Juni

Antworten des DRSC auf den Fitness-Check zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen in der EU

18.06.2018

Am 15. Juni 2018 haben die beiden Fachausschüsse des DRSC ihre Beratungen zur Konsultation der Europäischen Kommission „Fitness-Check des EU-Rahmens für die Berichterstattung durch Unternehmen“ abgeschlossen. Ihre Antworten auf die im Konsultationsdokument gestellten Fragen nebst Zusammenfassung sind bereits verfügbar, über die endgültige Antwort des DRSC an die EU-Kommission wird allerdings der Verwaltungsrat des DRSC auf seiner Sitzung am 2. Juli 2018 beraten.

Auch wenn die Fachausschüsse der Eignungsprüfung im Grundsatz positiv gegenüberstehen, geben ihnen einige Elemente dieser Konsultation Anlass zu Kritik. So sei z.B. die erneute Befassung mit der IAS-Verordnung – wenige Jahre nach der letzten Evaluation – nicht nachvollziehbar. Die Fachausschüsse sprechen sich ausdrücklich gegen einen Indossierungsprozess aus, der Änderungen an verabschiedeten IFRS für den europäischen Rechtsraum zulässt.

Weiterhin sollte die EU aufsichtsrechtliche Offenlegungsvorschriften überdenken, um bestehende Überschneidungen und Doppelanforderungen mit den Rechnungslegungsvorschriften zu beseitigen. Kritisiert wird auch, dass die Kommission die Level-2- und Level-3-Vorschriften nicht in den Fitness-Check einbezieht, denn gerade hier sind Widersprüche und Inkohärenzen anzutreffen. Die Fachausschüsse warnen die EU-Kommission außerdem vor vorschnellen Regulierungsaktivitäten betreffend die Bankbilanzrichtlinie und Versicherungsbilanzrichtlinie sowie die CSR-Berichterstattung.

Die vollständigen Antworten der Fachausschüsse können Sie hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

In der begleitenden Presseerklärung weist das DRSC auch darauf hin, dass es begrüßenswert wäre, wenn sich zahlreiche Organisationen an der Konsultation beteiligten.

Mitschnitte von derJunisitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

18.06.2018

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 15. Juni 2018 in Berlin getagt. Mitschnitte von der Sitzung sind jetzt verfügbar.

Während seiner 37. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

ASBJ schlägt vor, IFRS 16 unverändert als JMIS zu übernehmen

18.06.2018

Der ASBJ hat ein weiteres Paket von vorgeschlagenen Änderungen an Japan’s Modified International Standards (JMIS) veröffentlicht.

Dieses vorgeschlagene Paket von Änderungen umfasst IFRS 16 und Änderungen, die vom IASB zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. Dezember 2017 herausgegeben wurden. Die Übernahme von IFRS ist noch nicht abschließend erwogen.

Nach sorgfältiger Erwägung ist der ASBJ zu dem Schluss gekommen, dass in dieser Übernahmerunde keine 'Streichungen oder Änderungen' erforderlich sind, obwohl im Entwurf deutliche Bedenken in Bezug auf IFRS 16 zum Ausdruck gebracht werden. Es wird im Entwurf eine gewisse Enttäuschung zum Ausdruck gebracht, dass Bedenken aus Japan bei der Entwicklung des endgültigen Standards nicht berücksichtigt wurden, allerdings ist man der Meinung, dass dies nicht der richtige Zeitpunkt sei, um diese erneut anzubringen:

Anwender in Japan äußerten verschiedene Bedenken in Bezug auf IFRS 16. [...] Adressatengruppen aus anderen Rechtskreisen als Japan äußerten bei der Entwicklung von IFRS 16 ähnliche Bedenken, die der IASB zu einem gewissen Grad berücksichtigt hat. [...] Nach der Finalisierung von IFRS 16 wurde bisher kein wesentliches Problem aus anderen Rechtskreisen gemeldet, in denen die IFRS angewendet werden, so dass der IASB derzeit keine Überprüfung der Vorschriften IFRS 16 vorzuhaben scheint. Dementsprechend wäre es zum jetzigen Zeitpunkt, da sich die Unternehmen auf die Umsetzung des neuen Standards vorbereiten, schwierig, die oben genannten Bedenken zu äußern, um die globale Diskussion anzuregen.

