IDW-Stellungnahme zum EU-Fitness-Check

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23.07.2018

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat auf das Konsultationspapier der Europäischen Kommission "Fitness-Check des EU-Rahmens für die Berichterstattung durch Unternehmen" reagiert. Das IDW spricht sich in seiner Stellungnahme vor allem gegen die Schaffung der Möglichkeit von Carve-ins im Zuge des Übernahmeprozesses aus.

Vielmehr ist das IDW der Meinung, dass europäische Bedenken und Wünsche in den offiziellen Konsultationsprozess eingebracht werden sollten. Im Begleitschreiben mit zusätzlichen Anmerkungen zu einzelnen Fragen heißt es:

Die Kernfrage lautet aus unserer Sicht: Besteht der Wunsch nach einheitlichen internationalen Rechnungslegungsstandards (insbesondere den vom IASB veröffentlichten IFRS) oder nicht? Die Vorteile der IFRS sind bekannt: erhöhte Transparenz und bessere Vergleichbarkeit von Abschlüssen innerhalb und zwischen Branchen und Ländern, geringere Kapitalkosten, geringere Kosten für die Erstellung von Abschlüssen für multinationale Unternehmen etc. Darüber hinaus hat die Kommission selbst Hinweise auf verbesserte Kapitalmarktergebnisse gefunden, d.h. höhere Liquidität, mehr grenzüberschreitende Transaktionen, leichterer Zugang zu Kapital auf EU- und globaler Ebene, besserer Anlegerschutz und Aufrechterhaltung des Anlegervertrauens. [...] Sieht sich EU-Kommission jedoch den IFRS verpflichtet, müssen Vorschläge und Empfehlungen zu spezifischen Anforderungen innerhalb der Standards im Rahmen des offiziellen Standardsetzungs- bzw. Konsultationsprozesses des internationalen Standardsetzers berücksichtigt werden.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme über die Presseerklärung auf der Internetseite des IDW herunterladen (erste Verknüpfung ausgefüllter Fragebogen, zweite Verknüpfung Begleitschreiben mit zusätzlichen Anmerkungen zu einzelnen Fragen).

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