Juli

Accountancy Europe antwortet auf den EU-Fitness-Check zur Finanzberichterstattung

17.07.2018

Accountancy Europe hat auf das Konsultationspapier der Europäischen Kommission "Fitness-Check des EU-Rahmens für die Berichterstattung durch Unternehmen" reagiert. In der Antwort wird zwar die Legitimität der Bedenken der Kommission in Bezug auf Nachhaltigkeit und langfristige Investitionen uneingeschränkt anerkannt, doch ist Accountancy Europe nicht davon überzeugt, dass zusätzliche Änderungen an den IFRS diese Bedenken ausräumen würden.

Wie bereits berichtet scheint das Dokument seltsam gegen die Anwendung der IFRS wie vom IASB herausgegeben eingenommen zu sein und fragt beispielsweise, ob europäischen börsennotierten Unternehmen mit der verpflichtenden Anwendung der IFRS noch am besten gedient sei oder ob die Europäische Kommission die Befugnis erhalten sollte, die IFRS bei der Übernahme für die Anwendung in Europa zu ändern. Vor solchen Änderungen warnt Accountancy Europe ausdrücklich. Im Antwortschreiben heißt es:

Es ist nach wie vor angemessen, dass die IAS-Verordnung die Kommission daran hindert, den Inhalt der IFRS zu ändern. Wir fordern große Vorsicht, wenn es der EU gestattet wird, bestimmte Aspekte der vom IASB veröffentlichten IFRS-Standards zu ändern ("Carve-in"), bevor sie in EU-Recht umgesetzt werden.

Die Gründe, die in der Antwort genannt werden, sind:

  • Angst vor einem unkontrollierbaren und unvorhersehbaren Trend, der zu EU-IFRS führen würde;
  • eine Isolierung der EU von den globalen Kapitalmärkten würde Investitionen (einschließlich langfristiger Investitionen) behindern, Verwirrung stiften und die Kapitalkosten erhöhen;
  • Bedenken hinsichtlich der aktuellen Situation ausländischer privater Emittenten in den USA;
  • Verringerung des Einflusses der EU auf den internationalen Standardsetzer, was wiederum die Herausgabe von internationalen Standards, die nicht den EU-Übernahmekriterien entsprechen, wahrscheinlicher machen würde;
  • Verlust aller Vorteile, die sich aus der internationalen Vergleichbarkeit und Transparenz ergeben.

Als zusätzliche Punkte in Bezug auf die internationale Finanzberichterstattung stellt Accountancy Europe auch fest, dass börsennotierte Unternehmen ohne Tochtergesellschaften ebenfalls verpflichtet sein sollten, IFRS anzuwenden, die Möglichkeit der Anwendung von IFRS auf Unternehmensebene (nicht auf Ebene der Mitgliedstaaten) zur Verfügung stehen sollte, die EU-Übernahmekriterien nicht geändert werden sollten und das Rahmenkonzept des IASB für die Anwendung in der EU übernommen werden sollte.

Auf der Internetseite von Accountancy Europa haben Sie Zugang zum Antwortschreiben und dem ausgefüllten Fragebogen.

 

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

17.07.2018

Der IASB wird am 17. und 18. Juli 2018 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Der IASB wird neun Themen erörtern.

Dienstag, 17. Juli

Preisregulierte Geschäftsvorfälle

In dieser Sitzung wird der Board die Empfehlungen des Stabs zur Bewertung der im Rahmen des Modells erfassten regulatorischen Vermögenswerte sowie die ersten Ansichten des Stabs zu einem allgemeinen Ausweis- und Angabeziel für das Modell und mögliche Ausweisformate für die Darstellung der finanziellen Leistung erörtern.

Lageberichterstattung

Ziel dieser Sitzung ist es, über den aktuellen Stand des Projekts zu berichten. Am 10. Juli 2018 wurden die Mitglieder der Beratungsgruppe zur Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung bekanntgegeben. Der Entwurf eines überarbeiteten Leitliniendokuments wird derzeit für das Jahr 2020 angestrebt.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Der Stab wird mündlich über den aktuellen Stand des Projekts berichten.

Rahmenkonzept

In dieser Sitzung geht es darum, wann und wie sich Ersteller auf das neue Rahmenkonzept für die Unterstützung bei der Entwicklung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beziehen sollten. Das Papier enthält einige Analysen, aber keine Empfehlungen.

IFRS-Umsetzung

Der Board wird um Rückmeldung zu dem Vorschlag des IFRS Interpretations Committee gebeten, eng umrissene Änderungen an IAS 37 vorzuschlagen, um festzulegen, dass die "Kosten der Vertragserfüllung" die "Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen", beinhalten.

Im Januar 2018 hat der Board Warenanleihen und entsprechende Geschäftsvorfälle einschließlich Kryptowährungen erörtert. Der Stab empfiehlt dem Board, die Durchführbarkeit eines eng umrissenen Projekts für Warenanleihen zu prüfen. Er empfiehlt jedoch, dass der Board zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter an der Entwicklung eines Anlagestandards arbeitet. Er empfiehlt, dass das Interpretations Committee gebeten wird, zu prüfen, wie ein Unternehmen bestehende IFRS-Anforderungen auf Kryptowährungsbestände und ICOs anzuwenden hat.

