WPK fordert zu Teilnahme am Fitness-Check zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen in der EU auf

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11.07.2018

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat eine Presseerklärung veröffentlicht, in der sie zur Teilnahme an der EU-Konsultation zur öffentlichen Finanzberichterstattung von Unternehmen auffordert.

Dabei weist die WPK auf Aspekte der Konsultation hin, die sie kritisch sieht und die auf jeden Fall noch bis zum 21. Juli 2018 kommentiert werden sollten:

Insbesondere die Überlegungen zur Schaffung eigenständiger EU-Rechnungslegungsstandards („EU-IFRS“) würden mit erheblichen finanziellen und personellen Aufwendungen sowie einer Beeinträchtigung der außereuropäischen Vergleichbarkeit einhergehen und werden daher von der WPK kritisch gesehen.

Zur Presseerklärung auf der Internetseite der WPK gelangen Sie hier.

 

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