Tagesordnung für die Junisitzung des IFRS Interpretations Committee

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05.06.2018

Das IFRS Interpretations Committee tagt am Dienstag, den 12. Juni 2018 in London. Das Committee wird sieben Themen erörtern, darunter zwei neue Bitten um Klarstellung.

Finalisierung einer Agendaentscheidung

Der Stab empfiehlt dem Ausschuss, eine vorläufige Agendaentscheidung in Bezug auf die Klassifizierung von kurzfristigen Darlehen und Kreditfazilitäten und die Frage, ob eine stets überzogene kurzfristige Bankvereinbarung als Bestandteil der liquiden Mittel qualifizieren werden kann, zu finalisieren

Fortsetzung von Erörterungen

Der Ausschuss wird seine Beratungen zu drei Themen fortsetzen.

IAS 12 Ertragsteuern: Latente Steuern - Steuerwert von Vermögenswerten und Schulden. Der Stab empfiehlt eine Änderung von IAS 12, um den Anwendungsbereich der Erstanwendungsbefreiung so einzuschränken, dass sie nicht für Transaktionen gilt, die zu abzugsfähigen und zu versteuernden temporären Differenzen führen, sodass ein Unternehmen einen latenten Steueranspruch und eine latente Steuerschuld in gleicher Höhe in Bezug auf diese temporären Differenzen ansetzt.

IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen: Die Bedeutung von "unvermeidbare Kosten". Der Stab empfiehlt, keine neuen Angabevorschriften hinzuzufügen und die vorgeschlagenen Änderungen nur auf Verträge anzuwenden, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung bestehen.

IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse: Devisenbeschränkungen. Der Stab empfiehlt dem Ausschuss, keine Interpretation zu entwickeln, sondern eine vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen, in dem die Verwendung eines geschätzten Schlusskurses unter diesen Umständen und die Wechselkurse zum Zeitpunkt der Transaktionen erörtert und auf die geltenden Angabevorschriften verwiesen wird.

Neue Sachverhalte

Es gibt zwei neue Sachverhalte, beide im Zusammenhang mit IAS 23. Der Ausschuss erhielt Einreichungen, in denen er gefragt wurde, ob:

  • bei der Bestimmung der Aufwendungen, auf die der Aktivierungssatz anzuwenden ist, ein Unternehmen die Aufwendungen für den qualifizierten Vermögenswert vor der Erlangung der allgemeinen Kreditaufnahme mit berücksichtigt, wenn dem Unternehmen Aufwendung für den qualifizierten Vermögenswert sowohl vor als auch nach der Erlangung der allgemeinen Kreditaufnahme entstehen.
  • ein Unternehmen die Aktivierung von Fremdkapitalkosten für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erschließung von Grundstücken einstellt, sobald es mit dem Bau des Gebäudes auf dem Grundstück beginnt, oderweiterhin Fremdkapitalkosten im Zusammenhang mit der Erschließung von Grundstücken aktiviert, während es das Gebäude errichtet.

Der Stab empfiehlt dem Ausschuss, keinen dieser Punkte auf die Agenda zu nehmen, da IAS 23 eine angemessene Grundlage für die Festlegung der sachgerechten Bialnzierung bietet.

Rat des Committee an den Board

Im Juni 2017 veröffentlichte der Board den Entwurf Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 16). Der Stab ist besorgt, dass die Rückmeldungen in den eingegangenen Stellungnahmen darauf hindeuten, dass die vorgeschlagenen Änderungen zwar die Verringerung der Abweichungen in der Praxis in Bezug auf die Berichterstattung über die Verkaufserlöse bringen könnte, gleichzeitig aber zu neuen Abweichungen bei den Kosten führen könnten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Der Stab bittet um Rückmeldung vom Ausschuss, wie er bei diesem Projekt am besten vorgehen sollen.

Aktueller Stand der Arbeiten

Es gibt drei weitere Themen, die bei dieser Sitzung nicht diskutiert werden, sowie ein neues Thema, das vom Stab noch analysiert wird.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

Zugehörige Themen

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