Auf der Internetseite des ASBJ haben Sie Zugang zu allen einschlägigen Dokumenten (alle Dokumente in englischer Sprache verfügbar).

Ergebnisse der 72. Sitzung der Fachkommission Swiss GAAP FER

18.06.2018

Zu den Ergebnissen der 72. Sitzung der Kommission am 14. Juni 2018 wurde eine Medienmitteilung zur Verfügung gestellt.

Themen waren unter anderem die Verabschiedung von Swiss GAAP FER 40 „Rechnungslegung für Versicherungsunternehmen“ und das Überprüfungsverfahren für Swiss GAAP FER 30 „Konzernrechnung“. Die Medienmitteilung steht Ihnen auf der Internetseite der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung zur Verfügung.

AcSB veröffentlicht Entwurf eines Rahmenkonzepts für Erfolgskennzahlen

14.06.2018

Um die Relevanz von Finanzinformationen zu erhöhen, hat der kanadische Standardsetzer Accounting Standards Board (AcSB) ein Rahmenkonzept entwickelt, mit dem auf die Bedürfnisse der Adressatengruppen in Bezug auf von Unternehmen berichteten Erfolgskennzahlen eingegangen werden soll. Das Rahmenkonzept zielt darauf ab, die Entscheidungsnützlichkeit und Transparenz von Erfolgskennzahlen für die Adressaten zu erhöhen, wenn sich die Unternehmensleitung dafür entscheidet, diese außerhalb des Abschlusses zu berichten.

In das Rahmenkonzept einführend, weist der AcSB auf Bedenken hin, die häufig im Zusammenhang mit Erfolgskennzahlen genannt werden: (1) die Qualität der berichteten Erfolgskennzahlen; (2) der Mangel an Konsistenz, Transparenz und Vergleichbarkeit der von Periode zu Periode berichteten Erfolgskennzahlen; (3) die "Erwartungslücke" in Bezug auf die Governance-Praktiken der Unternehmen hinsichtlich der Entwicklung und Berichterstattung von Erfolgskennzahlen und der Frage, ob diese Kennzahlen geprüft werden; und (4) der Mangel an Leitlinien für die Entwicklung und Berichterstattung von Erfolgskennzahlen, die normalerweise keiner Prüfung unterliegen. Das Rahmenkonzept soll daher als Orientierungshilfe für folgende Gruppen dienen:

  • die Unternehmensleitung bei der Entwicklung von Erfolgskennzahlen und der Beurteilung, wie sie wirksam finanzielle und nichtfinanzielle Erfolgskennzahlen berichten kann;
  • Vorstand, Aufsichtsrat und andere Parteien bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung in Bezug auf die Beurteilung der Prozesse und der Berichterstattung über die Erfolgskennzahlen durch die Unternehmensleitung; und
  • Investoren, Kreditgeber, Gläubiger und andere Parteien, die Ressourcen zur Verfügung stellen, in ihren Erwartungen und der Beurteilung der Einhaltung des Rahmenkonzepts als Teil der Beschaffung der benötigten Informationen.

Das Rahmenkonzept ist für börsennotierte Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Privatunternehmen und Pensionspläne bestimmt und kann auf finanzielle, nichtfinanzielle oder betriebliche Erfolgskennzahlen angewendet werden, die getrennt von einem nach Rechnungslegungsgrundsätzen erstellten Abschluss (einschließlich Anhangangaben) ausgewiesen werden und nicht Teil eines solchen sind. Es ist nicht für finanzielle Erfolgskennzahlen bestimmt, die in Übereinstimmung mit Rechnungslegungsgrundsätzen berichtet werden.

Im Rahmenkonzept wird festgehalten, dass eine qualitativ hochwertige Erfolgskennzahl dadurch gekennzeichnet ist, dass sie relevant ist und den realisierten Wert oder die Fähigkeit zur Wertschöpfung (einschließlich Vollständigkeit, Neutralität und Freiheit von wesentlichen Fehlern) getreu abbildet. Konsistenz, Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit, Zeitnähe und Verständlichkeit erhöhen den Entscheidungsnutzen einer Kennzahl zusätzlich. Eine Erfolgskennzahl und Informationen, die darüber berichtet werden, wären wesentlich, wenn eine falsche Angabe die Entscheidungen beeinflussen könnte, die Adressaten auf der Grundlage dieser Informationen über das Unternehmen treffen. Das Rahmenkonzept enthält auch einen Hinweis auf eine Kosten-Nutzen-Beschränkung.

Kernstück des Rahmenkonzepts ist ein Modell zur Entwicklung und Berichterstattung einer Erfolgskennzahl. Es wird als ein Fundament mit vier Säulen und einem Dach visualisiert, wobei das Fundament darin besteht, dass das Unternehmen seine Strategien, Absichten und Ziele prüft, um die wichtigsten Aktivitäten zu identifizieren, die es unternommen hat und unternehmen wird, um kurz- und langfristig Werte zu schöpfen. Daraus ergibt sich die Entscheidung, welche Informationen das Unternehmen zusätzlich zu den im Jahresabschluss ausgewiesenen Informationen extern berichten möchte. Auf diesem Fundament werden die Säulen errichtet:

  • Säule 1 – Auswahl einer relevanten Erfolgskennzahl, die eine getreue Abbildung gewährt
  • Säule 2 – Beurteilung der Wesentlichkeit und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Art und Größe des Unternehmens und der Komplexität seiner Tätigkeiten
  • Säule 3 – Entwicklung von Richtlinien, Kontrollen und Verfahren, um Konsistenz, Vergleichbarkeit, Verifizierbarkeit, Zeitnähe und Verständlichkeit zu gewährleisten
  • Säule 4 – Verstärkung durch Governance-Praktiken

Das Dach und der letzte Schritt im Prozess ist eine wirksame Kommunikation. Im Rahmenkonzept wird festgehalten, dass eine Erfolgskennzahl verständlich ist, wenn Informationen über sie klar und prägnant beschrieben und berichtet werden und eine transparente Angabe die Informationen liefert, die ein Adressat benötigt, um die Erfolgskennzahl zu verstehen.

Der Entwurf des Rahmenkonzept, der auch drei Anhänge mit Verweisen und Ressourcen, einem Überblick über das Rahmenkonzept sowie Überlegungen zu Angaben bietet, ist auf der Internetseite des AcSB verfügbar. Er wird durch eine kurze Befragung zu von Unternehmen berichteten Erfolgskennzahlen ergänzt. Stellungnahmen werden bis zum 1. Oktober 2018 erbeten.

Der AcSB bietet außerdem auf YouTube ein 18-minütiges Video an, in dem die AcSB-Vorsitzende Linda Mezon in den Entwurf des Rahmenkonzepts einführt.

Des Weiteren bietet der AcSB Feedback-Gespräche sowohl persönlich in ganz Kanada als auch virtuell im August und September an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Akademische Konferenz mit Eröffnungsvortrag und Podiumsdiskussion zur Zukunft der Unternehmensberichterstattung

13.06.2018

Die 13. International Conference on Accounting and Management Information Systems (AMIS 2018), die derzeit an der Wirtschaftsuniversität Bukarest stattfindet, begann heute mit einer Eröffnungsvortrag mit dem Titel 'Die Zukunft der Unternehmensberichterstattung - Die Sicht eines Standardsetzers auf Inhalte und Verbreitung', an die sich unmittelbar eine Podiumsdiskussion anschloss, in der einige der präsentierten Aussagen vertieft wurden.

Den Eröffnungsvortrag hielt Prof. Dr. Andreas Barckow, Präsident des DRSC und Vizepräsident von EFRAG. In seinem Vortrag zog er eine Bilanz der aktuellen Situation in der Finanzberichterstattung, der allgemeineren Unternehmensberichterstattung und der technologischen Aspekte.

