IDW Rechnungslegungsweis zu Anhangangaben zu bestimmten Finanzinstrumenten
22.06.2018
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in seiner 252. Sitzung in Reaktion auf die Änderung von (Konzern-)Anhangangabevorschriften durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz eine überarbeitete Fassung des 'IDW Rechnungslegungsweises: Anhangangaben nach § 285 Nr. 18 bis 20 HGB zu bestimmten Finanzinstrumenten (IDW RH HFA 1.005)' verabschiedet.
In den Rechnungslegungshinweis wurde u.a. ein neuer Abschnitt eingefügt, der sich mit der Auslegung des geänderten § 285 Nr. 20 HGB (Anhangangaben zu Finanzinstrumenten, die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet sind) befasst. Folgeänderungen waren in den Ausführungen zu § 285 Nr. 19 HGB (Anhangangaben zu derivativen Finanzinstrumenten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert sind) erforderlich.
Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IDW.