Accountancy Europe antwortet auf den EU-Fitness-Check zur Finanzberichterstattung

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17.07.2018

Accountancy Europe hat auf das Konsultationspapier der Europäischen Kommission "Fitness-Check des EU-Rahmens für die Berichterstattung durch Unternehmen" reagiert. In der Antwort wird zwar die Legitimität der Bedenken der Kommission in Bezug auf Nachhaltigkeit und langfristige Investitionen uneingeschränkt anerkannt, doch ist Accountancy Europe nicht davon überzeugt, dass zusätzliche Änderungen an den IFRS diese Bedenken ausräumen würden.

Wie bereits berichtet scheint das Dokument seltsam gegen die Anwendung der IFRS wie vom IASB herausgegeben eingenommen zu sein und fragt beispielsweise, ob europäischen börsennotierten Unternehmen mit der verpflichtenden Anwendung der IFRS noch am besten gedient sei oder ob die Europäische Kommission die Befugnis erhalten sollte, die IFRS bei der Übernahme für die Anwendung in Europa zu ändern. Vor solchen Änderungen warnt Accountancy Europe ausdrücklich. Im Antwortschreiben heißt es:

Es ist nach wie vor angemessen, dass die IAS-Verordnung die Kommission daran hindert, den Inhalt der IFRS zu ändern. Wir fordern große Vorsicht, wenn es der EU gestattet wird, bestimmte Aspekte der vom IASB veröffentlichten IFRS-Standards zu ändern ("Carve-in"), bevor sie in EU-Recht umgesetzt werden.

Die Gründe, die in der Antwort genannt werden, sind:

  • Angst vor einem unkontrollierbaren und unvorhersehbaren Trend, der zu EU-IFRS führen würde;
  • eine Isolierung der EU von den globalen Kapitalmärkten würde Investitionen (einschließlich langfristiger Investitionen) behindern, Verwirrung stiften und die Kapitalkosten erhöhen;
  • Bedenken hinsichtlich der aktuellen Situation ausländischer privater Emittenten in den USA;
  • Verringerung des Einflusses der EU auf den internationalen Standardsetzer, was wiederum die Herausgabe von internationalen Standards, die nicht den EU-Übernahmekriterien entsprechen, wahrscheinlicher machen würde;
  • Verlust aller Vorteile, die sich aus der internationalen Vergleichbarkeit und Transparenz ergeben.

Als zusätzliche Punkte in Bezug auf die internationale Finanzberichterstattung stellt Accountancy Europe auch fest, dass börsennotierte Unternehmen ohne Tochtergesellschaften ebenfalls verpflichtet sein sollten, IFRS anzuwenden, die Möglichkeit der Anwendung von IFRS auf Unternehmensebene (nicht auf Ebene der Mitgliedstaaten) zur Verfügung stehen sollte, die EU-Übernahmekriterien nicht geändert werden sollten und das Rahmenkonzept des IASB für die Anwendung in der EU übernommen werden sollte.

Auf der Internetseite von Accountancy Europa haben Sie Zugang zum Antwortschreiben und dem ausgefüllten Fragebogen.

 

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