Juli

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen

31.07.2018

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst, der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd und dem Aus- und Weiterbildungsdirektor Matt Tilling aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Juli zusammengefasst werden.

Auf die folgenden Themen wird in dem Podcast kurz eingegangen (Gesamtlänge des Podcasts ist 15 Minuten):

  • Geschäfts- oder Firmenwerte und Wertminderung
  • Zusammensetzung der Beratungsgruppe für die Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung
  • Geschäftsvorfälle mit commodities und Kryptowährungen
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Projekt mit begrenztem Umfang zu IAS 37

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Ausführlichere Zusammenfassungen der erörterten IASB-Projekte finden Sie in unseren deutschsprachigen Beobachtermitschriften von der IASB-Sitzung im Juli 2018.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Juli

31.07.2018

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Juli 2018.

Wie bereits berichtet, waren im Juli die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

    • Die Sitzung der Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) am 03. Juli 2018
    • Die Sitzung des Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) am 05. Juli sowie die Sitzung von EFRAG TEG und CFSS am 04. Juli 2018
    • Die Sitzung des Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) am 25. Juli 2018 

Der Newsletter bietet außerdem einen Verweis auf die gemeinsame Sitzung mit Vertretern des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) am 11. Juli 2018 in Brüssel.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

IASB veröffentlicht weitere Webcasts zum Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenkapitaleigenschaften

30.07.2018

Der IASB hat zwei weitere Webcasts der Reihe von Veröffentlichungen zum Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenkapitaleigenschaften freigeschaltet.

Die zwei weiteren Webcasts erörtern die vom Board bevorzugte Klassifizierung von Derivaten auf das eigene Eigenkapital sowie die bevorzugte Klassifizierung von zusammengesetzten Instrumenten und Rücknahmeverpflichtungen.

Die folgenden Webcasts sind somit bereits verfügbar/stehen noch aus:

Weitere Informationen zu den Webcasts finden Sie auf der Webseite des IASB:
  • Pressemitteilung des IASB zur Klassifizierung von Derivaten auf das eigene Eigenkapital
  • Pressemitteilung des IASB zur Klassifizierung von zusammengesetzten Instrumenten und Rücknahmeverpflichtungen

AFRAC-Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 8

25.07.2018

Der International Accounting Standards Board (IASB) hatte im März 2018 den Entwurf ED/2018/1 'Änderungen von Rechnungslegungsmethoden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8)' herausgegeben, in dem es insbesondere um Änderungen von Rechnungslegungsmethoden geht, die aus Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committees (IFRS IC) resultieren. Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat nun Stellung zu den Vorschlägen des IASB genommen.

Im Allgemeinen begrüßt AFRAC den Vorschlag, die Hürde für die Verpflichtung zur rückwirkenden Anwendung freiwilliger Änderungen einer Bilanzierungsmethode abzusenken. AFRAC ist der Ansicht, dass ein unkomplizierterer Prozess für die Ersteller, unter angemessener Berücksichtigung der Vorteile für die Nutzer, den Nutzen der Finanzberichterstattung verbessern könnte.

Nichtsdestotrotz merkt AFRAC an, dass einige Bereiche des Entwurfs ED/2018/1 weitere Diskussionen und höchstwahrscheinlich Anpassungen erfordern werden, um das vom Board angestrebte Ziel zu erreichen.

Die Stellungnahmen von AFRAC können Sie hier herunterladen.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Juli 2018

25.07.2018

Der IASB ist am 17. und 18. Juli 2018 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen, um neun Themen zu erörtern. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Dienstag, 17. Juli

Preisregulierte Geschäftsvorfälle

Der Board unterstützte die Empfehlung, dass das Modell die gleichen Bewertungsanforderungen für regulatorische Verbindlichkeiten und regulatorische Vermögenswerte anwenden sollte. Der Board unterstützte die anderen Empfehlungen des Stabs vorbehaltlich (i) der Entwicklung weiterer Leitlinien zur Unterstützung der Unternehmen bei der Beurteilung, welche Bewertungsmethode das beste Ergebnis liefern würde, und (ii) der Berücksichtigung, dass nicht alle zeitlichen Differenzen dem Beurteilungsprozess unterliegen würden, der zur Bewertung bedeutender Finanzierungskomponenten entwickelt wurde.

Lageberichterstattung

Der Stab berichtete über den aktuellen Stand des Projekts. Am 10. Juli 2018 wurden die Mitglieder der Beratungsgruppe zur Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung bekanntgegeben. Der Entwurf eines überarbeiteten Leitliniendokuments wird derzeit für das Jahr 2020 angestrebt.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Der Stab berichtete mündlich über den aktuellen Stand des Projekts und erläuterte Rückmeldungen aus der letzten ASAF-Sitzung.

Rahmenkonzept

Der Board erörterte, wann und wie sich Ersteller auf das neue Rahmenkonzept für die Unterstützung bei der Entwicklung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beziehen sollten. Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

IFRS-Umsetzung

Der Board unterstützte die Empfehlung des IFRS Interpretations Committee, ein eng umrissenes Projekt zu IAS 37 aufzunehmen, um festzulegen, dass die "Kosten der Vertragserfüllung" die "Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen", beinhalten.