Mittwoch, 18. Juli

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Der Board wird prüfen, wie er seine Arbeiten im Rahmen des Forschungsprojekts zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten fokussieren kann.

Angabeninitiative

Der Vorstand wird die Definition von "wesentlich" (1 Papier), die gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene (3 Papiere) und das Projekt zu Angabeprinzipien (3 Papiere) erörtern.

  • Der Stab empfiehlt dem Board, den Vorschlag zur Änderung der Definition des Begriffs "wesentlich" so zu finalisieren, dass die Änderungen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, in Kraft treten.
  • In Bezug auf die Leitlinien für den Board zur Erarbeitung von Angabevorschriften beziehen sich die Empfehlungen auf die Verwendung einer präskriptiven Sprache und auf Möglichkeiten zur Verbesserung der Konsistenz der Formulierung. Es gibt auch Empfehlungen, wie die Angabevorschriften innerhalb eines Standards zu organisieren sind. Der Stab empfiehlt dem Board, IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, zu nutzen, um den neuen Ansatz zu testen.
  • Der Stab empfiehlt dem Board, IAS 1:117 - 124 dahingehend zu ändern, dass die Unternehmen ihre wesentlichen Bilanzierung- und Bewertungsmethoden und nicht ihre bedeutenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden angeben, und entsprechende Leitlinien und Beispiele für die Aufnahme in das Leitliniendokument zur Wesentlichkeit zu entwickeln.
  • Der Stab empfiehlt dem Board, keine Anforderungen an IFRS-Informationen außerhalb des Abschlusses oder an Nicht-IFRS-Informationen innerhalb des Abschlusses zu entwickeln.
  • Der Stab empfiehlt, dass der Board bei der Entwicklung und Ausarbeitung von Angabezielen und -vorschriften relevante Überlegungen in die Leitlinien Board einbezieht, aber die allgemeineren Auswirkungen der technologischen Entwicklungen auf die Finanzberichterstattung als Teil der Technologieinitiative der IFRS-Stiftung erwägt.

Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen

In dieser Sitzung soll der Board über den Stand seines Entwurfs ED/2017/5 Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8) informiert werden. Während einige Stellungnahmen zum Entwurf besagten, die vorgeschlagenen Änderungen die Klarheit verbessern würden, stellten andere in Frage, ob der Nutzen der Fertigstellung der vorgeschlagenen Änderungen die Kosten dafür überwiegen würde. Der Stab hat sich mit ASAF beraten und wird in einem nächsten Schritt den Rat des IFRS Interpretations Committee einholen.

Aktuelle Informationen der Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (EEG)

Die Sitzung endet mit einem Bericht über die letzte Sitzung der Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (EEG) des IASB.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Entwurf einer DRSC-Interpretation veröffentlicht

16.07.2018

Das DRSC hat heute den Entwurf einer 'DRSC Interpretation (IFRS) Nr. 1 Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS (E-DRSC Interpretation 1)' zwecks öffentlicher Konsultation veröffentlicht.

Gegenstand dieses Interpretationsentwurfs ist die Bilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO, die sich auf tatsächliche Ertragsteuern i.S.d. IAS 12.5 beziehen (ertragsteuerliche Nebenleistungen), in einem Abschluss, der nach den IFRS aufgestellt wurde, wie sie in der EU anzuwenden sind.

Im Entwurf werden die Anwendung von IAS 37 auf die steuerliche Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO vorgeschlagen sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Ansatz, Bewertung und Ausweis steuerlicher Nebenleistungen aufgezeigt.

Zudem wird klargestellt, dass eine bislang davon abweichende Handhabung durch ein Unternehmen keine fehlerhafte Anwendung der Standards, sondern ein Methodenwechsel nach IAS 8 darstellt.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 31. August 2018 schriftlich beim DRSC eingereicht werden. Zugang zum Entwurf der Interpretation auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter erarbeitet, in dem der Entwurf des DRSC näher erläutert wird.

Das International Forum of Accounting Standard Setters (IFASS) hat auf seiner Sitzung am 2. und 3. März 2017 in Taipeh das Problem diskutiert, dass es möglicherweise lokale Interpretationen von IFRS auf nationaler Ebene gibt, die anderen Standardsetzern (und dem IASB) nicht bekannt sind. Dies kann darauf zurückzuführen sein, dass es Probleme oder Fachwissen gibt, die/das nur in bestimmten Rechtskreisen vorliegen. Das DRSC hat nun seinen ersten IFRS-Interpretationsentwurf herausgegeben, der auch in englischer Sprache zur Verfügung gestellt wird, nachdem auch die IFRS-Stiftung um Stellungnahme gebeten wurde. Die Interpretation wurde nach einer negativen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee zu einem Thema entwickelt, bei dem in Deutschland Abweichungen in der Praxis zu beobachten sind.

