Newsletter zu im Zuge der Erstanwendung neuer Standards erforderlichen Angaben im Zwischenabschluss
06.06.2018
Sowohl IFRS 9 'Finanzinstrumente' als auch IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Für zahlreiche Unternehmen wird der erste Abschluss, in dem die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung dieser bedeutsamen Standards zum Tragen kommen, ein Zwischenabschluss für das erste Halbjahr 2018 sein. Zudem ist zeitgleich eine vorzeitige Anwendung des IFRS 16 'Leasingverhältnisse' zulässig.