DRSC lehnt mögliche Änderungen der IFRS bei der Übernahme für die Anwendung in der EU ab
09.03.2018
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat gegenüber der EU-Kommission Stellung zu deren Fahrplan für eine Evaluation der öffentlichen Unternehmensberichterstattung genommen.
Im Februar 2018 hat die Europäische Kommission einen Evaluierungsfahrplan für einen Fitness-Check der öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen veröffentlicht.
Einer der Aspekte, die im Rahmen dieses Fitness-Checks berücksichtigt werden sollen, sollen auch die Empfehlungen der hochrangigen Expertengruppe (High-Level Expert Group, HLEG) zu nachhaltiger Finanzierung sein, von denen eine darin besteht, die EU-Kommission mit erweiterten Kompetenzen auszustatten, welche es ihr ermöglichen, die vom IASB verabschiedeten IFRS im Zuge des Indossierungsprozesses zu modifizieren. In ihrem gestern veröffentlichten Aktionsplan hat die EU-Kommission auch ausdrücklich noch einmal betont, prüfen zu wollen, wie der Prozess der Übernahme der IFRS eine spezifische Anpassung der Standards ermöglichen kann, wenn sie dem europäischen Gemeinwohl nicht förderlich sind.
Das DRSC erklärt dazu:
Wir lehnen Eingriffe dieser Art kategorisch ab, da dadurch das Ziel weltweit einheitlicher Rechnungslegungsstandards gefährdet und am Ende obsolet würde. Dies ist weder im Interesse der Ersteller noch der Adressaten, wie die Evaluierung der IFRS aus dem Jahr 2014 deutlich gezeigt hat.
Die Stellungnahme des DRSC ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar und über die Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC abrufbar.