Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen neue ASAF-Mitglieder, veröffentlichen Ergebnisse der Überprüfung von ASAF

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11.06.2018

Die IFRS-Stiftung ruft die nationalen Standardsetzer und regionalen Standardsetzervereinigungen dazu auf, Mitglieder des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) zu werden. Außerdem hat die IFRS-Stiftung einen Bericht zur Berücksichtigung der Ergebnisse der Überprüfung von ASAF im Jahr 2018 veröffentlicht.

ASAF wurde 2013 gegründet, um die Beziehungen des IASB mit der globalen Gemeinde der nationalen Standardsetzer und ihrer regionalen Gruppierungen zu formalisieren und zu vereinfachen und zu helfen, wichtige regionale Perspektiven in die fachliche Arbeit des IASB einfließen zu lassen. Allgemein bietet das ASAF fachliche Beratung zu aktuellen Themen der Standardsetzung.

Das ASAF setzt sich aus 12 Mitgliedern und einem nicht stimmberechtigten Vorsitzenden (der Vorsitzende des IASB oder der stellvertretende Vorsitzende des IASB) zusammen. Die geografische Verteilung der Mitglieder ist wie folgt vorgeschrieben:

  • Afrika: 1 Mitglied
  • Nord-, Mittel- und Südamerika: 3 Mitglieder
  • Asiatisch-pazifischer Raum: 3 Mitglieder
  • Europa (einschließlich Nicht-EU-Mitgliedern): 3 Mitglieder
  • frei zu vergebende Sitze*: 2 Mitglieder

* unter Wahrung der geografischen Balance.

Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2018. Die neuen Mitglieder von ASAF werden für die Zeit von November 2018 bis 2021 berufen (d.h. die derzeitigen Mitglieder des IASB werden bis einschließlich Oktobersitzung ihre Verantwortung wahrnehmen).

Die IFRS-Stiftung außerdem eine Zusammenfassung der im Rahmen der Überprüfung erhaltenen Rückmeldungen und einen Bericht über deren Berücksichtigung veröffentlicht. Die ASAF-Satzung wurde in Teilen aktualisiert.

Die folgenden Punkte wurden im Rahmen der Überprüfung adressiert:

  • Wirksamkeit der Beziehung zwischen ASAF und Board. Das Rückmeldungen zeigten, dass die Befragten die Verbesserungen bei der Rückkopplung zwischen IASB und der ASAF seit der Überprüfung im Jahr 2015 anerkennen.
  • Reduzierung der Anzahl der Sitzungen. Einige Befragte schlugen vor, die Anzahl der Sitzungen pro Jahr von vier auf drei zu reduzieren, wenn eine vollständige zweitägige Tagesordnung nicht garantiert werden kann. Die Treuhänder haben beschlossen, den Zeitplan von vier Sitzungen pro Jahr beizubehalten, hat aber die Satzung dahingehend geändert, dass eine ASAF-Sitzung pro Jahr per Videokonferenz abgehalten werden kann.
  • Aufnahme der verpflichtenden ASAF-Konsultation in das Handbuch für den Konsultationsprozess auf Aufnahme von ASAF selbst in die Satzung der Stiftung. Die Treuhänder haben beschlossen, die Konsultation mit der ASAF nicht als zwingenden Schritt des Konsultationsprozesses aufzunehmen und auch keinen zwingenden Grund für eine Änderung der Verfassung gefunden.
  • Überprüfungen von ASAF. Die Treuhänder sind zu dem Schluss gekommen, dass eine formelle, alle drei Jahre stattfindende Überprüfung von ASAF nicht mehr erforderlich ist und wird die Satzung von ASAF entsprechend anpassen. Wenn die Treuhänder zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft der Ansicht sind, dass eine formelle Überprüfung erforderlich ist, werden sie eine solche einleiten.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

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