DRSC-Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 8
27.06.2018
Der International Accounting Standards Board (IASB) hatte im März 2018 den Entwurf ED/2018/1 'Änderungen von Rechnungslegungsmethoden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8)' herausgegeben, in dem es insbesondere um Änderungen von Rechnungslegungsmethoden geht, die aus Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committees (IFRS IC) resultieren. Das DRSC hat zu diesem Entwurf nun Stellung genommen und äußert sich kritisch dazu, dass sich die Vorschläge des IASB auf freiwillige Änderungen mit Bezug auf Agendaentscheidungen des IFRS IC beschränken.
Das DRSC begrüßt in seiner Stellungnahme zum Entwurf ED/2018/1 zwar den Vorschlag des IASB, die Hürde für die Pflicht der rückwirkenden Anwendung von freiwilligen Änderungen einer Bilanzierungsmethode unter bestimmten Voraussetzungen abzusenken. Eine solche Absenkung könne aber nicht auf freiwillige Änderungen mit Bezug auf Agendaentscheidungen des IFRS IC beschränkt sein. Eine solche Differenzierung sei willkürlich und würde die Komplexität der IFRS-Regelungen erhöhen.
Die englischsprachige Stellungnahme gegenüber dem IASB sowie die entsprechende Presseerklärung können auf der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden.