Juni

Newsletter zu im Zuge der Erstanwendung neuer Standards erforderlichen Angaben im Zwischenabschluss

06.06.2018

Sowohl IFRS 9 'Finanzinstrumente' als auch IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Für zahlreiche Unternehmen wird der erste Abschluss, in dem die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung dieser bedeutsamen Standards zum Tragen kommen, ein Zwischenabschluss für das erste Halbjahr 2018 sein. Zudem ist zeitgleich eine vorzeitige Anwendung des IFRS 16 'Leasingverhältnisse' zulässig.

Um Ihnen einen Überblick über die im Zuge der Erstanwendung der neuen Standards (IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16) erforderlichen Angaben im (ersten) Zwischenabschluss zu geben, hat das IFRS Centre of Excellence einen IFRS fokussiert Newsletter erstellt, den Sie sich hier herunterladen können.

Korea wird IFRS 17 übernehmen

06.06.2018

Der koreanische Standardsetzer Korea Accounting Standards Board (KASB) hat eine Erklärung veröffentlicht, wonach er einen neuen Standard zur Versicherungsbilanzierung, K-IFRS 1117 'Versicherungsverträge' herausgeben wird. Der Standard wird eine koreanische Übersetzung von IFRS 17 wie vom IASB herausgegeben sein.

K-IFRS 1117 wird danach der Finanzdienstleistungskommission (Financial Services Commission, FSC) zwecks Übernahme vorgelegt und tritt dann zum 1. Januar 2021 in Kraft. 

KASB und FSC werden eine erfolgreiche Umsetzung des Standards in Korea fortwährend unterstützen und fördern.

Die englischsprachige Ankündigung finden Sie auf der Internetseite des KASB.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Mai

05.06.2018

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Mai 2018.

Wie bereits berichtet, war im Mai die folgende Entwicklung zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von den Sitzungen des EFRAG-Boards und von EFRAG TEG im Mai 2018 und verweist auf EFRAG-Konsultationsdokumente, die noch kommentiert werden können. Hingewiesen wird auch darauf, dass im Juni schriftlich über den Entwurf einer Übernahmeempfehlung bezüglich der Verweise auf das Rahmenkonzept abgestimmt werden soll.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des Kapitalmarktbeirats und des Erstellerforums

05.06.2018

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Donnerstag, den 14. Juni und Freitag, den 15. Juni 2018 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) und dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) tagen. Die Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden::

Donnerstag, 14. Juni 2018 (10:10h-17:15h)

  • Allgemeiner Überblick über die Arbeiten des IASB
  • Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene — Einführung in das Thema durch den Stab mit anschließenden Einzelgruppensitzungen und darauf folgender Zusammenführung der Ergebnisse:
    • Neun Standards, die der Board als Kandidaten für die Überprüfung in Erwägung zieht
  • Primäre Abschlussbestandteile — jeweils Einführung in das Thema durch den Stab mit anschließenden Einzelgruppensitzungen und darauf folgender Zusammenführung der Ergebnisse zur:
    • Spannung zwischen Vergleichbarkeit und Flexibilität in der Erfolgsberichterstattung
    • Verbesserung der Aufgliederung im Abschluss

Freitag, 15. Juni 2018 (09:00h-12:10h)

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle — Einführung in das Thema durch den Stab mit anschließenden Einzelgruppensitzungen und darauf folgender Zusammenführung der Ergebnisse:
    • Ansätze für Geschäftsvorfälle, die in den Anwendungsbereich des Projekts fallen
  • Lageberichterstattung — Einführung in das Thema durch den Stab mit anschließenden Einzelgruppensitzungen und darauf folgender Zusammenführung der Ergebnisse

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die Junisitzung des IFRS Interpretations Committee

05.06.2018

Das IFRS Interpretations Committee tagt am Dienstag, den 12. Juni 2018 in London. Das Committee wird sieben Themen erörtern, darunter zwei neue Bitten um Klarstellung.

Finalisierung einer Agendaentscheidung

Der Stab empfiehlt dem Ausschuss, eine vorläufige Agendaentscheidung in Bezug auf die Klassifizierung von kurzfristigen Darlehen und Kreditfazilitäten und die Frage, ob eine stets überzogene kurzfristige Bankvereinbarung als Bestandteil der liquiden Mittel qualifizieren werden kann, zu finalisieren

Fortsetzung von Erörterungen

Der Ausschuss wird seine Beratungen zu drei Themen fortsetzen.

