DRSC-Stellungnahme zur vorläufigen IFRS IC-Entscheidung in Bezug auf "freiwillige" Steuerzahlungen

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26.06.2018

Das DRSC hat eine Stellungnahme an das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) adressiert und kommentiert darin die vorläufige Entscheidung des IFRS IC in Bezug auf die Bilanzierung von "freiwilligen" Steuerzahlungen.

In seinen Sitzungen im März und Mai 2018 hat sich das IFRS IC mit der Bilanzierung von „freiwilligen Zahlungen“ von Steuern befasst, die keine Ertragsteuern sind und hierzu im Mai 2018 eine vorläufige Agendaentscheidung veröffentlicht. Im Hinblick auf den anzuwendenden IFRS Standard kam das IFRS IC dabei zu dem Schluss, dass im vorliegenden Fall die Steuervorauszahlung zum Ansatz eines Vermögenswerts auf Basis des Rahmenkonzepts führt. Das DRSC sieht dies kritisch, da dieser Vorgehensweise Annahmen zu Grunde liegen, die das DRSC nicht teilt. Zudem seien die Aussagen des IFRS IC nicht allgemein gültig und es bedürften auch andere Fälle von freiwilligen Zahlungen (Vorauszahlungen, Überzahlungen etc.) einer Klarstellung.

Die entsprechende Presseerklärung und die englischsprachige Stellungnahme des DRSC können Sie auf der Internetseite des DRSC finden.

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