Übernahme der Änderungen an IAS 40 in europäisches Recht

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15.03.2018

Die Europäische Union hat 'Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (Änderungen an IAS 40)' für die Anwendung in Europa übernommen.

Die Änderungen, die der IASB im Dezember 2016 herausgegeben hat, stellen Übertragungen in den und aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien klar.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem des IASB (1. Januar 2018).

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde im Amtsblatt vom 15. März 2018 veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir auch unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarungen für die Anwendung in Europa übernommen wurden.

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