Eine neue AFRAC-Stellungnahme, Anpassung weiterer Stellungnahmen

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29.06.2018

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine neue AFRAC-Stellungnahme 32 'Umsatzrealisierung: Vereinbarkeit der Bestimmungen des IFRS 15 mit den Grundsätzen des UGB' herausgegeben. Außerdem wurden sieben bestehende AFRAC-Stellungnahmen an neue gesetzliche Vorschriften angepasst.

AFRAC-Stellungnahme 32 befasst sich mit den Grundsätzen der unternehmensrechtlichen Umsatzrealisierung und behandelt Fragen, die bei Unternehmen, welche ihren Konzernabschluss nach den IFRS aufstellen oder in einen nach den IFRS aufgestellten Konzernabschluss einbezogen werden und ihren Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) aufstellen, auftreten können. Weiterführende Informationen finden Sie hier auf der Internetseite von AFRAC.

Die Überarbeitung der bestehenden Stellungnahmen wurden notwendig, weil zum 3. Januar 2018 das Börsegesetz 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 in Kraft getreten sind. Einzelheiten finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von AFRAC.

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