Januar

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

18.01.2018

Der IASB wird am 24. und 25. Januar 2018 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Auf der Tagesordnung stehen sechs Themen.

Mittwoch, 24. Januar

Die Sitzung beginnt mit einer Fortsetzung der Diskussion über die primären Abschlussbestandteile. Es gibt zwei Themenbereiche: den Ausweis von von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen und den Ausweis des Anteils am Gewinn oder Verlust von 'integralen' assoziierten Unternehmen und Joint Ventures. Der Stab legt Empfehlungen vor, wann eine von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahl gefordert werden sollte, wo die Überleitung zwischen der Erfolgskennzahl und einer nach IFRS definierten Kennzahl angesiedelt werden sollte, welche Einschränkungen für die Erfolgskennzahl gelten sollen, welche zusätzlichen Angabevorschriften bei der Darstellung einer solchen Erfolgskennzahl zu beachten sind und wie die Interaktion mit dem Segmentergebnis und den bestehenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen für Nicht-IFRS-Kennzahlen aussehen sollte. In Bezug auf assoziierte Unternehmen und Joint Ventures empfiehlt der Stab, dass Unternehmen verpflichtet werden, die Ergebnisse von 'integralen' assoziierten Unternehmen und Joint Ventures getrennt von 'nicht integrierten' assoziierten Unternehmen und Joint Ventures darzustellen.

Der Board wird die angemessene Bilanzierung von nicht-derivativen Instrumenten mit Eigenkapitalmantel mit komplexen Auszahlungen prüfen. Diese Art von Instrumenten wurde bisher nicht vom Board diskutiert und wurde im Rahmen der Überprüfung des Entwurfs eines Diskussionspapier im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital identifiziert. Aus den betrachteten Instrumenten ergeben sich Ansprüche gegen das Unternehmen, die auf die verfügbaren wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens beschränkt sind, die Ansprüche werden aber auch durch andere Variablen wie z.B. einen Rohstoffindex beeinflusst. Der Board wird prüfen, ob das eingebettete Derivat separat bilanziert werden sollte, ob weit aus den Geld liegende Optionen herausgetrennt werden sollten oder ob zusätzliche Informationen gefordert werden sollten, indem bestimmte Erträge und Aufwendungen bestimmten Eigenkapitalklassen zugeordnet werden.

Donnerstag, 25. Januar

Der Stab wird den Board über den aktuellen Stand des Projekts zum Rahmenkonzept unterrichten. Das endgültige Dokument wird voraussichtlich im März 2018 veröffentlicht.

Der Board wird seine Beratungen über die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten fortsetzen. Der Stab empfiehlt dem Board, die Vorschrift in IAS 36, bei der Berechnung des Nutzungswertes Vorsteuereingaben zu verwenden, zu streichen. Des Weiteren wird dem Board empfohlen, die Vorschrift in IAS 36 zu streichen, Cashflows aus nicht festgelegten zukünftigen Restrukturierungen und Vermögenswertverbesserungen bei der Berechnung des Nutzungswerts auszuschließen.

Das Board wird zwei Fragen der IFRS-Umsetzung prüfen, die dem Board vom IFRS Interpretations Committee vorgelegt werden. Das erste ist ein mögliches Forschungsprojekt zu Warenanleihen und damit verbundenen Transaktionen. Die zweite ist eine empfohlene jährliche Verbesserung, um die Vorschrift in IAS 41 zu streichen, bei der Bewertung eines biologischen Vermögenswertes zum beizulegenden Zeitwert die Cashflows vor Steuern zu verwenden.

Der Board wird zum Ende der Sitzung die Rückmeldungen aus der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts erörtern. Die vorgelegten Papiere bieten einen Überblick über die wissenschaftliche Literatur, Rückmeldungen auf der Bitte um Informationsübermittlung und eine Zusammenfassung weiterer Untersuchungen des Stabs.  Dies ist eine Unterrichtseinheit, so dass es keine Fragen an den Board geben wird.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

EFRAG berichtet über mögliche Auswirkungen der IFRS 9-Vorschriften auf langfristige Anlagen

18.01.2018

Auf Ersuchen der Europäischen Kommission untersucht die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) derzeit die möglichen Auswirkungen der Anforderungen von IFRS 9 'Finanzinstrumente' auf langfristige Anlagen in Eigenkapitalinstrumente. EFRAG hat nun die erste Phase des Projekts abgeschlossen und der Europäischen Kommission einen Bericht vorgelegt.