IAS 12 Ertragsteuern: Latente Steuern - Steuerwert von Vermögenswerten und Schulden. Der Stab empfiehlt eine Änderung von IAS 12, um den Anwendungsbereich der Erstanwendungsbefreiung so einzuschränken, dass sie nicht für Transaktionen gilt, die zu abzugsfähigen und zu versteuernden temporären Differenzen führen, sodass ein Unternehmen einen latenten Steueranspruch und eine latente Steuerschuld in gleicher Höhe in Bezug auf diese temporären Differenzen ansetzt.

IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen: Die Bedeutung von "unvermeidbare Kosten". Der Stab empfiehlt, keine neuen Angabevorschriften hinzuzufügen und die vorgeschlagenen Änderungen nur auf Verträge anzuwenden, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung bestehen.

IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse: Devisenbeschränkungen. Der Stab empfiehlt dem Ausschuss, keine Interpretation zu entwickeln, sondern eine vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen, in dem die Verwendung eines geschätzten Schlusskurses unter diesen Umständen und die Wechselkurse zum Zeitpunkt der Transaktionen erörtert und auf die geltenden Angabevorschriften verwiesen wird.

Neue Sachverhalte

Es gibt zwei neue Sachverhalte, beide im Zusammenhang mit IAS 23. Der Ausschuss erhielt Einreichungen, in denen er gefragt wurde, ob:

  • bei der Bestimmung der Aufwendungen, auf die der Aktivierungssatz anzuwenden ist, ein Unternehmen die Aufwendungen für den qualifizierten Vermögenswert vor der Erlangung der allgemeinen Kreditaufnahme mit berücksichtigt, wenn dem Unternehmen Aufwendung für den qualifizierten Vermögenswert sowohl vor als auch nach der Erlangung der allgemeinen Kreditaufnahme entstehen.
  • ein Unternehmen die Aktivierung von Fremdkapitalkosten für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erschließung von Grundstücken einstellt, sobald es mit dem Bau des Gebäudes auf dem Grundstück beginnt, oderweiterhin Fremdkapitalkosten im Zusammenhang mit der Erschließung von Grundstücken aktiviert, während es das Gebäude errichtet.

Der Stab empfiehlt dem Ausschuss, keinen dieser Punkte auf die Agenda zu nehmen, da IAS 23 eine angemessene Grundlage für die Festlegung der sachgerechten Bialnzierung bietet.

Rat des Committee an den Board

Im Juni 2017 veröffentlichte der Board den Entwurf Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 16). Der Stab ist besorgt, dass die Rückmeldungen in den eingegangenen Stellungnahmen darauf hindeuten, dass die vorgeschlagenen Änderungen zwar die Verringerung der Abweichungen in der Praxis in Bezug auf die Berichterstattung über die Verkaufserlöse bringen könnte, gleichzeitig aber zu neuen Abweichungen bei den Kosten führen könnten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Der Stab bittet um Rückmeldung vom Ausschuss, wie er bei diesem Projekt am besten vorgehen sollen.

Aktueller Stand der Arbeiten

Es gibt drei weitere Themen, die bei dieser Sitzung nicht diskutiert werden, sowie ein neues Thema, das vom Stab noch analysiert wird.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

Entwurf eines Entschließungsantrags von ECON zu IFRS 17

04.06.2018

Während ihrer Sitzung am 18. und 19. Juni 2018 werden die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments über den Entwurf eines Entschließungsantrags zu IFRS 17 'Versicherungsverträge' abstimmen. Der Entwurf liegt nun vor.

Im Entwurf wird festgestellt, dass IFRS 17 "eine Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften für Versicherungsverträge über verschiedene Rechtskreise hinweg" bringen wird und "eine realistischere Beschreibung und bessere Vergleichbarkeit der Abschlüsse im Versicherungssektor ermöglichen soll". Der Entwurf stellt jedoch auch fest, dass die Vorteile von größerer Einheitlichkeit und Transparenz auf Kosten einer grundlegenden Änderung der Rechnungslegung erworben werden müssen, die erhebliche Anstrengungen und Kosten mit sich bringt, da der Standard als komplex angesehen wird.