Zu seinen Denkanstößen gehörten die Aussagen, dass es in der Finanzberichterstattung in Europa seit 2005 keine wesentlichen Entwicklungen gegeben habe, dass der gegenwärtige Ansatz weiterhin darin zu bestehen scheine, ein "produktionsorientiertes" Rechnungslegungsmodell auf eine zunehmend dienstleistungsorientierte Industrie anzuwenden (was die Verwendung von alternativen Finanzkennzahlen fördern könnte), und dass die Schwierigkeit, ein Problem zu adressieren, niemals eine Entschuldigung dafür sein sollte, es nicht anzugehen (dies wurde im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten gesagt). Prof. Barckow wies auch darauf hin, dass es zwar einen internationalen Rechnungslegungsstandardsetzer (IASB) gebe, dass aber bis zu 1.000 Organisationen im Bereich der allgemeineren Unternehmensberichterstattung tätig seien. Zur Technologie hielt er fest, dass das gegenwärtige Denken immer noch auf gedruckte Berichte fokussiert sei, was bedeute, die enormen Möglichkeiten zu ignorieren, die technologische Entwicklungen böten, mit denen beispielsweise Ideen wie den CORE & MORE-Ansatz zur Unternehmensberichterstattung realisiert werden könnten.

Die Podiumsdiskussion im Anschluss an die Eröffnungsrede wurde von Prof. Dr. Katherine Schipper von der Duke University moderiert. Podiumsteilnehmer waren Prof. Dr. Axel Haller, Universität Regensburg, Prof. Dr. Paul André, HEC Lausanne, und Prof. Dr. Barckow. Sie griffen mehrere Aspekte auf, die in dem Eröffnungsvortrag angesprochen wurden:

