Juni

Tagesordnung für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses

27.06.2018

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 23. und 24. Juli 2018 in Berlin tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 68. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Anmeldeinformationen für Beobachter sind hier verfügbar.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Juni

27.06.2018

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Juni 2018.

Wie bereits berichtet, war im Juni 2018 die folgenden Entwicklung zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem eine Zusammenfassung der EFRAG-TEG Sitzung im Juni 2018.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen. 

CFA-Institut und IFRS-Stiftung diskutieren den Einfluss der Technologie auf Finanzinformationen

26.06.2018

Am 5. Juni 2018 veranstalteten das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA Institut) und die IFRS-Stiftung eine gemeinsame Investorenveranstaltung in London, bei der die Bedeutung von Finanzinformationen im Lichte der aktuellen technologischen Entwicklungen diskutiert wurde.

Das Panel diskutierte, wie technologische Entwicklungen in der Datenerhebung und -analyse eine Ära systematischer Investitionen geschaffen haben, die vergangene Preiskorrelationen aufspüren und zukünftige Preisänderungen vorhersagen können. Darüber hinaus unterstützen die technologischen Entwicklungen in der KI Wirtschaftsprüfer, indem sie Anomalien aufzeigen, die möglicherweise untersucht werden müssen. Des Weiteren eliminiert die Automatisierung einiger Aufgaben einen Teil der menschlichen Fehler, die bei der Datenerfassung auftreten.

Zu den Ängsten vor technologischen Fortschritten, die das Panel diskutierte, gehörten Preisabstürze von Börsen innerhalb der hochautomatisierten Handelsumgebung, der Verlust von Arbeitsplätzen durch Automatisierung und der Verlust von Skepsis bei den verwendeten Algorithmen (dem menschlichen Element).

Weitere Informationen können Sie den auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellten Mitschriften entnehmen.

IFRS-Stiftung ernennt zwei neue IFRS IC Mitglieder

26.06.2018

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Ernennung von zwei neuen Mitgliedern des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) bekannt gemacht. Es handelt sich um Guy Jones und Goro Kumagai, deren dreijährige Amtszeit am 1. Juli 2018 beginnen wird.

Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB entnehmen.

DRSC-Stellungnahme zur vorläufigen IFRS IC-Entscheidung in Bezug auf "freiwillige" Steuerzahlungen

26.06.2018

Das DRSC hat eine Stellungnahme an das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) adressiert und kommentiert darin die vorläufige Entscheidung des IFRS IC in Bezug auf die Bilanzierung von "freiwilligen" Steuerzahlungen.

In seinen Sitzungen im März und Mai 2018 hat sich das IFRS IC mit der Bilanzierung von „freiwilligen Zahlungen“ von Steuern befasst, die keine Ertragsteuern sind und hierzu im Mai 2018 eine vorläufige Agendaentscheidung veröffentlicht. Im Hinblick auf den anzuwendenden IFRS Standard kam das IFRS IC dabei zu dem Schluss, dass im vorliegenden Fall die Steuervorauszahlung zum Ansatz eines Vermögenswerts auf Basis des Rahmenkonzepts führt. Das DRSC sieht dies kritisch, da dieser Vorgehensweise Annahmen zu Grunde liegen, die das DRSC nicht teilt. Zudem seien die Aussagen des IFRS IC nicht allgemein gültig und es bedürften auch andere Fälle von freiwilligen Zahlungen (Vorauszahlungen, Überzahlungen etc.) einer Klarstellung.

Die entsprechende Presseerklärung und die englischsprachige Stellungnahme des DRSC können Sie auf der Internetseite des DRSC finden.

Ergebnisse der 37. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

25.06.2018

Der HGB-Fachausschuss hat am 15. Juni 2018 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 37. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB

22.06.2018

Im Nachgang der Junisitzung des IASB haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Aus dem aktualisierten Arbeitsprogramm wird ersichtlich, dass der IASB nächste Woche sein Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital veröffentlichen wird.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 25. Mai 2018. Die bedeutendste Änderung ist eine, die nicht vorgenommen wurde.

Forschungsprojekte

  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital — Im Arbeitsprogramm heißt es weiterhin, dass ein Diskussionspapier im "Juni 2018" herausgegeben werden soll. Da der Monat bereits recht weit fortgeschritten ist, ist dies als "nächste Woche" zu lesen.