IASB beginnt Serie von Webcasts zum Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital

16.07.2018

Der IASB hat am 28. Juni 2018 ein umfassendes Diskussionspapier DP/2018/1 'Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital' veröffentlicht. Er hat jetzt den ersten Webcast in einer ganzen Reihe freigeschaltet, mit der Adressatengruppen geholfen werden soll, ihre Stellungnahmen zum Diskussionspapier zu erarbeiten.

Der erste Webcast bietet einen elfminütigen Überblick über das Diskussionspapier. Er ist hier zugänglich.

Die weiteren Webcasts der Serie sollen folgenden Themen gewidmet sein:

  • der vom Board bevorzugte Ansatz und die Klassifizierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten;
  • Klassifizierung von Derivaten auf das eigene Eigenkapital;
  • Klassifizierung von zusammengesetzten Instrumenten und Rücknahmeverpflichtungen;
  • Ausweis von Eigenkapitalinstrumenten; und
  • Ausweis von finanziellen Verbindlichkeiten.

Newsletter zur Auswirkung von Kryptowährungen auf die Finanzberichterstattung

16.07.2018

Die Idee einer virtuellen Währung, die keine Verbindung zu einer Gerichtsbarkeit hat und die in einem öffentlichen Netzwerk existiert, das auf Computern betrieben wird, die von einer Vielzahl von Einzelpersonen bedient werden, war nichts, was bei der Entwicklung der aktuellen Rechnungslegungsvorschriften des International Accounting Standards Board (IASB) erwartet wurde.

Das IFRS Global Office von Deloitte hat deshalb einen Thinking allowed-Newsletter erarbeitet, der einige Beobachtungen über Kryptowährungen und die aktuellen Rechnungslegungsvorschriften für diejenigen bietet, die Kryptowährungen ausgeben, erwerben oder halten.

Zugang zu dem englischsprachigen Newsletter haben Sie hier.

DRSC-Quartalsbericht zum zweiten Quartal 2018 mit Beiträgen zur Festveranstaltung

16.07.2018

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 2. Quartal 2018, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRSIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der Bericht bietet dieses Mal zwei Beiträge zum 20-jährigen Bestehen des DRSC, einen Rückblick des DRSC auf die Veranstaltung sowie einen Kommentar zur Arbeit des DRSC über die Jahre hinweg von Dr. Liesel Knorr, der ehemaligen Präsidentin des DRSC und jetzigen IFASS-Vorsitzenden.

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Papiere für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses

14.07.2018

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 23. und 24. Juli 2018 in Berlin tagen. Die Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

Während seiner 68. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. (Die noch fehlende Papiere sollen in Kürze folgen.)

Unterstützungsmaterial zu IFRS 17 in Bezug auf gehaltene Rückversicherungsverträge

13.07.2018

Der IASB hat einen Leitfaden für Rückversicherungsverträge und ein einfaches Beispiel für einen Rückversicherungsvertrag zur Unterstützung der Umsetzung von IFRS 17 'Versicherungsverträge' veröffentlicht.

Der Leitfaden (24 Seiten) enthält Einblicke aus den Diskussionen der Transition Resource Group zu IFRS 17 und das einfache Beispiel eines gehaltenen Rückversicherungsvertrags zeigt die Anwendung der Vorschriften auf eine Gruppe von zugrunde liegenden Versicherungsverträgen und auf einen gehaltenen Rückversicherungsvertrag, der eine anteilige Deckung für diese Gruppe von zugrunde liegenden Versicherungsverträgen bietet.

Die neuen Materialien sind auf der Internetseite des IASB abrufbar:

 

EFRAG sucht neue TEG-Mitglieder

13.07.2018

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ruft zu Bewerbungen für ihren Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) auf.

Sieben der sechzehn Mitglieder von TEG erreichen das Ende ihrer derzeitigen Amtszeit am 31. März 2019 und drei der Länderverbindungsmitglieder das Ende ihrer derzeitigen Amtszeit am 30. November 2018. Obwohl alle Mitglieder wiederberufen werden können, begrüßt die EFRAG ausdrücklich alle Bewerbungen und sucht insbesondere Kandidaten mit Adressaten-, Ersteller- und akademischem Hintergrund.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

ASBJ und EFRAG halten gemeinsame Sitzung ab

12.07.2018

Am 11. Juli 2018 fand in Brüssel eine gemeinsame Sitzung von Vertretern des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) statt. Die Sitzung war die vierte gemeinsame Sitzung der beiden Gremien.

ASBJ und EFRAG tauschten sich über ihre Standardsetzungsaktivitäten und Forschungsprojekte aus (Pensionspläne, alternative Bewertungen von Eigenkapitalinstrumenten, virtuelle Währungen sowie Geschäfts- oder Firmenwerte) sowie über die Forschungsprojekte des IASB zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital, primären Abschlussbestandteilen und Angabeprinzipien.

Die beiden Gremien haben nach der Sitzung eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die Sie auf der Internetseite des ASBJ einsehen können.

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