  • Keine wesentlichen Entwicklungen in der Finanzberichterstattung seit 2005. Während der Punkt zunächst in seiner extremen Aussage umstritten war, kamen die Podiumsteilnehmer nach und nach zu dem Schluss, dass er eine gewisse Gültigkeit habe. Es wurde sogar der Meinung Ausdruck verliehen, dass IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16 Standards ersetzten, die in der Praxis vielfach als gut funktionierend angesehen wurden. Die neuen Standards bauten oft auch auf Ideen auf, die es schon lange gebe - zum Teil seit den 90er Jahren. Während der Wechsel von eingetretenen Verlusten zu erwarteten Verlusten in IFRS 9 zwar eine konzeptionelle Änderung darstelle, wurde zugleich jedoch festgestellt, dass in der Praxis selbst nach IAS 39 viele Ersteller bereits auf halbem Wege zur Bilanzierung erwarteter Verluste waren. Am Ende stellte die Moderatorin sogar die Frage, ob es sich bei 2005 überhaupt um eine Entwicklung in der Finanzberichterstattung oder nur um eine Konvergenzentwicklung gehandelt habe.
  • Alternative Finanzkennzahlen. Nachdem kurz geklärt wurde, was mit dem Problem der alternativen Finanzkennzahlen in dem Eröffnungsvortrag gemeint war, diskutierten die Podiumsteilnehmer, ob alternative Finanzkennzahlen überhaupt ein Problem seien. Sie kamen zu dem Schluss, dass nicht die alternativen Finanzkennzahlen an sich ein Problem sind ("alternative Finanzkennzahlen kommen und gehen"), sondern der Mangel an Überleitung oder gar mangelnde Überleitbarkeit. Dennoch weigerten sich die Podiumsteilnehmer, den schwarzen Peter ausschließlich bei den Erstellern zu platzieren. Der vermehrte Einsatz von alternativen Finanzkennzahlen drücke einen Managementansatz aus und zeige, dass "der wahre Norden" nicht immer dort sei, wo die Standardsetzer ihn vermuteten. Es wurde auch festgestellt, dass die Anwendung dieser Kennzahlen zeige, dass wir uns auf dem Weg weg von einer standardisierten Rechnungslegung befänden. In diesem Zusammenhang wurden die Arbeiten des IASB zu von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen angesprochen und infragegestellt, da sie an einer allgemeineren Abgrenzungsfrage festhielten, die zu definieren versuche, was in den Abschluss hineinkommt und was weggelassen werden muss. Es wurde festgestellt, dass es beim Vertrauen in die Finanzberichterstattung um Systeme und Prozesse gehe, nicht um gedruckte Berichte, und dass das Problem der alternativen Finanzkennzahlen auch durch Abkehr vom reinen Papieransatz angegangen werden könne.
  • Immaterielle Vermögenswerte. Die immateriellen Vermögenswerte wurden nicht nur als ein Problem beschrieben, sondern als ein wachsendes Problem, da die Wirtschaft mehr und mehr dienstleistungsorientiert sei und es viele immaterielle Vermögenswerte gibt, die nie in der Bilanz erscheinen, obwohl der Markt sie klar sieht. Nach einer Anmerkung aus dem Publikum, in der festgehalten wurde, dass die Logik nicht darin bestehen sollte, dass die Märkte etwas sähen und die Rechnungslegung dieses dann erklären müsse, waren sich die Podiumsteilnehmer einig, dass das Problem nicht so sehr darin bestehe, immaterielle Vermögenswerte nicht anzusetzen, sondern vielmehr in der Frage, warum es oft eine solch große Lücke zwischen der Marktkapitalisierung eines Unternehmens und dem in den Abschlüssen ausgewiesenen Gewinn (oder der mangelnden Rentabilität) gebe. Die neue Definition eines Vermögenswertes im überarbeiteten Rahmenkonzept wurde erwähnt und infragegestellt, insbesondere im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungskosten.
  • Nachhaltigkeit. Die Podiumsteilnehmer wurden gefragt, welchen Weg sie für eine breitere Unternehmensberichterstattung bzw. die Verknüpfung von Nachhaltigkeit und anderen Aspekten der Unternehmensberichterstattung mit der Finanzberichterstattung sehen. Es wurde der Wunsch geäußert, dass sich die vielen Organisationen auf der Nachhaltigkeitsseite unter dem Dach von (idealerweise) einer Organisation zusammenschließen, und der klare Favorit war die Global Reporting Initiative (GRI). Der IASB könnte dann mit dieser einen Organisation zusammenarbeiten und sich auf Bereiche konzentrieren, in denen sich die Vorschriften überschneiden, um sie zu harmonisieren, so dass beispielsweise nicht mehrere Konzepte von Wesentlichkeit aufeinanderprallen. Erneut wurde das CORE & MORE-Konzept aufgegriffen, bei dem nicht nur die Organisationen der Nachhaltigkeitsberichterstattung, sondern auch der IASB unter einem noch größeren Dach zusammengeführt werden, das auch andere Unternehmensberichterstattungsorganisationen umfasst.
  • Akademischer Beitrag zur Standardsetzung. Der Standardsetzer auf dem Podium wurde gefragt, was seiner Meinung nach die Forscher zur Standardsetzung beitragen könnten. Er antwortete, er sehe zwei Möglichkeiten, wie die Forschung die Standardsetzung unterstützen könne: (a) durch Bestätigung (oder Widerlegung), dass bestimmte Probleme (wie in der Grundsatzvortrag erwähnt) existieren, und (b) wenn tatsächlich die Existenz eines Problems bestätigt würde, Gedanken und Lösungsansätze anzubieten. Er sprach sich in diesem Fall eindeutig für einve verstärkte normative Forschung aus und zeigte sich enttäuscht darüber, dass zumindest soweit ihm bekannt war, kein akademischer Input in die Überarbeitung des Rahmenkonzepts des IASB eingeflossen sei, obwohl dies eine hervorragende Gelegenheit für normative Forschung gewesen wäre. Die anderen Podiumsteilnehmer stimmten zu und kamen zu dem Schluss, dass die Forschung eine leitende Rolle in der Standardsetzung spielen und nicht nur versuchen sollte, ihr zu folgen.

Die folgenden weiterführenden Informationen sind auf der Internetseite der Wirtschaftsuniversität Bukarest verfügbar:

AFRAC-Stellungnahme zum EFRAG-Diskussionspapier zur Wertminderung und zum Recycling von Eigenkapitalinstrumenten

13.06.2018

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zum Diskussionspapier mit dem Titel 'Equity Instruments - Impairment and Recycling' genommen.