In diesem Zusammenhang werden im Entwurf Bedenken von ECON-Mitglieder festgehalten. Während die Unterstützung des IASB bei der Umsetzung positiv zur Kenntnis genommen wird, fordert der Entwurf auch EFRAG (bei der Entwicklung ihrer Übernahmeempfehlung) und die Europäische Kommission (bei der Entscheidung über die endgültige Übernahme) auf zu folgenden Schritten auf:

  • Untersuchung der möglichen Auswirkungen auf die Finanzstabilität, die Wettbewerbsfähigkeit, die Versicherungsmärkte und Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse;
  • Erwägung umfassenderer Tests, einschließlich Feldtests, zur Beurteilung der Auswirkungen und Wechselwirkungen;
  • Berücksichtigung der von EBA und ESMA vorgebrachten Bedenken und der von der EFRAG selbst festgestellten Sachverhalte;
  • Beurteilung insbesondere, ob IFRS 17 die Übernahmekriterien der Verständlichkeit und des Gemeinwohls erfüllt;
  • Berücksichtigung der Aspekte langfristiger Investitionen und möglicher Prozyklizität;
  • Beurteilung der potenziellen Wechselwirkungen und Inkongruenzen zwischen IFRS 9 und IFRS 17;
  • Prüfung der Erreichbarkeit des aktuellen Umsetzungszeitplans von IFRS 17; und
  • genaue Überwachung der Umsetzung in der EU, wenn IFRS 17 auf EU-Ebene übernommen wird.

Der vollständige Entwurf des Entschließungsantrags (in englischer Sprache) ist auf der Internetseite des Europäischen Parlaments verfügbar.

Positive Beeinflussung des Ergebnisses durch integriertes Denken, Nachhaltigkeit und Wertschöpfung

01.06.2018

Karim Hajjar ist Finanzvorstand des Chemiekonzerns Solvay. Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, hat mit ihm ein Interview geführt und befasst sich in seiner neuesten Kolumne mit den Kernaussagen in diesem Interview.

In dem Videointerview spricht Hajjar über nachhaltige Werte, über den Zusammenhang zwischen den Finanzkennzahlen und nicht-finanziellen Einflüssen, über das Wesen nachhaltiger Werte, wie integriertes Denken integrierte Steuerung antreibt, wie Anleger die Veränderungen in den Griff bekommen, die Bedeutung von Güteaussagen und Verifizierbarkeit, wie man Finanzvorstände für Nachhaltigkeit begeistern kann, wie weit die Erfolge in kleineren Unternehmen replizierbar sind und wie sich Nachhaltigkeit im Ergebnis zeigt.

Zur Kolumne, in der Robert Bruce die Kernpunkte des Interviews zusammenfasst gelangen Sie hier.

Gemeinsame Anlegerveranstaltung von CFA Institute und IFRS-Stiftung

01.06.2018

Am Dienstag, den 5. Juni, bieten das CFA Institute, ein globaler Non-Profit-Berufsverband für Investment Manager, Finanzanalysten und professionelle Anleger, und die IFRS-Stiftung eine gemeinsame Anlegerveranstaltung 'Die Auswirkungen von Finanzinformationen transformieren — Die Rolle von Technologie' in London an.

Die Podiumsdiskussion befasst sich mit der effektiven Kommunikation von präzisen, vertrauenswürdigen und aufschlussreichen Informationen und der Frage, wie sich technologische Veränderungen auf den Informationskonsum auswirken.

Weiterführende Informationen finden Sie im Kalendereintrag auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung und Papiere für die kommende DPOC-Sitzung

01.06.2018

Der einzige öffentliche Teil der kommenden Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung, die vom 5. bis 7. Juni 2018 in London stattfindet, wird die Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (DPOC) am 5. Juni sein.

Die Tagesordnung für die DPOC-Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Dienstag, 5. Juni 2018

  • Einführung und Rückblick auf die Sitzung am 31. Januar 2018
  • Fachliche Aktivitäten: Wesentliche Sachverhalte und aktueller Stand
  • Agendaentscheidungen: Der Ansatz des IFRS Interpretations Committee in Bezug auf die Beantwortung von Einreichungen
  • Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess
    • Zusammenfassung der Diskussionen und Fortschritte seit der letzten DPOC-Sitzung
    • Analyse der wesentlichen Schritte des Konsultationsprozesses wie im Handbuch für den Konsultationsprozess festgehalten
  • Zusammensetzung der Beratungsgruppe zur Lageberichterstattung
  • Korrespondenz
  • Zusammenfassung

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IPSASB veröffentlicht Fragen und Antworten zu Staatsbetrieben

01.06.2018

Der Stab des Rats für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat ein Dokument mit Fragen und Antworten zur Vereinbarkeit der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) und kommerziellen Unternehmen des öffentlichen Sektors für Konsolidierungszwecke zusammengestellt.

Der Stab des IPSASB kommt zu dem Schluss, dass die Verwendung der IPSAS durch gemeinnützige Organisationen keine wesentlichen Kompatibilitätsprobleme aufwerfen sollte, wenn staatliche Unternehmen, die nach IFRS oder einem ähnlichen nationalen Rahmen berichten, in den Abschluss einer Regierung einbezogen werden.

Zugang zu dem englischsprachigen Dokument haben Sie auf der Internetseite des IPSASB.

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