Der Board unterstützte die Empfehlung des Stabs, ein eng umrissenen Projekts zu Warenanleihen aufzunehmen. Er entschied außerdem, das Interpretations Committee zu bitten, zu prüfen, wie ein Unternehmen bestehende IFRS-Anforderungen auf Kryptowährungsbestände, Schöpfung von Kryptowährungen und ICOs anzuwenden hat.

Mittwoch, 18. Juli

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Der Board erörterte, wie er seine Arbeiten im Rahmen des Forschungsprojekts zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten fokussieren kann. Er beschloss, Verbesserungen der Angabevorschriften zu identifizieren, Änderungen der Nutzungswertberechnungen vorzunehmen, die Werthaltigkeitsprüfung nicht als Beurteilung zu charakterisieren, ob der Buchwert des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts erzielbar ist, und die Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsvorschriften für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte und für im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte nicht zu beseitigen.

Angabeninitiative

Der Vorstand hat die Definition von "wesentlich" (1 Papier), die gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene (3 Papiere) und das Projekt zu Angabeprinzipien (3 Papiere) erörtert.

  • Der Board entschied, den Vorschlag zur Änderung der Definition des Begriffs "wesentlich" so zu finalisieren, dass die Änderungen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, in Kraft treten.
  • In Bezug auf die Leitlinien für den Board zur Erarbeitung von Angabevorschriften fällte der Board verschiedene Entscheidungen in Bezug auf die Verwendung einer präskriptiven Sprache, auf Möglichkeiten zur Verbesserung der Konsistenz der Formulierung sowie auf die Anordnung der Angabevorschriften innerhalb der Standards. Der Board entschied, IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, zu nutzen, um den neuen Ansatz zu testen.
  • Der Board zögerte, IAS 1:117 - 124 dahingehend zu ändern, dass die Unternehmen ihre wesentlichen Bilanzierung- und Bewertungsmethoden und nicht ihre bedeutenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden angeben, und bat den Stab um einige Beispiele. Der Board wird entsprechende Leitlinien und Beispiele für die Aufnahme in das Leitliniendokument zur Wesentlichkeit entwickeln.
  • Der Board entschied, keine Anforderungen an IFRS-Informationen außerhalb des Abschlusses oder an Nicht-IFRS-Informationen innerhalb des Abschlusses zu entwickeln.
  • Der Board entschied, dass seine Leitlinien relevante Überlegungen enthalten soll, die bei der Entwicklung und Ausarbeitung von Angabezielen und -vorschriften berücksichtigt werden sollen. Die allgemeineren Auswirkungen der technologischen Entwicklungen auf die Finanzberichterstattung sollen als Teil der Technologieinitiative der IFRS-Stiftung erwogen werden.

Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen

In dieser wurde der Board über den Stand seines Entwurfs ED/2017/5 Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8) informiert. Während einige Stellungnahmen zum Entwurf besagten, die vorgeschlagenen Änderungen die Klarheit verbessern würden, stellten andere in Frage, ob der Nutzen der Fertigstellung der vorgeschlagenen Änderungen die Kosten dafür überwiegen würde. Der Stab hat sich mit ASAF beraten und wird in einem nächsten Schritt den Rat des IFRS Interpretations Committee einholen.

Aktuelle Informationen der Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (EEG)

Die Sitzung endete mit einem Bericht über die letzte Sitzung der Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (EEG) des IASB.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

WPK-Stellungnahme zum EU-Fitness-Check

25.07.2018

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat auf das Konsultationspapier der Europäischen Kommission "Fitness-Check des EU-Rahmens für die Berichterstattung durch Unternehmen" reagiert.

Die WPK spricht sich gegen eine Befugnis für die EU-Kommission aus, IFRS bei der Übernahme für die Anwendung in Europa modifizieren zu können. Diese Schaffung von „EU-IFRS“ stehe der Vergleichbarkeit und weltweiten Anwendbarkeit der internationalen Rechnungslegungsstandards entgegen.

Eine Förderung der nichtfinanziellen Berichterstattung, insbesondere mit Blick auf eine integrierte Berichterstattung durch die EU, wird begrüßt. Allerdings solle die Schaffung eines umfangreichen neuen Regelungsrahmens vermieden werden.

Die WPK stellt ihren ausgefüllten Konsultationsfragebogen in deutscher Sprache auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Sie können ihn hier abrufen.

Mitschnitte von der 68. Sitzung des IFRS-Fachausschusses

25.07.2018

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 23. und 24. Juli 2018 in Berlin getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen sind jetzt verfügbar.

Während seiner 68. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

25.07.2018

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei UNEP FI, WBCSD, GRI/PRI/UN Global Compact, CDSB und dem britischen BEIS.