Die erste Phase des Projekts bestand aus der Erhebung quantitativer Daten über den aktuellen Bestand an Eigenkapitalinstrumenten und deren bilanzielle Behandlung sowie der Untersuchung, ob und inwieweit Unternehmen erwarten, dass die neuen Rechnungslegungsvorschriften ihre Entscheidungen über Investitionen in Eigenkapitalinstrumente beeinflussen.

In ihrer Übernahmeempfehlung zu IFRS 9, die auf den zum Zeitpunkt EFRAG vorliegenden begrenzten Erkenntnissen basierte, kam EFRAG zu dem Schluss, dass es unwahrscheinlich ist, dass langfristige Anleger ihre Anlagestrategie infolge der Umsetzung von IFRS 9 ändern würden. Die Bewertungsphase hat ergeben, dass die Mehrheit der Befragten zwar nicht damit rechnet, ihre Haltedauer für Aktien nach der Einführung von IFRS 9 zu ändern, aber einige Unternehmen erwarten, dass sie ihre Entscheidungen in Bezug auf Vermögensallokationen ändern werden (wobei sie auch einräumen, dass ihre Entscheidungen in Bezug auf Vermögensallokationen von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt werden). EFRAG betont auch, dass sich die Versicherungsunternehmen noch in einem frühen Stadium der Beurteilung befinden, da sie IFRS 9 erst im Jahr 2021 anwenden werden.

Der vollständige Bericht in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

IASB veröffentlicht Überblick über IFRS 17

17.01.2018

Der IASB hat einen Überblick über IFRS 17 'Versicherungsverträge' veröffentlicht, bei dem auf einer Seite das Bilanzierungsmodell des Standards veranschaulicht wird.

Die Veröffentlichung ist Teil der Bemühungen des IASB, Anwendern dabei zu helfen, die Vorschriften in IFRS 17 zu verstehen. Die schematische Darstellung zeigt die verschiedenen Elemente des Bilanzierungsmodells und ihre Auswirkungen auf die einzelnen Bestandteile des Abschlusses.

Folgende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

 

Stellungnahme des IDW zum IPSASB-Konsultationspapier zur Bilanzierung von Erlösen und Aufwendungen aus Geschäftsvorfällen ohne Gegenleistung

17.01.2018

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (ID) hat gegenüber dem Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) Stellung zu dessen Konsultationspapier zu möglichen Ansatz- und Bewertungsansätzen für Erlöse und Aufwendungen aus Geschäftsvorfällen ohne Gegenleistung genommen.

Das IDW teilt die im Konsultationspapier dargelegte vorläufige Meinung des IPSASB weitgehend. Allerdings sollte nach Meinung des IDW dieses Projekt eng mit dem neuen IPSAS zu Sozialleistungen abgestimmt werden, dessen Fertigstellung bereits für einen früheren Zeitpunkt geplant ist, um zu verhindern, dass inkonsistente Ansatzkriterien ggf. zu einem unterschiedlichen Erfolgsausweis führen.

Zur vollständigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 8

16.01.2018

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB Stellung zu seinem Entwurf ED/2017/5 'Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8)' genommen, der im September 2017 veröffentlicht wurde.

Obwohl wir mit dem Board darin übereinstimmen, dass es für diejenigen, die IFRS anwenden, keine ausreichenden Leitlinien in IAS 8 gibt, um zwischen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen von Schätzungen zu unterscheiden, ist unsere Einschätzung, dass die vorgeschlagenen Änderungen nicht im erwarteten Umfang die Klarheit schaffen werden, die Anwender benötigen, um zwischen einer Änderung der Schätzung und einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu unterscheiden.

Des Weiteren weisen wird darauf hin, dass der Board beabsichtigt, zusätzliche Vorschläge zur Änderung von IAS 8 in Bezug auf Änderungen in der Bilanzierung zu veröffentlichen, die sich aus den vom IFRS Interpretations Committee veröffentlichten Agendaentscheidungen ergeben. Anstatt stückweise Änderungen zu erarbeiten, sollte der Board unserer Meinung nach einen Schritt zurücktreten und das Thema gesamtheitlich betrachten.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Bilanz für das Jahr 2017

15.01.2018

Das IFRS Centre of Excellence in Frankfurt hat eine neue Ausgabe von 'IFRS fokussiert' erstellt, die einen Überblick über die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen in den International Financial Reporting Standards (IFRS) gibt, die erstmals für am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahre anzuwenden sind.