Standardpflege

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen zum 25. Mai 2018 und zum 22. Juni 2018 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

IDW Rechnungslegungsweis zu Anhangangaben zu bestimmten Finanzinstrumenten

22.06.2018

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in seiner 252. Sitzung in Reaktion auf die Änderung von (Konzern-)Anhangangabevorschriften durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz eine überarbeitete Fassung des 'IDW Rechnungslegungsweises: Anhangangaben nach § 285 Nr. 18 bis 20 HGB zu bestimmten Finanzinstrumenten (IDW RH HFA 1.005)' verabschiedet.

In den Rechnungslegungshinweis wurde u.a. ein neuer Abschnitt eingefügt, der sich mit der Auslegung des geänderten § 285 Nr. 20 HGB (Anhangangaben zu Finanzinstrumenten, die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet sind) befasst. Folgeänderungen waren in den Ausführungen zu § 285 Nr. 19 HGB (Anhangangaben zu derivativen Finanzinstrumenten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert sind) erforderlich.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IDW.

Bericht des Rechnungslegungslabors des britischen FRC zum Berichten von Erfolgskennzahlen

22.06.2018

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat einen neuen Bericht seines 'Rechnungslegungslabors' veröffentlicht, der ein Rahmenkonzept und eine Reihe von Fragen beinhaltet, die Unternehmen und ihre Vorstände bei der Entscheidung darüber, wie sie über ihre Leistungen berichten, berücksichtigen müssen.

Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass Anleger Unternehmen zunehmend auffordern, die Art und Weise, wie sie ihre Erfolgskennzahlen berichten, zu überdenken. Die von den Unternehmen für die Berichterstattung über ihre Erfolge gewählten Kennzahlen sollten sich klar an den strategischen Zielen des Unternehmens orientieren, in ihrer Berechnung transparent sein und ausreichende Informationen liefern, die einen Vergleich mit den Ergebnissen der Vorjahre ermöglichen.

Die Fragen, die berücksichtigt werden sollten, wenn entschieden wird, wie sie über Erfolge berichtet werden soll, sind fünf Prinzipien zugeordnet:

  • Einklang von Strategie und Berichterstattung,
  • Transparenz,
  • Kontextualisierung der Kennzahlen,
  • Verlässlichkeit und
  • Konsistenz.

Der Bericht stützt sich auf die von der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) im Oktober 2015 herausgegebenen Leitlinien für alternative Profitkennzahlen, bietet jedoch eine Anlegerperspektive für die Berichterstattung über alle Arten von Kennzahlen, sodass auch umfassendere Kennzahlen abgedeckt werden, die nicht in den Leitlinien der ESMA enthalten sind.

Der englischsprachige Bericht steht Ihnen auf der Internetseite des FRC zur Verfügung.

IDW-Positionspapier zur Zukunft der externen Berichterstattung

22.06.2018

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ein Positionspapier 'Trendwatch: Zukunft der Berichterstattung' veröffentlicht.

Das Papier ist Entwicklungspotenzialen der externen Berichterstattung gewidmet und enthält unter anderem folgende Kernaussagen zur möglichen Weiterentwicklung:

  • Verlässliche und aussagekräftige Rechnungslegung ist wesentlicher Bestandteil guter Corporate Governance.
  • Dass die gegenwärtige Berichterstattung als zu komplex, vergangenheitsorientiert und überlastet wahrgenommen wird, kann zu einem Bedeutungsverlust führen.
  • Unternehmen könnten schon heute ihre Berichterstattung innerhalb des geltenden Rechtsrahmens verbessern.
  • Man könnte den Abschluss um eine Planungsdarstellung zentraler Posten der Gewinn- und Verlustrechnung für die kommenden drei bis fünf Jahre ergänzen.
  • Eine Aktivierungspflicht für selbst geschaffenes immaterielles Vermögen könnte helfen, die Marktwert-Buchwert-Lücke zu verringern.
  • Der Lagebericht mit Hilfe des Rahmenkonzepts für die integrierte internationale Berichterstattung weiterentwickelt werden.
  • Berichte von unterschiedlichem Detaillierungsgrad in Abhängigkeit der Adressaten könnten erwogen werden.

Das IDW sieht außerdem die derzeitigen Ansätze, gesellschaftlich gewünschte Entwicklungen durch Einführung von immer weiteren Berichtspflichten steuern zu wollen, als nicht sinnvoll an.

Zum vollständigen Positionspapier auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

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