Antworten des DRSC auf den Fitness-Check zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen in der EU

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18.06.2018

Am 15. Juni 2018 haben die beiden Fachausschüsse des DRSC ihre Beratungen zur Konsultation der Europäischen Kommission „Fitness-Check des EU-Rahmens für die Berichterstattung durch Unternehmen“ abgeschlossen. Ihre Antworten auf die im Konsultationsdokument gestellten Fragen nebst Zusammenfassung sind bereits verfügbar, über die endgültige Antwort des DRSC an die EU-Kommission wird allerdings der Verwaltungsrat des DRSC auf seiner Sitzung am 2. Juli 2018 beraten.

Auch wenn die Fachausschüsse der Eignungsprüfung im Grundsatz positiv gegenüberstehen, geben ihnen einige Elemente dieser Konsultation Anlass zu Kritik. So sei z.B. die erneute Befassung mit der IAS-Verordnung – wenige Jahre nach der letzten Evaluation – nicht nachvollziehbar. Die Fachausschüsse sprechen sich ausdrücklich gegen einen Indossierungsprozess aus, der Änderungen an verabschiedeten IFRS für den europäischen Rechtsraum zulässt.

Weiterhin sollte die EU aufsichtsrechtliche Offenlegungsvorschriften überdenken, um bestehende Überschneidungen und Doppelanforderungen mit den Rechnungslegungsvorschriften zu beseitigen. Kritisiert wird auch, dass die Kommission die Level-2- und Level-3-Vorschriften nicht in den Fitness-Check einbezieht, denn gerade hier sind Widersprüche und Inkohärenzen anzutreffen. Die Fachausschüsse warnen die EU-Kommission außerdem vor vorschnellen Regulierungsaktivitäten betreffend die Bankbilanzrichtlinie und Versicherungsbilanzrichtlinie sowie die CSR-Berichterstattung.

Die vollständigen Antworten der Fachausschüsse können Sie hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

In der begleitenden Presseerklärung weist das DRSC auch darauf hin, dass es begrüßenswert wäre, wenn sich zahlreiche Organisationen an der Konsultation beteiligten.

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