Daneben werden die Standards und Interpretationen im Überblick vorgestellt, für die eine freiwillige vorzeitige Anwendung grundsätzlich gestattet ist. Dabei wurde der 31. Dezember 2017 als Redaktionsschluss zugrunde gelegt. Die potenziellen Auswirkungen neuer bzw. geänderter Standards, die der IASB nach dem 31. Dezember 2017, aber vor dem Datum der Veröffentlichung des Jahresabschlusses herausgibt, sind ebenfalls zu berücksichtigen und im Anhang darzustellen.

Außerdem ist zu beachten, dass nicht alle neuen oder geänderten Standards oder Interpretationen zum Redaktionsschluss das Endorsement-Verfahren der EU erfolgreich durchlaufen haben. Der Newsletter enthält jeweils einen Vermerk, ob eine Verlautbarung bereits übernommen wurde.

Sie können sich den Newsletter mit dem Titel Bilanz für das Jahr 2017 hier herunterladen.

Zwei Stellungnahmen von AFRAC zu Entwürfen des IASB

15.01.2018

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat gegenüber dem IASB zu den Entwürfen ED/2017/5 und ED/2017/6 Stellung genommen.

Im Hinblick auf den Entwurf ED/2017/5 Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8) vertritt AFRAC die Ansicht, dass der IASB das Thema der Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und diesbezüglichen Änderungen durch den Vorschlag von Änderungen an IAS 8 (bzw. den zugehörigen Standards) angemessen adressiere. Die Praxis zeige, dass es oftmals schwierig sei, zu unterscheiden, ob – bei spezifischen Gegebenheiten – eine Änderung von Rechnungslegungsmethoden oder eine Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen vorliegt. Diese Entscheidung hat jedoch oft einen wesentlichen Einfluss auf die Steuerungskennzahlen der aktuellen Periode und jene der Zukunft. Zentrales Anliegen des Entwurfs ist es, die Unterscheidung zwischen einer Änderung der Rechnungslegungsmethoden und einer Änderung von Schätzungen klarzustellen. AFRAC möchte dies jedoch nicht – wie im ED vorgeschlagen – nur für einen Standard (IAS 2 Vorräte) klargestellt haben, sondern wünscht sich vielmehr einen prinzipienorientierten Zugang, der auch die Klassifizierung und Darstellung miteinschließt. Konkret findet AFRAC auch die zur Abgrenzung bei IAS 2 Vorräte getätigten Ausführungen nicht plausibel und macht Vorschläge für die weitere Vorgehensweise. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Im Hinblick auf den Entwurf ED/2017/6 Definition von wesentlich (vorgeschlagene Änderungen an IAS 1 und IAS 8) hält AFRAC fest, dass die überarbeitete Definition von wesentlich oder Wesentlichkeit eine Verbesserung darstelle und Erstellern und anderen interessierten Parteien nützliche zusätzliche Leitlinien biete. Allerdings macht AFRAC den IASB auf die offenkundige Tatsache aufmerksam, dass die neue Definition von Wesentlichkeit inmitten der Arbeiten am Rahmenkonzept erfolge. Wenn das Rahmenkonzept fertiggestellt sei, könnten weitere Änderungen an der Definition von wesentlich oder Wesentlichkeit notwendig sein. Eine Überarbeitung dieses grundlegenden Prinzips könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt als verfrüht angesehen werden. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Tagesordnung für die Januarsitzung des IASB

13.01.2018

Der IASB wird am 24. und 25. Januar 2018 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammenkommen. Auf der Tagesordnung stehen sechs Themen, wobei die längsten Sitzungsabschnitte primären Abschlussbestandteilen und der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 gewidmet sein werden.

Der Board wird die folgenden Themen erörtern:

  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Rahmenkonzept
  • IFRS-Umsetzungsfragen
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unserer Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

35. Sitzung HGB-Fachausschusses des DRSC und 27. Öffentliche Sitzung

12.01.2018

Der HGB-Fachausschuss wird am 8. Februar 2018 in Berlin tagen. Im Rahmen dieser Sitzung wird auch die 27. Öffentliche Sitzung des DRSC stattfinden, um DRS 25 'Währungsumrechnung im Konzernabschluss' zu verabschieden. Eine entsprechende Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 35. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. In Bezug auf die Anmeldung als Beobachter beachten sie bitte die Presseerklärung des DRSC.

Papiere für die Januarsitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

12.01.2018

Der IFRS-Fachausschuss wird am 18. und 19. Januar 2018 in Berlin tagen. Die Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

Während seiner 64. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen (Bitte beachten sie, dass sich hier Änderungen ergeben haben, seit die Tagesordnung veröffentlicht wurde):

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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