Mit dem Diskussionspapier, das im März 2018 veröffentlicht wurde, sollen die Ansichten der Anwender zum Recycling und zur Wertminderung von Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis bilanziert werden, eruiert werden, um auf deren Grundlage einen fachlichen Rat gegenüber der Europäischen Kommission zu entwickeln.

Basis der Überlegungen von AFRAC ist das neue Rahmenkonzept des IASB. Die Bedeutung der Gewinn- und Verlustrechnung als primäre Informationsquelle für die Ergebnisentwicklung eines Unternehmens wird betont. Die Darstellung der Ergebnisentwicklung eines Unternehmens soll – ergänzt um Einzahlungen von und Auszahlungen an Eigentümer – die Überleitung des Eigenkapitals des berichtenden Unternehmens während der Berichtsperiode darstellen. Vor diesem Hintergrund erscheint es AFRAC nicht als korrekt, die Ergebnisse von Veranlagungen in fremden Eigenkapitalinstrumenten nie in der Ergebnisentwicklung zu zeigen, sondern nur als zusätzliche Eigenkapitalveränderung darzustellen. Nach Ansicht von AFRAC sollten Eigenkapitalinstrumente abhängig vom Geschäftsmodell (Handelsbestand oder nicht) zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung (Handelsbestand) oder im sonstigen Ergebnis (inklusive Wertminderung und Recycling über die Gewinn- und Verlustrechnung) bewertet und dargestellt werden.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von AFRAC gelangen Sie hier.

Hochinflationäre Rechtskreise - aktualisierte Beobachtungsliste der IPTF verfügbar

12.06.2018

In IAS 29 'Rechnungslegung in Hochinflationsländern' werden allgemeine Leitlinien für die Beurteilung, ob die Volkswirtschaft eines bestimmten Rechtskreises als hochinflationär anzusehen ist, definiert und zur Verfügung gestellt. Allerdings nennt der IASB keine bestimmten Rechtskreise. Die International Practices Task Force (IPTF) des US-amerikanischen Instituts Zentrums für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) beobachtet den Status 'hochinflationärer' Länder. Die Kriterien der Task Force für die Identifizierung solcher Länder ähneln denen für die Identifizierung "hochinflationärer Volkswirtschaften" nach IAS 29.

Im Agendapapier für die Sitzung am 16. Mai 2018, das jetzt verfügbar ist, wird die folgende Sichtweise der Gruppe zum Ausdruck gebracht:

Länder, in denen die kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

  • Angola
  • Südsudan
  • Surinam
  • Venezuela

Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

  • Argentinien
  • Demokratische Republik Kongo

Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre über 100% betrug:

  • Sudan

Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre nach einer Hochinflation in einer diskretionären Periode über 100% betrug:

  • Ukraine

Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation zwischen 70% und 100% liegt oder in denen in der laufenden Periode ein deutliche Steigerung (mehr als 25%) der Inflation auftrat:

  • Ägypten
  • Jemen
  • Libyen

Das Agendapapier mit exakten Zahlen, detaillierten Erläuterungen der Berechnung und Anmerkungen der IPTF finden Sie auf der Internetseite des CAQ. Unseren Überblick über hochinflationäre Rechtskreise am Ende der Standardzusammenfassung von IAS 29 aktualisieren wir ebenfalls stets in Bezug auf die Einschätzungen der IPTF.

IASB veröffentlicht Artikel zur Vorbereitung auf IFRS 17

11.06.2018

Der IASB hat auf seiner Internetseite einen Artikel mit dem Titel 'Vorbereitung des Markts auf IFRS 17' veröffentlicht, in dem die Finanzjournalistin Liz Fisher erläutert, wie sich der neue Standard auf die Anlegergemeinschaft auswirkt.

In dem Artikel wird auf die "seismischen Änderungen" hingewiesen, die IFRS 17 sowohl für Versicherungsunternehmen als auch für die Adressaten haben wird. Fischer weist darauf hin, dass die Umsetzung des Standards wohl turbulent sein könne, betonte betont aber seine positiven Auswirkungen: "[E]r wird einen großen Unterschied für die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von Versicherungsunternehmen machen."

