Anwendungsbereich, dem Zeitplan und den Anforderungen von IFRS 17 vertraut machen
    • Die möglichen Vorteile und Kosten von IFRS 17 verstehen und erläutern
    • Den Zusammenhang zwischen IFRS 17 und aufsichtsrechtlicher Regulierung verstehen und erläutern
    • Verstehen und erläutern, was Anleger über IFRS 17 denken
  • Umsetzungsplan
  • Aus- und Weiterbildung
  • Nutzung der Umsetzungsunterstützung durch die IFRS-Stiftung

Den Überblick über die verfügbare Unterstützung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Papua-Neuguinea bekräftigt IFRS-Übernahme

25.01.2018

Der Accounting Standards Board of Papua New Guinea (ASBPNG) wurde ursprünglich 1997 eingerichtet und war dann eine Weile aktiv, allerdings seit mehr als neun Jahren nicht mehr. Er wurde jetzt neu aktiviert und hat die IFRS-Übernahme in Papua-Neuguinea bekräftigt.

Bei seiner Sitzung im Mai 2017 bestätigte der ASBPNG die bestehende Politik, dass die Rechnungslegungsstandards für alle berichterstattenden entweder die vollen IFRS oder der IFRS für KMU sind (je nachdem, ob eine öffentliche Berichtspflicht besteht). Neue IFRS werden ohne Änderungen und mit demselben Zeitpunkt des Inkrafttretens wie die Verlautbarungen des IASB übernommen. Änderungen an den IFRS und Interpretationen bedürfen keiner Übernahme und treten automatisch in Kraft.

Der IASB hat sein Länderprofil für Papua-Neuguinea entsprechend aktualisiert.

Zwei IASB-Präsentationen zum Thema Finanzstabilität und langfristige Anlagen

25.01.2018

Der IASB hat zwei Präsentationen öffentlich zugänglich gemacht, die ursprünglich für die Treuhänder der IFRS-Stiftung im Jahr 2017 erstellt wurden.

Die erste Präsentation (20 Folien) befasst sich mit den Auswirkungen von Rechnungslegungsvolatilität auf die Finanzstabilität, dem Beitrag von IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 17 Versicherungsverträge zur Stabilität und dem Verhältnis zwischen der IFRS-Stiftung und den Aufsichtsbehörden.

In der zweiten Präsentation (26 Folien) wird erläutert, wie Rechnungslegungsstandards zu langfristigen Anlagen beitragen und wie die Kapitalmärkte von einer transparenten Berichterstattung profitieren.

Veranstaltungen zu den neuen großen Standards für Anleger

24.01.2018

Am Rande der kommenden Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung in Hongkong bieten das Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA) und der IASB gemeinsam eine Reihe von Schulungsveranstaltungen für Anleger am 1. Februar 2018 an.

Die Veranstaltungen, die um 11:30h beginnen bis 18:00h dauern sollen, sind den folgenden Themen gewidmet:

  • IFRS 16 Leasingverhältnisse,
  • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und IFRS 9 Finanzinstrumente (Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten) sowie
  • IFRS 17 Versicherungsverträge.

Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist kostenfrei.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des HKICPA.

AAOIFI-Standard zu Wertminderung und Kreditverlusten kann vorzeitig angewendet werden

24.01.2018

Im November 2017 hat die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI), ihren neuen Standard FAS 30 'Wertminderung, Kreditverluste und belastende Verpflichtungen' herausgegeben. Der Rechnungslegungsrat der AAOIFI hat jetzt Übergangsregelungen verabschiedet, nach denen es möglich sein wird, FAS 30 schon ab dem 1. Januar 2018 vorzeitig anzuwenden.

Übergangsregelungen waren notwendig, weil FAS 30 zwar im November herausgegeben wurde, der ergänzende Standard FAS 35 Risikorückstellungen sich aber noch im Entwurfsstadium befindet und noch einige Zeit brauchen wird, bis er veröffentlicht wird.

Die Übergangsregelungen sind in der Presserklärung auf der Internetseite der AAOIFI beschrieben.

Entwurf für die Ergänzung einer AFRAC-Stellungnahme

23.01.2018

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat einen Entwurf für die Ergänzung der AFRAC-Stellungnahme 24 'Beteiligungsbewertung (UGB)' herausgegeben.

Im Entwurf für die Ergänzung der AFRAC-Stellungnahme wird folgende Änderung vorgeschlagen:

  • Ergänzung um den Anhang (Verwendbarkeit von Bewertungsgutachten) und damit verbundene Anpassungen.

Sie können sich den Entwurf von der Internetseite des AFRAC herunterladen. Stellungnahmen werden bis zum 23. Februar 2018 erbeten.

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