Sechzehn führende Banken haben unter der Leitung der Finanzinitiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme Finance Initiative, UNEP FI) neue Methoden veröffentlicht, die dem Bankensektor helfen sollen, die physischen Risiken und Chancen des Klimawandels in ihren Kreditportfolios zu verstehen und zu managen. Die Methoden sollen es den Banken ermöglichen, im Einklang mit den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) des Finanzstabilitätsrats ihre Angaben zur Aussetzung gegenüber klimabezogenen Risiken und Chancen transparenter zu gestalten. Navigating a New Climate kann hier von der Internetseite der UNEP FI heruntergeladen werden.

Der Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development, WBCSD) hat Climate-related financial disclosure by oil and gas companies: implementing the TCFD recommendations veröffentlicht. Der Bericht enthält eine detaillierte Beschreibung des aktuellen Stands der klimabezogenen Finanzberichterstattung und der wirksamen Angabepraxis führender Öl- und Gasunternehmen. Die Publikation ist hier auf der Internetseite des WBCSD verfügbar.

Die Global Reporting Initiative (GRI), die Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investment (Principles for Responsible Investment, PRI) und die 'Global Compact'-Initiative der Vereinten Nationen haben zehn Empfehlungen herausgegeben, die Unternehmen dabei helfen sollen, ihre Angaben im Hinblick auf die universell geltenden Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) wirksamer zu gestalten. In Focus: Addressing Investor Needs in Business Reporting on the SDGs ist hier auf der Internetseite von GRI verfügbar.

Der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) gibt bekannt, dass zwei Monate nach dem Start des TCFD Knowledge Hub 400 Ressourcen auf die Plattform hochgeladen wurden, die zusätzliche Hinweise und Einblicke in klimarelevante Finanzinformationen bieten. In den nächsten Monaten wird die Plattform auch um zwei neue Bereiche zu Fallstudien und anstehenden Veranstaltungen erweitert. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des CDSB.

Das britische Ministerium für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie (BEIS) hat eine Antwort auf seine Konsultation zu einem gestrafften und effektiveren Rahmen für die Berichterstattung über Energie und CO2-Emissionen (SECR) für das Vereinigte Königreich veröffentlicht. Der Berichtsrahmen gilt für alle börsennotierten Unternehmen und große nicht börsennotierte Unternehmen in Großbritannien und wird voraussichtlich ab April 2019 in Kraft treten. Die Unternehmen müssen die Informationen entsprechend der TCFD-Empfehlung, klimabezogene Angaben als Teil der allgemeinen Finanzberichte aufzunehmen, in ihren Jahresberichten zur Verfügung stellen. Die vollständigen Vorschläge der Regierung und eine abschließende Folgenabschätzung finden Sie auf der Internetseite des BEIS.

8. Symposium des ANC zur Rechnungslegungsforschung

25.07.2018

Am 10. Dezember 2018 wird der französische Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) sein 8. Symposium zur Rechnungslegungsforschung in Paris abhalten. Das Thema des Symposiums ist "Rechnungslegung und nicht-finanzielle Informationen".

Das Symposium soll Forscher im Bereich Rechnungslegung, Vertreter internationaler Standardsetzer, Finanzvorstände und Leiter Rechnungslegung, Prüfer und Rechnungsleger zusammenbringen. In einer Reihe von Gesprächsrunden sollen Änderungen der Informationen von Unternehmen und die damit verbundenen finanziellen und nicht-finanziellen Komponenten erörtert werden. In den Diskussionen geht es insbesondere um die Entwicklung der Finanzkommunikation mit einer zunehmenden Zahl von nicht-finanziellen Ausweisen, um die verschiedenen Merkmale dieser Informationen, um die möglichen Grenzen und Hindernisse sowie um die erwarteten und wünschenswerten nächsten Schritte.

Die Teilnahme am Symposium ist kostenfrei, allerdings ist eine vorherige Registrierung erforderlich.

Auf der Internetseite des ANC finden Sie weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung.

Newsletter zum Entwurf einer DRSC-Interpretation

24.07.2018

Das DRSC hat am 16. Juli 2018 den Entwurf einer DRSC Interpretation (IFRS) Nr. 1 Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS (E-DRSC Interpretation 1) veröffentlicht. Der Interpretationsentwurf beschränkt sich auf steuerliche Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO, die sich auf Ertragsteuern i.S.v. IAS 12.5 beziehen. In den IFRS ist die Bilanzierung derartiger Nebenleistungen nicht explizit geregelt.

Daher finden sich in der Praxis derzeit zwei unterschiedliche Vorgehensweisen, nämlich die Anwendung von IAS 12 Ertragsteuern einerseits und die Anwendung von IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen andererseits. Das DRSC schlägt vor, dass ertragsteuerliche Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO ausschließlich nach IAS 37 zu bilanzieren sind. Ansatz und Bewertung richten sich somit nach den allgemeinen Regelungen in IAS 37. Ein Ausweis als Steueraufwand bzw. Steuerertrag ist nicht zulässig.

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter erarbeitet, in dem der Entwurf des DRSC näher erläutert wird.

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