Aktionsplan zu nachhaltigem Finanzwesen der EU-Kommission

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08.03.2018

Im Januar 2018 hat die hochrangige Expertengruppe (High-Level Expert Group, HLEG) zu nachhaltiger Finanzierung, die von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde, ihren abschließenden Bericht veröffentlicht, der strategische Empfehlungen für ein Finanzsystem enthält, das nachhaltige Investitionen unterstützt. Die EU-Kommission hat jetzt auf die Empfehlungen reagiert, indem sie eine EU-Strategie zu nachhaltigem Finanzwesen vorschlägt, die einen Fahrplan für weitere Arbeiten und kommende Maßnahmen enthält, die alle entsprechenden Akteure in Finanzsystem betreffen.

In Bezug auf Rechnungslegung sind folgende Punkte enthalten:

  • Fitness-Check der EU-Rechtsvorschriften über die öffentliche Berichterstattung von Unternehmen, einschließlich der Richtlinie über die nicht finanzielle Berichterstattung, um zu beurteilen, ob die Anforderungen an die öffentliche Berichterstattung für börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen zweckmäßig sind;
  • bis zum 2. Quartal 2019 Überarbeitung der Leitlinien für nichtfinanzielle Informationen, um den Unternehmen weitere Leitlinien für die Angabe klimarelevanter Informationen im Einklang mit den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die vom Finanzstabilitätsrat (FSR) gegründet wurde, zur Verfügung zu stellen;
  • bis zum 3. Quartal 2018 die Einrichtung eines European Corporate Reporting Lab als Teil der Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG);
  • Aufforderung an EFRAG, gegebenenfalls die Auswirkungen neuer oder überarbeiteter IFRS auf nachhaltige Anlagen zu bewerten; und
  • und im Rahmen des Fitness-Checks Prüfung der einschlägigen Aspekte der IAS-Verordnung, wobei der Schwerpunkt auf der Frage liegen wird, wie der Prozess der Übernahme der IFRS eine spezifische Anpassung der Standards ermöglichen kann, wenn sie dem europäischen Gemeinwohl nicht förderlich sind.

Der vollständige Text des Aktionsplans in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung. Weiter Dokumente wie bspw. häufig gestellte Fragen und ein Faktenblatt finden Sie hier.

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