Auf die folgenden Aspekte wird in dem Artikel eingegangen:

  • Das "Problem" dem IFRS 4, dem Interimstandard für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen;
  • Vergleichbarkeit und Transparenz; und
  • Auswirkungen weltweit.

Der englischsprachige Artikel steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

 

Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen neue ASAF-Mitglieder, veröffentlichen Ergebnisse der Überprüfung von ASAF

11.06.2018

Die IFRS-Stiftung ruft die nationalen Standardsetzer und regionalen Standardsetzervereinigungen dazu auf, Mitglieder des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) zu werden. Außerdem hat die IFRS-Stiftung einen Bericht zur Berücksichtigung der Ergebnisse der Überprüfung von ASAF im Jahr 2018 veröffentlicht.

ASAF wurde 2013 gegründet, um die Beziehungen des IASB mit der globalen Gemeinde der nationalen Standardsetzer und ihrer regionalen Gruppierungen zu formalisieren und zu vereinfachen und zu helfen, wichtige regionale Perspektiven in die fachliche Arbeit des IASB einfließen zu lassen. Allgemein bietet das ASAF fachliche Beratung zu aktuellen Themen der Standardsetzung.

Das ASAF setzt sich aus 12 Mitgliedern und einem nicht stimmberechtigten Vorsitzenden (der Vorsitzende des IASB oder der stellvertretende Vorsitzende des IASB) zusammen. Die geografische Verteilung der Mitglieder ist wie folgt vorgeschrieben:

  • Afrika: 1 Mitglied
  • Nord-, Mittel- und Südamerika: 3 Mitglieder
  • Asiatisch-pazifischer Raum: 3 Mitglieder
  • Europa (einschließlich Nicht-EU-Mitgliedern): 3 Mitglieder
  • frei zu vergebende Sitze*: 2 Mitglieder

* unter Wahrung der geografischen Balance.

Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2018. Die neuen Mitglieder von ASAF werden für die Zeit von November 2018 bis 2021 berufen (d.h. die derzeitigen Mitglieder des IASB werden bis einschließlich Oktobersitzung ihre Verantwortung wahrnehmen).

Die IFRS-Stiftung außerdem eine Zusammenfassung der im Rahmen der Überprüfung erhaltenen Rückmeldungen und einen Bericht über deren Berücksichtigung veröffentlicht. Die ASAF-Satzung wurde in Teilen aktualisiert.

Die folgenden Punkte wurden im Rahmen der Überprüfung adressiert:

  • Wirksamkeit der Beziehung zwischen ASAF und Board. Das Rückmeldungen zeigten, dass die Befragten die Verbesserungen bei der Rückkopplung zwischen IASB und der ASAF seit der Überprüfung im Jahr 2015 anerkennen.
  • Reduzierung der Anzahl der Sitzungen. Einige Befragte schlugen vor, die Anzahl der Sitzungen pro Jahr von vier auf drei zu reduzieren, wenn eine vollständige zweitägige Tagesordnung nicht garantiert werden kann. Die Treuhänder haben beschlossen, den Zeitplan von vier Sitzungen pro Jahr beizubehalten, hat aber die Satzung dahingehend geändert, dass eine ASAF-Sitzung pro Jahr per Videokonferenz abgehalten werden kann.
  • Aufnahme der verpflichtenden ASAF-Konsultation in das Handbuch für den Konsultationsprozess auf Aufnahme von ASAF selbst in die Satzung der Stiftung. Die Treuhänder haben beschlossen, die Konsultation mit der ASAF nicht als zwingenden Schritt des Konsultationsprozesses aufzunehmen und auch keinen zwingenden Grund für eine Änderung der Verfassung gefunden.
  • Überprüfungen von ASAF. Die Treuhänder sind zu dem Schluss gekommen, dass eine formelle, alle drei Jahre stattfindende Überprüfung von ASAF nicht mehr erforderlich ist und wird die Satzung von ASAF entsprechend anpassen. Wenn die Treuhänder zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft der Ansicht sind, dass eine formelle Überprüfung erforderlich ist, werden sie eine solche einleiten.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.